Entschließung
betreffend die Ahndung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt im Ukrainekrieg
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin
für Justiz, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten, die
Bundesministerin für
Landesverteidigung, die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration
und Medien und der
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
werden dazu aufgefordert, sich
weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene für eine
systematische, rasche, koordinierte und unabhängige Aufklärung und
Ahndung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und möglichen
weiteren Verstößen gegen das Völkerstrafrecht einzusetzen, und
sich insbesondere weiterhin für eine gendersensible Aufarbeitung und
Ahndung sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt sowie für die
Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen einzusetzen.