1436 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über das Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“ (1179 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“

Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!

Begründung:

 

Bei der „Impf-Abstimmung“, also der Frage „Impfpflicht JA oder NEIN“ entscheiden wir, also alle Österreicherinnen & Österreicher.

Bei der Impf-Abstimmung nicht nur entschieden, ob man (notfalls) zwangsweise geimpft werden darf oder nicht, sondern insbesondere, ob Menschen mit Impfung mehr Freiheiten haben sollen bzw. dürfen, als Ungeimpfte bzw. ob es zulässig sein soll, ungeimpfte Menschen zu diskriminieren.

Wer „Impfpflicht NEIN“ unterschreibt, findet es nicht gerechtfertigt, nur gegen bestimmte Krankheiten (z. B. Corona) bereits Geimpften den ungehinderten Zugang zu Gastronomie, Kinos, Theatern, Veranstaltungen, Reisen, etc. zu ermöglichen. Genau das kommt aber – Stichwort: „Grüner Pass“

Die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen und die Toleranz gegenüber Ungeimpften sollen verfassungsrechtlich abgesichert werden, Druck oder Zwang sind strikt abzulehnen.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass diversen Berufsgruppen die Berufsausübung verboten werden könnte oder eine Kündigung droht, wenn man sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen will. Wer das nicht will, sagt Impfpflicht NEIN!

Es ist nicht notwendig, alle Menschen mit Druck oder Zwang zu impfen. Es reicht aus, bloß jene zu impfen, die das auch wünschen.

Weitere Infos auf www.impf-abstimmung.at


 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Ing. Werner BOLEK

1. Stellvertreter(in)

Anatolij VOLK

2. Stellvertreter(in)

Mag. Marcus HOHENECKER

3. Stellvertreter(in)

Mag. Iris FRIEDRICH

4. Stellvertreter(in)

Josef Andreas BAUMGARTNER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 19. Oktober 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

Zl. 2021-0.713.680

Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.256

6.980

2,99

Kärnten

435.267

19.934

4,58

Niederösterreich

1.294.836

57.886

4,47

Oberösterreich

1.101.798

62.112

5,64

Salzburg

393.896

20.094

5,10

Steiermark

958.335

37.223

3,88

Tirol

541.420

24.405

4,51

Vorarlberg

275.107

15.159

5,51

Wien

1.140.166

25.598

2,25

Österreich

6.374.081

269.391

4,23

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.256

6.980

2,99 %

1.736

5.244

Kärnten

435.267

19.934

4,58 %

4.779

15.155

Niederösterreich

1.294.836

57.886

4,47 %

15.156

42.730

Oberösterreich

1.101.798

62.112

5,64 %

14.546

47.566

Salzburg

393.896

20.094

5,10 %

3.729

16.365

Steiermark

958.335

37.223

3,88 %

9.654

27.569

Tirol

541.420

24.405

4,51 %

4.736

19.669

Vorarlberg

275.107

15.159

5,51 %

2.467

12.692

Wien

1.140.166

25.598

2,25 %

8.615

16.983

Österreich

6.374.081

269.391

4,23 %

65.418

203.973

 

Das Volksbegehren wurde von 269.391 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Ing. Werner Bolek namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Anatolij Volk, Mag. Marcus Hohenecker, Mag. Iris Friedrich und Josef Andreas Baumgartner.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 23. Februar 2022 in der 141. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 16. März 2022 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden ein vom Bevollmächtigten nominierter Stellvertreter, Mag. Marcus Hohenecker, im Sinne des Volksbegehrensgesetzes beigezogen. Außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm beteiligten sich an der gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich abgehalten Debatte der Stellvertreter des Bevollmächtigten Mag. Marcus Hohenecker sowie die Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch und der Ausschussobmann Mag. Gerhard Kaniak. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

 

In seiner Sitzung am 21. April 2022 hat der Gesundheitsausschuss das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der Bevollmächtigte und zwei weitere von diesem nominierte Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrensgesetzes beigezogen. Außerdem wurde vor Beginn der Verhandlungen einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG­NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

- Dr. Christiane Druml

- Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser MSc

- Dr. Dorothee von Laer

Ein Stellvertreter des Bevollmächtigten Anatolij Volk und der Bevollmächtigte Ing. Werner Bolek sowie die Expertinnen und der Experte gaben einleitende Stellungnahmen ab. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Dr. Werner Saxinger, MSc, Philip Kucher, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm, Ralph Schallmeiner, Fiona Fiedler, BEd, Rosa Ecker, MBA, Mag. Christian Drobits und Dr. Josef Smolle. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und dem Experten beantwortet. Anschließend meldete sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch zu Wort. Ein Stellvertreter des Bevollmächtigten Mag. Marcus Hohenecker sowie der Bevollmächtigte Ing. Werner Bolek gaben abschließende Stellungnahmen ab. Nach Beendigung des öffentlichen Hearings gab der Abgeordnete Mag. Gerald Hauser eine weitere Wortmeldung ab.

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Ing. Werner Bolek legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbericht als Anlage 1 angeschlossen.

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellungen der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 21. April 2022 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 2 enthalten.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 04 21

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann