1513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte
über den Antrag 2446/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffe in der Ukraine
Die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Nach rund 2 Monaten Krieg in der Ukraine häufen sich Berichte über gezielte sexualisierte Gewalt und Massenvergewaltigungen ukrainischer Frauen durch russische Soldaten. Sexualisierte Gewalt, insbesondere Vergewaltigung ist eine häufige Begleiterscheinung militärischer Auseinandersetzungen. Der Bosnien-Krieg mit seinen eigens eingerichteten Lagern zur sexuellen Folter von Frauen oder der Genozid in Ruanda in den 1990er Jahren sind nur einige wenige Beispiele aus der jüngeren Geschichte für zielgerichtete, brutalste sexualisierte Gewalt v.a. gegen Frauen. Auch wenn sexualisierte Gewalt sich im Krieg prinzipiell auch gegen Kinder und Männer richtet, der Großteil sexualisierter Gewalt zielt auf Frauen ab. Sie werden stunden- oder tagelang vergewaltigt, häufig vor den Augen der Familie, sie werden verstümmelt, gezielt mit Krankheiten angesteckt und geschwängert. Auch Frauen im hohen Alter oder Schwangere werden nicht verschont, im Gegenteil. "Neben der Verletzung, Demütigung und Entwürdigung der Frauen ist dann das Ziel, die gegnerische Kriegspartei zu erniedrigen und das soziale Gefüge zu zerstören. Die Gewalt ist darüber hinaus ein Symbol der Erniedrigung des Gegners, der "seine" Frauen nicht schützen könne", so Frauenrechtlerin Sara Fremberg.[1]
Immer mehr solcher Berichte erreichen uns aktuell aus der Ukraine.[2] Die russische Armee hat bereits in der Vergangenheit im Tschetschenienkrieg und bei der Annexion der Krim bewiesen, dass sexualisierte Gewalt zu ihrem Kriegsrepertoire gehört. Als besonders problematisch werden syrische und tschetschenische Söldnertruppen innerhalb der russischen Armee eingeschätzt - sie kommen aus Kriegsschauplätzen, an denen massive sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde. Aber auch innerhalb des russischen Militärs selbst haben Berichte über sexuelle Misshandlungen als eine Art Aufnahmeritus über die letzten Jahre zugenommen.
Die internationale Staatengemeinschaft darf hier nicht einfach zusehen. Jeder Kriegstag mehr bedeutet unzählige weitere Opfer – nicht nur von Bomben und Raketen, sondern von gezielter und brutaler sexualisierter Gewalt durch die russische Armee. Die Direktorin von UN Women, Sima Bahous, forderte bereits Mitte April eine unabhängige Untersuchung der durch russische Truppen verübten sexualisierten Gewalt in der Ukraine, um Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit zu gewährleisten.[3] Für den Konfliktforscher Robert Nagel erfüllen die von Betroffenen geschilderten Vergewaltigungen Einzelmerkmale von Völkermord ("Wir werden dich so sehr vergewaltigen, dass dich kein ukrainischer Mann je wieder anfasst!").[4] Diese massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen in allen politischen Diskussionen immer wieder klar benannt, umfassend untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die österreichische Bundesregierung muss hier klar Stellung beziehen, diese abscheulichen Verbrechen auf das Schärfste verurteilen und alles in ihrer Macht stehende tun, um einerseits den Geflüchteten in Österreich die notwendige psychologische und medizinische Betreuung zukommen zu lassen, als auch auf internationaler Ebene für Gerechtigkeit zu sorgen. Eine Fact-Finding-Mission wie in Myanmar zur Dokumentation und Ahndung sexualisierter Gewalt wäre ein dringender erster Schritt, den es hier anzuregen gilt.“
Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Henrike Brandstötter die Abgeordneten Ing. Johann Weber, Mag. Meri Disoski und Petra Bayr, MA MLS.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 06 08
Henrike Brandstötter Dr. Nikolaus Scherak, MA
Berichterstatterin Obmann
[1] https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_92018448/gewalt-an-frauen-im-ukraine-krieg-zieh-dich-aus-oder-ich-erschiesse-dich-.html
[2] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/vergewaltigung-kriegswaffe-101.html
[3] https://www.derstandard.at/story/2000134859430/uno-will-gewalt-gegen-frauen-im-ukraine-krieg-untersuchen
[4] siehe Fn. 2