1455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1782/A(E) der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich

Die Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Sowohl die derzeitige, als auch die geplante Förderkulisse der Vergabe der Agrarfördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) bringt nur marginale Verbesserungen bei der Haltung von Schweinen. Der weit überwiegende Teil der Schweine in Österreich fristen ihr Leben auf Vollspaltenböden, leiden deshalb unter gesundheitlichen Problemen und werden keineswegs ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten.

Im Zuge der Behandlung des Tierschutzvolksbegehrens im Gesundheitsausschuss des Nationalrats wurde von Expertenseite der notwendige Mitteleinsatz zur Umrüstung der österreichischen Schweineställe in artgerechte Stelle mit 250 Mio. € beziffert.

Der Topf der Investfördermittel (‚Investition in materielle Vermögenswerte‘) der GAP-Periode von 2014 bis 2020 betrug insgesamt 906 Mio. €, für die Jahre 2021 und 2022, die sogenannten ‚Übergangsjahre‘, sind rund 420 Mio. € geplant. Diese außerordentliche Budgeterhöhung sollte dazu verwendet werden, dass nur mehr tatsächlich tiergerechte zukunftsfähige Systeme gefördert werden.

Sie müssen schwerpunktmäßig und vor allem zielgerecht in die Erhöhung der Standards für die Haltung von Tieren, insbesonders von Schweinen eingesetzt werden. Auch den landwirtschaftlichen Betrieben ist nicht damit gedient, wenn wiederum nur marginale Verbesserungen mit den Fördermitteln erreicht werden müssen. Kosmetische Veränderungen wie das Verschließen eines Teils der Spalten ohne tatsächlich ausreichend große eingestreute Liegeflächen anzubieten, dienen weder den Tieren, noch sind sie im Sinne der SteuerzahlerInnen eingesetzt, die sich erwarten, dass die Politik mit diesen Geldern sinnvolle Maßnahmen ergreift. KonsumentInnen, die einen Mehrpreis für Tierwohlprodukte zahlen, wollen echte Veränderungen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ruth Becher die Abgeordneten Cornelia Ecker, Franz Leonhard Eßl, Peter Schmiedlechner, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Johannes Margreiter, Gabriele Heinisch-Hosek, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Andreas Minnich, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Ing. Klaus Lindinger, BSc und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Kainz, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Helmut Brandstätter, Cornelia Ecker, Klaus Köchl und Elisabeth Feichtinger, BEd BEd. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Cornelia Ecker, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Klaus Köchl und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Mai 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Cornelia Ecker, Petra Wimmer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Clemens Stammler, MMag. Katharina Werner, Bakk., Peter Schmiedlechner, Carina Reiter, Irene Neumann-Hartberger, Franz Leonhard Eßl, Alois Kainz, Ing. Martin Litschauer, Klaus Köchl, Dietmar Keck, Andreas Kühberger sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 05 03

                     Irene Neumann-Hartberger                                            Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatter/in                                                                         Obmann