1624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2506/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes 

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit den Änderungen im SHGG soll nunmehr das Pflegegeld bei pflegenden Angehörigen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Das alleine ist aber nicht genug, um Menschen und vor allem Pflegegeldbezieher*innen zu helfen.

Die Teuerung nimmt exorbitante Formen an, das Geld in den Haushalten ist knapp. Das betrifft auch und insbesondere Personen mit Pflegebedarf. Sehr oft handelt es sich dabei um Pensionist*innen, denen bereits mit der Pensionsanpassung 2022 von 1,8 Prozent die Teuerung nicht einmal annähernd abgegolten wurde. Aus diesem Grund fordert die SPÖ schon seit Monaten eine vorgezogene Pensionsanpassung in der Höhe von nunmehr bereit 5 Prozent. Damit wäre annähernd die Teuerung abgegolten und bei der nächsten Anpassung im kommenden Jahr, würde diese Anpassung berücksichtigt.

Das sollte aber auch für das Pflegegeld erfolgen. Eine vorgezogene Anpassung von 5 Prozent mit Mitte des Jahres könnte ein kleiner Beitrag zur Abfederung der Mehrkosten in allen Bereichen sein. Die Menschen stöhnen unter der Last der Teuerungen und es ist höchst an der Zeit Maßnahmen zu setzen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 06 30

                               Mag. Ernst Gödl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann