1614 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2643/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Universitätsfinanzierung zu einer "echten" Studienplatzfinanzierung und Ausbau des kompetitiven Anteils 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„2018 wurde durch die ÖVP/FPÖ-Bundesregierung mit der Novelle des Universitätsgesetzes ein wichtiger Schritt in Richtung transparenter und nachhaltiger Finanzierung der österreichischen Universitäten gesetzt. Wie den Erläuterungen zu entnehmen ist, wurde folgende weitere Vorgehensweise vereinbart:

Aufbauend auf diesem Finanzierungsmodell, das nun einmal konkret für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 operationalisiert wird, soll über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und nach Etablierung der neuen Kosten und Leistungsrechnung schrittweise die Weiterentwicklung in Richtung einer ‚echten‘ Studienplatzfinanzierung stattfinden.

Bereits in der zweiten Leistungsvereinbarungsperiode nach der Umstellung der Finanzierung 2022 bis 2024 soll jedoch eine Wirkungsanalyse des Gesamtkonzepts stattfinden, deren Ergebnisse nach Möglichkeit bereits in der dritten Leistungsvereinbarungsperiode (2025 bis 2027) nach Einführung des neuen Finanzierungsmodells berücksichtigt werden.

Mit dem Ausscheiden der FPÖ aus der Bundesregierung ist dieses dringend notwendige Projekt jedoch eingeschlafen. Die gesetzliche Grundlage für die inzwischen vereinbarten LVs für 2022-24 wurde nicht geändert, eine adaptierte Grundlage für die nächste LV-Periode 2025-27 könnte jedoch noch rechtzeitig geschaffen werden. Neben der Weiterentwicklung der Finanzierungs-Säule ‚Studienplatz‘ zu einer echten Studienplatzfinanzierung, muss auch bei der ‚Forschungssäule‘ nachgebessert werden. Dieser Budgetteil soll wesentlich kompetitiver vergeben werden. Anzustreben ist, dass in etwa die Hälfte im Wettbewerb eingeworben werden soll. Weiters ist ein Anreizsystem in Form einer Ausschüttung zusätzlicher öffentlicher Gelder für alle privat eingeworbenen Drittmittel zu schaffen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Mag. Andrea Kuntzl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 29

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann