Entschließung

betreffend Stärkung von Frauenrechten, einschließlich Frauengesundheit sowie Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsbezogener Gewalt in der OEZA und humanitären Hilfe

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,

•       im Rahmen der OEZA und humanitären Hilfe weiterhin konsequent Projekte zu fördern, welche die Stärkung von Frauenrechten zum Ziel haben, und insbesondere eine verbesserte Reaktion auf und Prävention von Gewalt an Frauen (sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt einschließlich Frauengesundheit) gewährleisten;

•       entwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, welche die nationalen Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, die strafrechtliche Verfolgung von Gewalt gegen Frauen, auch in der Ehe, FGM (weibliche Genitalverstümmelung), Kinder- und Zwangsehen sowie Frauenhandel effizient zu gewährleisten;

•       sich weiterhin wie bisher auf internationaler und EU-Ebene für die effektive Umsetzung der VN-Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen einzusetzen, die VN-Resolution 1325 in außenpolitischen Entscheidungen und Handlungsfelder, insbesondere im entwicklungs-, friedens-, sicherheitspolitischen und humanitären Bereich, umfassend miteinzubeziehen.