1549 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes – Reihe BUND 2020/21 (III-145 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der
Bundesministerien für Finanzen, für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes
getroffen hat.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 8. Sitzung vom 15. September 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 21. Juni 2022 behandelt.
23. Sitzung am 21. Juni 2022
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Gerald Loacker, Andreas Kühberger, Mag. Karin Greiner, Mag. Nina Tomaselli sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Haushaltsrücklagen des Bundes – Reihe BUND 2020/21 (III-145 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2022 06 21
Hermann Gahr Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann