beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-01 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 11. Dezember 2019

 

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

 (Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 11. Dezember 2019

 

 

Tagesordnung

 

1.)

Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 31e Abs. 1 GOG

2.)

13778/19

Tagung des Europäischen Rates (12./13. Dezember 2019)

– Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(2553/EU XXVII.GP)

 

 

 


 

 

Der European Green Deal, der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen präsentiert werden soll, stand im Mittelpunkt des EU-Hauptausschusses des Nationalrats im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rats am 12. und 13. Dezember. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein betonte dabei, dass Österreich auf europäischer Ebene gegen Nuklearenergie eintritt. Die von der Europäischen Kommission angestrebte Klimaneutralität soll aus österreichischer Sicht sicher und nachhaltig soll aufgebaut werden. Bei Abgeordneten aller Fraktionen wurde diese Sichtweise mit Nachdruck befürwortet.

 

Zu Beginn der Sitzung stand die Konstituierung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union auf der Tagesordnung. Die Abgeordneten stimmten einhellig dafür.

 

Mehr Maßnahmen für Steuergerechtigkeit lautete ein Antrag auf Stellungnahme von der SPÖ, mit der sich die Fraktion durchsetzen konnte. Konkret soll sich die Bundeskanzlerin in Brüssel für die länderweise Veröffentlichung der wesentlichsten Steuerinformationen durch die größten Konzerne, die in Europa tätig sind, einsetzen (Public Country-by-Country-Reporting), argumentierte Jörg Leichtfried (SPÖ) und erhielt dafür die Zustimmung von Grünen und FPÖ.

 

SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Herr wollte Österreich in die Erstellung des Green Deals stärker eingebunden wissen, denn für sie ist die Klimaneutralität bis 2050 alternativlos. Ähnlich sah dies auch Michel Raimon (Grüne), dem insbesondere die in manchen EU-Ländern weiterhin bestehenden Kohlewerke ein Dorn im Auge waren. Laut Martina Diesner-Wais (ÖVP) hat der Green Deal eine große Bedeutung für Österreich.

 

Der Klimaschutz müsse verschärft werden, bekannte sich Lukas Hammer von den Grünen zum Green Deal und bedauerte, dass Österreich ein "Nachzügler" in Sachen Klimaschutz sei. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) forderte mehr österreichische Ambitionen für den Klimaschutz. Dazu sei ein höheres Budget erforderlich, unterstrich er. Laut Außenminister Alexander Schallenberg werde Österreich aufgrund des Wirtschaftswachstums ohnehin mehr überweisen als in den vergangenen Jahren.

 

Gegen eine umweltpolitische Tätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) setzte sich Norbert Hofer (FPÖ) ein. Im Sinne der Einhaltung der EU-Verträge sollte die EZB Umweltpolitik nicht in den Fokus ihres Tätigkeitsfelds legen, so Hofer, dessen Antrag auf Stellungnahme neben der FPÖ auch die Stimmen der NEOS erhielt. Gerald Loacker (NEOS) trat strikt für eine Trennung von Geldpolitik und politischen Geschäften ein, zudem sei dies nicht die Aufgabe der EZB, sagte er. Laut Bierlein ist die EZB ohnedies vertraglich gebunden.

 

Die von Finnland vorgelegte Verhandlungsbox zum mehrjährigen Finanzrahmen sieht einen Beitrag der EU-Länder in Höhe von 1,07 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zum Gemeinschaftshaushalt vor, informierte Bierlein. Dies sei für Nettozahler wie Österreich zu hoch, weshalb die Kanzlerin eine diesbezügliche Einigung erst bis Ende 2020 in Aussicht stellte. 1,00 Prozent des BIP, sei der Betrag, den sich die Kanzlerin vorstellen könne. Innerhalb der EU würden die Meinungen über die Höhe der Beiträge auseinanderklaffen, unterstrich Außenminister Alexander Schallenberg. Außerdem fehlen Korrekturmechanismen, bei der Agrarpolitik seien die Schritte zudem nicht ausreichend, sagte er.

 

Die Sanktionen gegenüber Russland werden für weitere sechs Monate verlängert. Dies liege im Interesse Österreichs, so Bierlein unisono mit Schallenberg. Obwohl Schallenberg positive Entwicklungen ortete, seien diese nicht genug, um die Sanktionen aufzuheben. Anders sah dies hingegen die FPÖ, die einen Antrag auf Stellungnahmen mit dem Ziel der Aufhebung einbrachte. Die Sanktionen hätten Österreich bereits eine Milliarde Euro gekostet und Gegensanktionen

 

würden die österreichische Wirtschaft hart treffen, führte Wurm aus. Die FPÖ erhielt keine Zustimmung der anderen Fraktionen.

 

Die FPÖ machte sich außerdem in einem Antrag auf Stellungnahme für das Einstimmigkeitsprinzip in der EU stark. Sensible Politikbereiche erfordern weiterhin die Einstimmigkeit im Rat, unterstrich Reinhard Bösch, erhielt dafür aber nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen. Dieses Thema sei ein zweischneidiges Schwert, erörterte der Außenminister angesichts vieler Themen bei denen "blockiert" werde. Andererseits gebe es nationale Interessen, wie der Abstand von Nuklearenergie, wo Österreich bei der Anwendung der qualifizierten Mehrheit weniger Erfolgschancen hätte.

 

Die Beitrittsverhandlungen mit Nordmakedonien und Albanien müssten vorangetrieben werden, machte sich Schallenberg für den Start der Beitrittsverhandlungen ohne weitere "Verzögerungstaktiken" stark. Verzögerungen seien jedenfalls zu vermeiden, da sich das Fenster für positive Beitrittsverhandlungen bald schließen werde, sagte er und befürchtete ein "gefährliches politisches Vakuum". Auch Martin Engelberg (ÖVP) setzte sich für die Beitrittsverhandlungen ein. Die EU dürfe sich nicht zurückziehen, unterstrich Schallenberg und trat für eine Reform des Beitrittsprozesses ein. Diese Reform dürfe aber nicht auf dem Rücken dieser beider Länder ausgetragen werden, unterstrich Schallenberg. Auch für Eva Ernst-Dziedzic (Grüne) seien in Bezug auf den Westbalkan konkrete Schritte erforderlich. Frankreich und die Niederlande stünden derzeit gegen die Beitrittsverhandlungen, erfuhr Bösch von Bierlein.

 

Reinhold Lopatka (ÖVP) erkundigte sich über Fortschritte beim Thema Brexit. Laut Bierlein sei der nächste Termin der 31. Jänner 2020. Es wurde seitens Großbritannien kein neuer Kommissar nominiert, zeigte sie auf. Schallenberg unterstrich, dass das weitere Szenario von der dieswöchigen Wahl in Großbritannien abhängig sei.


 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme eingebracht von Jörg Leichtfried (SPÖ) wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ angenommen:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen,

 

zu TOP 2: RAT: 13778/19 Tagung des Europäischen Rates (12./13. Dezember 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (002553/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 11. Dezember 2019

 

Im Rahmen der Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens ist die Diskussion rund um die Investitionen und dem erhöhten Bedarf an Eigenmitteln der EU wieder aufgeflammt.

 

Jährlich entgehen durch die Steuervermeidungstricks der multinationalen Konzerne Österreich und der EU Milliarden an Steuereinnahmen. Geld, das in anderen Bereichen wie etwa Bildung, Infrastruktur oder auch im Gesundheitssystem dringend gebraucht wird. Nur mit dem Druck der Öffentlichkeit können Gewinnverschiebungen zur Steuervermeidung effektiv bekämpft und die Gewinnverschiebungsmodelle der Konzerne durchleuchtet werden.

 

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament eine Reihe von nachhaltigen Maßnahmen gesetzt, um Besteuerungslücken durch unerwünschte Gewinnverschiebungen bzw. Steuervermeidungsmodelle im Anwendungsbereich des internationalen Steuerrechts zu schließen.

 

Die länderweise Veröffentlichung der wesentlichsten Steuerinformationen durch die größten Konzerne die in Europa tätig sind, (Public Country-by-Country-Reporting; pCbCR) würde einen großen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit leisten und Vertrauen der BürgerInnen - auch in die nationalen Regierungen selbst - wiederaufbauen. Das Public Country-by-Country Reporting ist ein wichtiges Instrument, um die Steuerleistung von transnationalen Unternehmen offenzulegen und unerwünschte Gewinnverschiebungen - auch in Drittländer - sichtbar zu machen. Alle in der EU tätigen Banken wurden nach der
Finanzkrise bereits zum public CBCR verpflichtet. Jetzt in Folge der Steuerskandale müssen die größten aller Konzerne ebenfalls dazu verpflichtet werden. Auf lange Sicht, stellt das Fairness im Europäischen Steuerwesen her und trägt dazu bei, dass die großen Konzerne dort ihre Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften. 

 

Der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat kürzlich mit knapper Mehrheit gegen den Richtlinienvorschlag für verpflichtende öffentliche länderweise Berichtspflicht von Großkonzernen über ihren Umsatz, Gewinn und vor allem darüber, wie viel Steuern sie im jeweiligen Land zahlen, entschieden. Erforderlich gewesen wäre eine qualifizierte Mehrheit, die letztlich wegen der Ablehnung durch die österreichische Wirtschaftsministerin nicht

 

zustande gekommen ist.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, jegliche Maßnahmen zur Steuergerechtigkeit auf europäischer Ebene zu forcieren und bei der nächsten Abstimmung im Rat dem Dossier für die transparente (veröffentlichte) länderspezifische Berichterstattung (public Country-by-Country-Reporting) ihre Zustimmung zu erteilen und damit eine weitere Verzögerung des Verfahrens zu verhindern“.                           

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.


 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

des Abgeordneten Peter Wurm

betreffend

2.) 13778/19

Tagung des Europäischen Rates (12./13. Dezember 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (2553/EU XXVII. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 11.12.2019

Auf der Tagesordnung bzw. dem Entwurf der Schlussfolgerungen zur Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2019 findet sich nichts zu Russland und der Thematik der EU-Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation. Offenbar soll dieses wichtige Thema der Agenda des Rates und damit einer Behandlung entzogen werden, zumal auch die letzten Verlängerungen der Sanktionen oftmals in einem Rundlaufbeschluss der EU-Staats- und -Regierungschefs fiel.

Die Wirtschaftssanktionen wurden seit dem 1. Juli 2016 jeweils um 6 Monate verlängert und gelten nun bis zum 31. Januar 2020.

Es ist an der Zeit, die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die der heimischen Wirtschaft enormen Schaden zugefügt haben, endlich zu beenden. Keinesfalls darf daher die Kanzlerin bzw. der österreichische Vertreter - in welchem Gremium auch immer - für eine weitere Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation stimmen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

"Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, selber gegen jegliche auf EU-Ebene anstehende Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation zu stimmen sowie auch den jeweiligen österreichischen Vertreter anzuweisen, in keinem Gremium oder per Rundlaufbeschluss einer Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation zuzustimmen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

des Abgeordneten Reinhard Bösch und Kollegen

betreffend

2.) 13778/19

Tagung des Europäischen Rates (12./13. Dezember 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (2553/EU XXVII. GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 11.12.2019

 

„Einstimmigkeit“ bezeichnet das Abstimmungsverfahren, bei dem ein Konsens aller im Rat vereinigten EU-Länder erforderlich ist, damit ein Beschluss zustande kommen kann. Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon, mit dem die EU-Verträge zuletzt geändert wurden, erhöhte die Anzahl der Bereiche, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Allerdings erfordert eine begrenzte Anzahl sensibler Politikbereiche weiterhin die Einstimmigkeit im Rat: Steuerwesen, soziale Sicherheit und sozialer Schutz, der Beitritt neuer Länder zur EU, gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik und operative polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.

 

Immer wieder werden Stimmen laut, die sich für die allgemeine Einführung von Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene aussprechen. Für Österreich als kleines Land und Nettozahler innerhalb der Europäischen Union würde dies eine deutliche Schwächung bedeuten und es großen Staaten wie Deutschland oder Frankeich ermöglichen, sich über unsere Interessen hinweg zu setzen.

 

Europäische Politik muss im Interesse aller EU-Mitgliedsstaaten und nicht von Brüssel oder von lediglich größeren Ländern bestimmt sein, zumal Grundpfeiler dieser Europäischen Union die Nationalstaaten sind, die sich auf Augenhöhe begegnen und auch in ihrer Stimme gleichgewichtig sind. Die gänzliche Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips ist somit demokratiepolitisch bedenklich und würde die Aufgabe der staatlichen Souveränität bedeuten.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher im Sinne des Schutzes der Österreichischen Souveränität folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene klar für die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips auszusprechen und diesbezüglichen Änderungen eine strikte Absage zu erteilen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen von FPÖ und NEOS in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

des Abgeordneten Norbert Hofer

 

betreffend

 

2.) 13778/19

Tagung des Europäischen Rates (12./13. Dezember 2019) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (2553/EU XXVII. GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 11.12.2019

 

Im Zuge der neuen Kommission unter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll nicht nur das Budget für den Klimaschutz mit 100 Milliarden Euro im Zuge des Finanzrahmens von 2021 bis 2027 „aufgefettet“ werden, sondern auch der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Vorreiterrolle als „Klima-Retterin“ zukommen.

 

Kurz vor Beginn der Klimakonferenz in Madrid sprach sich EZB-Chefin Christine Lagarde laut „Financial Times“ dafür aus, in der strategischen EZB-Ausrichtung die negativen Auswirkungen des Klimawandels verstärkt zu behandeln. Lagarde will in dem erwarteten EZB-Bericht damit erreichen, dass das Thema Umwelt zu einem wesentlichen Bestandteil der internationalen Geldpolitik wird. Die strategische Überprüfung der EZB werde „eine Gelegenheit sein, darüber nachzudenken, wie Nachhaltigkeitsüberlegungen innerhalb unseres geldpolitischen Rahmens angegangen werden können“, so Lagarde in einem Brief an den EU-Abgeordneten der spanischen Grünen Ernest Urtasun. Lagardes Plan unterstreicht ihr erklärtes Ziel, die Klimakrise zur „missionskritischen“ Priorität für die EZB zu machen.

 

Lagarde riskiert mit ihrem Vorstoß auch eine Auseinandersetzung mit einigen anderen Zentralbankern, die – richtigerweise - der Meinung sind, das Vorgehen gegen die Erderwärmung sei „nur“ eine Aufgabe der Staaten. So sprach sich bereits der Chef der Deutschen Bundesbank und EZB-Mitglied Jens Weidmann vor Kurzem gegen eine Verschiebung des Schwerpunkts der Geldpolitik in Richtung Vorgehen gegen den Klimawandel aus.

Obwohl Investitionen in den Umweltschutz prinzipiell natürlich als sinnvoll zu erachten sind, zeigt das Ausmaß und die Prioritätensetzung von der Leyens deutlich, wie weltfremd die europäischen Eliten agieren, zumal die Frage Nummer 1 schließlich bleibt: „Wer soll das bezahlen?“ und man wie gewohnt die EU-Staaten, allen voran Nettozahler-Staaten wie Österreich, zur Kassa bittet. Trotz Käufen von Staatsanleihen in Billionenhöhe, Minuszinsen, die Sparer enteignen und Finanzkrise sieht EZB-Chefin Lagarde offenbar dennoch keine wichtigeren Agenden zu regeln, als in der Klimapolitik mitzumischen und „grüne“ Anleihen bei ihrem Ankaufprogramm bevorzugen zu wollen.

 

Durch diese einseitige Priorität des EU-Haushalts auf „Klimarettung“ gepaart mit einer verheerenden Geldpolitik der EZB, schlittern wir noch schneller in die nächste Finanzkrise. Ein kürzlich erschienener Bericht ehemaliger und unabhängiger  Notenbanker spricht unmissverständlich von „einer Krise noch nie dagewesenen Ausmaßes" auf die wir ungebremst zurasen.

 

Der zentralen Aufgabe einer Notenbank und somit den EU-Verträgen wird damit klar widersprochen. Weder in den EU- noch EZB-Verträgen war jemals die Rede davon, dass sich die Währungspolitik der EZB in politische Agenden und Maßnahmen abseits der Geldpolitik einmischen darf. Dies stellt eine klare Kompetenzüberschreitung und eigenmächtige Anmaßung ohne Mandat dar.

 

Leider handelt es sich dabei nicht um das erste Mal, dass die EZB mit Rückendeckung der EU den eigenen Verträgen gegenüber vertragsbrüchig wurde. Schon mit dem Verstoß gegen die „No-Bail-Out“-Klausel und dem schwindelerregenden Ausmaß an gekauften Staatsanleihen von Pleitestaaten wurde das selbst gesetzte EU-Recht auf den Kopf gestellt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

 

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene gegen eine umweltpolitische Tätigkeit der Europäischen Zentralbank im Sinne der Einhaltung der EU-Verträge auszusprechen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.