1653 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 2264/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbildung der Kindergarten-Assistenzkräfte verbessern und vereinheitlichen

Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreichs Kindergärten sind laut Statistik Austria, Stand 2020, rund 36.000 Mitarbeiter_innen tätig, in der Kleinkindbetreuung (Krippen etc.) rund 13.000, dazu kommen noch Mitarbeiter_innen der altersgemischten Gruppen und der Horte. Diese teilen sich in zwei in etwa gleich große Berufsgruppen: Einerseits die Fachkräfte (Elementarpädagog_innen, einschließlich Leiter_innen) und andererseits die Assistenzkräfte. Letztere werden in den  Bundesländern unterschiedlich bezeichnet, z.B. als Assistent_innen, Betreuer_innen, Helfer_innen etc..

Für beide Berufsgruppen ist ein stark wachsender Bedarf vorhersehbar, da sowohl der qualitative Ausbau (z.B. Kinderhöchstzahl pro Gruppe, Mindestpersonaleinsatz pro Gruppe, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Erwachsenen-Kind-Schlüssel, Vorbereitungsstunden etc.) als auch der quantitative Ausbau (Plätze, Öffnungszeiten etc.) zusätzliches Personal erfordern.

Im Gegensatz zur Ausbildung der Pädagog_innen, die bundesweit einheitlich geregelt ist, gelten für die Ausbildung der Assistenzkräfte sehr unterschiedliche Regularien, wobei es auch innerhalb der Bundesländer noch beträchtliche Unterschiede gibt, was Umfang und Inhalt der Ausbildungen betrifft. Die Bandbreite reicht dabei von keinerlei Ausbildung bis zu einer dreijährigen Fachschule für pädagogische Assistenzberufe.

Sowohl Pädagog_innen als auch Assistent_innen verbringen den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit in der unmittelbaren Arbeit mit den Kindern. Dazu kommen bei Pädagog_innen die "mittelbar pädagogischen Tätigkeiten" (Elterngespräche, Entwicklungsdokumentation, Konzeption, Vorbereitung etc.) und bei Assistent_innen die Haushaltstätigkeiten (Küche etc.). Beide sind aber gleichermaßen Bezugspersonen für die Kinder und für deren Wohlbefinden, Entwicklung und Bildungschancen enorm wichtig.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass es für die Ausbildung der Assistenzkräfte keine österreichweit gültigen Mindeststandards gibt. Es gibt keine schlüssige Erklärung dafür, warum Kindergarten-Assistent_innen bspw. in Oberösterreich andere Qualifikationen benötigen als in der Steiermark. Wenn überhaupt, dann unterscheiden sich die Herausforderungen innerhalb der Bundesländer (also zB. zwischen Ballungsraum und Peripherie) und nicht entlang der Ländergrenzen. Jedes Kind soll von qualifizierten Personen betreut werden, die verlässlich bestimmte Mindeststandards erfüllen.

Auch aus Sicht des Personals und der Arbeitgeber_innen (öffentliche und private Träger der Einrichtungen) wären bundesweite Kriterien von Vorteil, da die Ausbildungen überall gültig wären. Derzeit herrscht noch die unbefriedigende Situation, dass bei einem Umzug in ein anderes Bundesland die Ausbildung nicht immer anerkannt wird und auch ausländische Kräfte die im Heimatland erworbene Qualifikation ein zweites mal anerkennen lassen müssen.

Die laufenden Bund-Länder-Verhandlungen zur Art. 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik bieten die Chance, ein österreichweit gültiges Tätigkeits- und Ausbildungsschema zu vereinbaren und dann gesetzlich festzulegen. Vor dem Hintergrund des bestehenden Pädagog_innenmangels wäre im Zuge dessen auch zu prüfen, ob ein mehrgliedriges Qualifikationsschema von Vorteil wäre, das Entwicklungsmöglichkeiten bietet (bspw. Haushaltskraft > Assistent_in > Pädagogische Assistent_in > Assistenzpädagog_in > Gruppenführende Pädagog_in) und mit Aufbaulehrgängen Perspektiven eröffnet.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Mag. Sibylle Hamann, Nico Marchetti und Edith Mühlberghuber. Anschließend vertagte der Unterrichtsausschuss die Beratungen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N).

Der Unterrichtsausschuss hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher Petra Tanzler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Norbert Sieber, MMag. Katharina Werner, Bakk., Katharina Kucharowits und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag:  S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 07 05

                    Mag. Romana Deckenbacher                                          Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann