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beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-05 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Montag, 21. September 2020

 

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

 (Auszugsweise Darstellung)

Montag, 21. September 2020

 

 

Tagesordnung

§  10493/20

Special meeting of the European Council (24 and 25 September 2020) – Draft guidelines for conclusions

(30243/EU XXVII.GP)

 


 

 

Nach dem Brand im griechischen Flüchtlingslager Moria bekräftigte Bundeskanzler Sebastian Kurz im EU-Hauptausschuss gegenüber den Nationalratsabgeordneten seine Sicht der Dinge: Es sei wichtig, vor Ort zu helfen, wobei Österreich ihm zufolge bereits einen substantiellen Beitrag leiste. Außerdem würde Österreich EU-weit die zweithöchste Pro-Kopf-Zahl bei der Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern verzeichnen, replizierte der Kanzler auf die von der Opposition aufgeworfene Kritik.

 

SPÖ und NEOS hatten nämlich die Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme gefordert. Mit den jeweiligen Anträgen auf Stellungnahme konnten sie sich jedoch nicht durchsetzen. Der FPÖ-Klub hingegen forderte dazu auf, keine "Moria-Migranten" aufzunehmen. Auch diese Initiative blieb in der Minderheit.

 

Angenommen wurde mit breiter Mehrheit stattdessen ein Antrag von Grünen und ÖVP bezüglich eines umfassenden Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie. Die Bundesregierung soll sich demnach auf EU-Ebene für einheitliche Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte einsetzen. Nur die FPÖ lehnte dies ab.

 

Die Opposition wandte sich ferner mit Vorschlägen hinsichtlich des Beitrags zum EU-Haushalt (FPÖ) sowie zum EU-Sanktionsregime (NEOS) an den Bundeskanzler. Die beiden Anträge auf Stellungnahme wurden allerdings abgelehnt.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union war im Vorfeld des außerplanmäßig einberufenen EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs am 24. und 25. September in Brüssel zusammengetreten, bei dem die Themen Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wirtschaftsbeziehungen der Union mit China und der Türkei auf der Tagesordnung stehen. Die COVID-19-Pandemie habe die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, aber auch der großen Abhängigkeit der EU von Drittmärkten aufgezeigt, sagte Bundeskanzler Kurz. Er werde sich im Zuge der EU-China-Debatte für einen fairen Marktzugang heimischer Unternehmen einsetzen. Über die völkerrechtlichen Entwicklungen in der Türkei zeigte sich Kurz besorgt. Er trete für eine konsequente Linie gegenüber dem Land sowie für den Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen ein, sagte er. Beim EU-Gipfel werde er sich auch dafür einsetzen, dass die Mittel des Wiederaufbaufonds für Investitionen in Klima und Digitalisierung verwendet werden, so der Ausblick des Bundeskanzlers.

 

Abseits von "Symbolpolitik" wollte SPÖ-Mandatar Jörg Leichtfried die Diskussion rund um das abgebrannte griechische Flüchtlingslager starten. Es ginge vielmehr um menschliche Hilfe und um einen konstruktiven Zugang zu den Verhandlungen über ein neues Asylsystem, sagte er unter Bezugnahme auf das Anliegen seiner Fraktion, Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern in Österreich aufzunehmen. Auch Katharina Kucharowits (SPÖ) sah die Notwendigkeit unmittelbarer Hilfe als eine menschliche Verpflichtung an. In diesem Zusammenhang warf sie dem Kanzler vor, dass die finanziellen Hilfsmittel vor Ort nicht ankommen würden. Dieser widersprach, durch den österreichischen Beitrag könnten 2.000 wintersichere Quartiere errichtet werden, so Kurz. Man dürfe nicht ausblenden, wie viel Österreich in dieser Hinsicht leiste, meinte dazu Reinhold Lopatka (ÖVP), und auch ÖVP-Fraktionskollege Rudolf Taschner entgegnete der Oppositionskritik, Österreich würde in seiner Verantwortungsethik vorbildhaft und konstruktiv handeln.

 

Zur Aufnahme von 100 besonders notleidenden Kindern rief Helmut Brandstätter (NEOS) auf. Es sei eine Schande, dass es eines Brandes bedarf, damit endlich etwas gegen die Lage auf den griechischen Inseln getan werde, meinte er. Laut seines NEOS-Fraktionskollegen Douglas Hoyos-Trauttmansdorff würde die Problemsituation auf langfristige Verfehlungen in Bezug auf die Hilfe bei Konfliktherden zurückgehen. Eine konträre Ansicht vertrat FPÖ-Mandatar Reinhard Eugen Bösch. Mit "gezielter Aggression" dürfe man sich keinesfalls den Eintritt in die EU erzwingen können, meinte er hinsichtlich des Antrags seiner Fraktion.

 

Auf die Bedeutung gemeinsamen Handelns zur Bewältigung derartiger Krisen wies Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) hin. Das Europa der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtstaats gelte es zu stärken, weshalb die Bundesregierung die EU-Bestrebungen des Aktionsplans "Menschenrechte und Demokratie 2020 – 2024" unterstütze, sagte die Mandatarin. Der Aktionsplan – für deren Umsetzung sich die Bundesregierung aufgrund des angenommenen Antrags auf Stellungnahme einsetzen werde - habe unionsweite Regelungen bei Verstößen gegen Menschenrechte zum Ziel, erläuterte Ernst-Dziedzic.

 

Von den Abgeordneten Reinhold Lopatka (ÖVP) und Michel Reimon (Grüne) auf den neu geplanten EU-Migrationspakt angesprochen, wollte sich Bundeskanzler Kurz vor dessen offizieller Präsentation noch nicht äußern.

 

Den Umgang mit EU-Sanktionen brachten die NEOS zur Sprache. Sie schlugen zum Schutz der Menschenrechte die Auseinandersetzung mit einem neuen Regime in Anlehnung an den sogenannten "Magnitsky Act" vor. Wie Helmut Brandstätter (NEOS) ausführte, geht es dabei darum, explizit die "Machtmissbraucher" mit Sanktionen zu belegen, nicht aber die BürgerInnen des Landes. Der entsprechende Antrag, der einerseits ein Einreiseverbot gegen Personen, die an der Unterdrückung friedlicher Proteste beteiligt sind, zum Ziel hat, andererseits die Gewährung von temporären Schutz für Personen, die aufgrund von friedlichen politischen Aktivitäten verfolgt werden, wurde nur von der SPÖ unterstützt. Angesichts der aktuellen Lage in Belarus brachte der im Ausschuss anwesende Abgeordnete zum Europäischen Parlament Andreas Schieder (SPÖ) sein Unverständnis über die lange Dauer dieses Sanktionsmechanismus zum Ausdruck.

 

Das Thema Corona-Bonds bzw. Hilfszahlungen wurde von FPÖ-Abgeordneter Petra Steger (FPÖ) aufgeworfen. Da der Mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 mit dem COVID-19-Aufbaupaket verknüpft werden soll, sprach sich ihr Klub dafür aus, Österreich in der Rolle als Nettozahler zu entlasten. Abgeordnete Steger zeigte sich aufgrund der Aufnahme von Krediten im Zuge des Wiederaufbaus besorgt, dass Schulden nun zur Dauereinrichtung in der Union werden könnten. Der FPÖ-Antrag, der die Regierungsspitze dazu auffordert, Maßnahmen zur Einführung weiterer EU-Eigenmittel abzulehnen, die Hilfsmittel auf die Abfederung der Corona-Krise zu beschränken und sich für die Verschlankung der Verwaltungsstrukturen einzusetzen, wurde von keiner anderen Fraktion bejaht. Bundeskanzler Sebastian Kurz sprach von einer "einmaligen Aktion" und zeigte sich erfreut, dabei einen "Rabatt" für Österreich zustande gebracht zu haben.

 

 


 

Folgender SPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

der Abgeordneten Leichtfried

Genossinnen und Genossen,

 

betreffend TOP 1: 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September 2020) – Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21. September 2020

In den vergangenen Jahren ist es nicht gelungen, einen zufriedenstellenden Umgang in der Flüchtlingskrise in Europa zu finden und einen gemeinsamen europäischen und solidarischen Zugang in der Europäischen Asylpolitik zu finden. Die österreichische Bundesregierung, die dringend einen aktiven Beitrag dazu leisten sollte, hat hier bisher keinen Erfolg aufzuweisen.

Die Brände im griechischen Flüchtlingslager Moria erschüttern derzeit die Weltöffentlichkeit und rufen die Dringlichkeit des Problems nochmals deutlich vor Augen. Moria ist eine Schande und offenbart die Feigheit und Kleingeistigkeit einiger europäischer Regierungen, Kinder in Elend zurückzulassen, statt für rasche Hilfe und Lösungen zu sorgen.

In Österreich hat es quer über die Parteigrenzen hinweg Angebote von Bürgermeisterinnen von Städten und Gemeinden gegeben, Kinder aus Moria aufzunehmen. Da es ein Gebot von Menschlichkeit und Anstand ist, zu helfen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert,

-          sich konstruktiv an den Verhandlungen für ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu beteiligen,

-          gemeinsam mit Griechenland und den anderen Mitgliedstaaten der EU die erforderlichen Schritte zu setzen, die eine menschenwürdige Unterbringung der Asylwerber aus Moria und rasche humanitäre Hilfe sicherstellen.

-          In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung ersucht, die Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme zu ermöglichen und dies mit den europäischen Partnern zu koordinieren.

Die Bundesregierung kann sich dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer und Gemeinden stützen."

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.


 

 

Folgender FPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend RAT: 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September 2020) – Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21. September 2020

 

Am 24. und 25. September 2020 sollen in einer Sondertagung des Europäischen Rates strategische wirtschaftliche Ausrichtungen und Projekte besprochen werden. Hintergrund und Grundlage dafür ist das in der Sondersitzung des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 beschlossene Aufbaupaket und der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 (MFR) zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie. So ist auch in den gegenständlichen guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP) zu Beginn davon die Rede, dass die zur Diskussion gestellten Pläne zur Stärkung des europäischen Wirtschaftsraumes auf Grundlage dieses Aufbaupaketes beruhen.

Erstmalig wurde nicht nur beschlossen, dass der MFR mit einem neuartigen Aufbaupaket („Next Generation EU“) verknüpft werden wird, sondern dass gemeinsam Kredite zur Finanzierung von Ausgaben aufgenommen werden sollen. Es ist auch das erste Mal, dass Haushaltsmittel mit Klimaschutzzielen verbunden und damit in klimapolitische Geiselhaft genommen werden.

Entgegen der immer wieder eingebrachten Forderung, Österreich als Nettozahler endlich zu entlasten, dessen Zahlungen an die EU seit 2017 von 2,43 Mrd. Euro auf 3,1 Mrd. Euro im Jahr 2019 gestiegen sind,  und verstärkt für Österreichische Interessen einzutreten, wurde im Juli einem Gesamtpaket von 1,824 Billionen Euro zugestimmt. Darin inkludiert sind Ausgaben für die europäische öffentliche Verwaltung im Ausmaß von unfassbaren 73,1 Mrd. Euro – im Vergleich dazu wurden für Migration und Grenzmanagement lediglich 22,7 Mrd. Euro budgetiert. Ferner sieht das Paket vor, im Rahmen des Next Generation EU Instrumentes von 750 Mrd. Euro allein 390 Mrd. Euro an Zuschüssen auszuzahlen. Erhalten sollen diese Geldgeschenke Länder größtenteils nach Maßgabe ihrer Arbeitslosigkeit seit 2015. Ganze 70% von 312,5 Mrd. Euro sollen damit im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität an Länder verschenkt werden, welche bereits seit 2015 vor gravierenden wirtschaftlichen Problemen stehen. Dies stellt nichts anderes dar, als eine Umverteilung von Geldern von budgetdisziplinierten Mitgliedsländern zu Schuldnerländer. Mit der in diesem Rahmen immer wieder angesprochenen Corona-Hilfe hat eine solche Umverteilung nichts zu tun.

In diesem Zusammenhang ist es schwer vorstellbar, dass diese geplanten - vor allem nicht rückzuzahlende - Auszahlungs-Flüsse im Einklang mit dem AEU-Vertrag stehen, zumal eine solchermaßen stattfindende „Vergemeinschaftung von Schulden“ wohl der in Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union normierten „no bail out Klausel“ widersprechen würde.

Ferner soll die Finanzierung des zusätzlichen Pakets erstmalig in der Geschichte der EU durch Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten gesichert werden. Hierzu liegen von der Kommission Änderungsanträge zu dem vorgeschlagenen Eigenmittelbeschluss vor. Zur Finanzierung der Rückzahlung dieser Kredite sollen Gesetzesinitiativen zur Reform des Eigenmittelsystems vorgelegt werden. Die Einführung neuer Eigenmittel wie der angekündigten Plastik-Steuer, die CO2-Ausgleichsregelung und die Ausweitung der Emissionshandelssystems stellt eine gravierende Mehrbelastung der gegenwärtig ohnehin wirtschaftlich stark angeschlagenen Mitgliedsländer dar.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert

·         auf europäischer Ebene jede Maßnahme in Zusammenhang mit der Einführung weiterer EU-Eigenmittel und damit einer langfristigen Mehrbelastung Österreichs abzulehnen

·         dafür einzutreten, dass die Auszahlung von nicht rückzuzahlenden Zuschüssen an Mitgliedsländer an keine anderen Kriterien zu binden ist, als an im Zuge der Covid-19-Krise einhergehende Rückgänge des nationalen realen BIP in den Jahren 2020 und 2021

·         jegliche weiteren geplanten Maßnahmen abzulehnen, die eine Vergemeinschaft von Schulden darstellen und somit den österreichischen Steuerzahler für Schulden anderer Mitgliedstaaten zur Kasse bitten würde

·         dafür einzusetzen, dass zur Finanzierung des EU-Haushaltes auch Maßnahmen zur Verschlankung der Verwaltungsstrukturen gesetzt werden.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes-(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 


 

 

Folgender Grüne-ÖVP-Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Michel Reimon, Ewa Ernst-Dziedzic, Reinhold Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

eingebracht in der Sitzung des EU Hauptausschusses am 21.09.2020

zu TOP 1: RAT: 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September 2020) –Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP

 

Mainstreaming der Menschenrechte im gesamten außenpolitischen Handeln der EU ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Demokratie, Menschenrechte und des Rechtsstaates.

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem "Europa der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates". Zudem wird einmal mehr festgehalten, dass Menschenrechte einen integralen Bestandteil der österreichischen Außenpolitik bilden. Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und der beiden Aktionspläne 2012-2014 und 2015-2019 konnte die Europäische Union beträchtliche Fortschritte seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages bei der Verbesserung der Auswirkungen und der Kohärenz ihrer Aktionen auf die Menschenrechte und Demokratie machen. Die Europäische Union hat damit erstmals einen einheitlichen strategischen Rahmen für diesen wichtigen Politikbereich mit weitreichenden Aktionsplänen erhalten. Der Rahmen legt Prinzipien, Ziele und Prioritäten fest, die alle darauf abzielen, die Wirksamkeit und Konsistenz der EU-Politik zu verbessern. Sie bieten eine vereinbarte Grundlage für eine wirklich kollektive Anstrengung, an der sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die EU-Institutionen beteiligt sind. Der Strategische Rahmen verankert auch die Verpflichtung zu einer echten Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft. Für die Wirksamkeit ihres Einsatzes für Menschenrechte und Demokratie weltweit konnten in der EU zum Beispiel Leitlinien zu den wichtigsten menschenrechtlichen Themen entwickelt werden. Auf multilateraler Ebene hat die EU eine Reihe von wichtigen Initiativen gesetzt, wie zum Beispiel im Rahmen der Allianz gegen die Todesstrafe.

Die Wirksamkeit des EU Handelns in den auswärtigen Beziehungen im Bereich der Menschenrechte, der Förderung des Internationalen Humanitären Völkerrechtes und der Internationalen Strafgerichtsbarkeit wurde durch die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte weiter gestärkt. Am 25.3.2020 wurde von der EU ein neuer Aktionsplan Menschenrechte und Demokratie 2020 - 2024 präsentiert, der prioritäre Handlungslinien für das zukünftige EU-Engagement unter anderem für den Schutz und Stärkung des Einzelnen, den Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften, die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie sowie die Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen durch neue Technologien vorsieht. Ziel dieses Aktionsplanes ist es, dass die EU in ihrem auswärtigen Handeln selbstbewusster, wirksamer und geeinter vorgehen kann.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich Österreich, wie bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten, im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas unter anderem auch für die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in zusätzlichen Bereichen (z.B. Außenpolitik) einsetzen wird, was begrüßt wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert,

-          die Bemühungen der EU für die Ausarbeitung eines umfassenden Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für 2020 bis 2024 zu unterstützen;

-          sich auf EU-Ebene für die Einführung einer unionsweit geltenden Regelung für Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte einzusetzen;

-          sich für eine regelmäßige Befassung der zuständigen EU Gremien für die Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. "

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 


 

 

Folgender NEOS-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter

betreffend TOP 1, 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September
2020) – Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21. September 2020 

 

Die Zustände in den Lagern für Asylwerber_innen und Migrant_innen auf den griechischen Inseln sind schon seit Jahren nicht mehr menschenwürdig. Mittlerweile sind sie aufgrund der Untätigkeit der EU-Mitgliedsstaaten, die auch nach 2015 keine gemeinsame, effiziente Asyl- und Migrationspolitik umgesetzt haben, unerträglich (https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2020-coronavirus-pandemic-eu-bulletin-1_en.pdf). Anfang Februar forderte der UNHCR die Räumung des Lagers Moria auf Lesbos (https://www.theguardian.com/global-development/2020/feb/11/un-calls-for-urgent-evacuation-of-lesbos-refugee-camp). In diesem Lager herrschten die schlimmsten Bedingungen, mit 1.300 Menschen pro Wasserhahn und ohne Seife. Seit Mitte März appelliert das EU-Parlament angesichts der COVID-19-Pandemie an Griechenland, die Lager auf den Inseln zu evakuieren (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200323IPR75632/refugees-on-greek-islands-urgent-evacuation-to-prevent-spread-of-covid-19).

Dass es in den Lagern auf den griechischen Inseln zu einer Ausbreitung des Coronavirus kommen wird, war aufgrund der dort herrschenden Bedingungen vorprogrammiert: die rund 40.000 Geflüchteten und Migrant_innen fristeten ihr Dasein in unwürdigen Zuständen, ohne genügend medizinische Versorgung oder die Möglichkeit, sich regelmäßig die Hände zu waschen. Alleine im Lager Moria lebten zuletzt etwa 12.600 Menschen, das überschreitet die eigentliche Kapazität von 2.800 Plätzen um ein Vielfaches. Um eine humanitäre Katastrophe auf dem Terrain der Europäischen Union zu verhindern, hätten die Lager schon längst geräumt werden müssen. Die Eindämmung eines tödlichen Virus und die Verhinderung explosiver gesellschaftlicher Spannungen ist auch ein europaweites Interesse.

Im März startete die Europäischen Kommission angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Situation ein freiwilliges Programm zur Umsiedlung besonders schutzbedürftiger Menschen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, von den Lagern auf den griechischen Inseln (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_1291). Die EU-Kommission koordiniert die Umsiedlung gemeinsam mit dem griechischen Sonderbeauftragten für unbegleitete Minderjährige und unterstützt Griechenland und die teilnehmenden Mitgliedstaaten sowohl in operativer als auch finanzieller Hinsicht. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Internationale Organisation für Migration (IOM), der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Internationale Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) begleiten die Umsetzung des Programms. Die im Rahmen des Programms aus den Elendslagern ausgewählten Kinder werden in spezielle und sichere Unterkünfte nahe Athen gebracht, wo dann die Kommission deren Ausreise in andere EU-Mitgliedstaaten organisiert und finanziert.

Dieses Programm gewährt den Kindern Schutz, Sicherheit, adäquate Gesundheitsversorgung sowie eine positive Lebensperspektive, trägt zur Entspannung der Lage auf den griechischen Inseln bei und entlastet auch das griechische Gesundheitssystem. Am 31. März appellierte der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres an alle EU-Staaten, sich solidarisch mit Griechenland zu zeigen und sich bei der Verteilung der Schutzbedürftigen zu beteiligen (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200330IPR76106/refugees-in-greece-meps-demand-solidarity-warn-about-impact-of-health-crisis). Bislang erklärten sich 11 Mitgliedstaaten bereit, insgesamt über 2.000 Kinder und Jugendliche aus den griechischen Lagern aufzunehmen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien. Auch Norwegen und Serbien möchten sich am Relocation-Programm der EU-Kommission beteiligen. Nach Angaben der EU-Kommission wurden bisher gut 640 Menschen durch sieben EU-Länder aufgenommen (Deutschland, Luxemburg, Irland, Portugal, Finnland, Belgien, Frankreich). Darunter sind neben Kindern und Jugendlichen auch erwachsene Familienangehörige kranker Kinder. Die österreichische Bundesregierung hat sich bislang geweigert, auch nur ein einziges Kind im Rahmen des Programms der EU-Kommission aus Griechenland aufzunehmen.

In der Nacht auf den 9. September ist das Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos völlig abgebrannt. Rund 12.600 Menschen, darunter hunderte Kinder, sind nun obdachlos und müssen auf Straßen oder in Wäldern schlafen. Das Lager Moria war aufgrund der COVID-19-Pandemie schon seit Monaten unter Quarantäne gestellt. Als vergangene Woche dort der erste Corona-Fall bekannt wurde, wurde der Lock-down noch einmal verschärft. Die Zahl der Infizierten im Lager stieg bis 8. September auf 35. Angesichts der verheerenden Zustände scheint eine Gesundheitskatastrophe ohne rasches Handeln unausweichlich.

In Moria drohen nach einem Lager auch die europäischen Werte zu verbrennen, die wir so gerne beschwören und von anderen einfordern. Die Tragödie lässt sich darauf zurückführen, dass eine gemeinsame Asylpolitik innerhalb der EU an den Hauptstädten Europas scheitert. Die bisherigen - z.T. bescheidenen - Anstrengungen mancher Mitgliedstaaten im Rahmen des Umsiedlungsprogramms der EU-Kommission haben nicht ausgereicht. Österreich darf angesichts brennender Elendslager nicht länger tatenlos zusehen, jetzt gilt es zu handeln und schnellstmöglich Kinder aus Moria aufzunehmen. So wie andere EU-Mitgliedsstaaten das bereits angekündigt haben. 

Die Ausrede des Außenministers, dass damit ein Pull-Effekt beginnen würde, ist zynisch und empirisch nicht belegbar. Die bisherigen Umsiedlungen von Betroffenen innerhalb der EU haben auch keine stärkere Fluchtbewegung nach Europa ausgelöst. Zudem besteht in Österreich von Seiten der Städte und Gemeinden durchaus Bereitschaft zur Unterbringung und Versorgung von besonders Schutzbedürftigen. Der Landtag in Wien hat sich erst vergangene Woche in einem von NEOS, SPÖ und Grünen unterstützen Antrag bereit erklärt, hundert Kinder von den griechischen Inseln aufzunehmen und die Bundesregierung aufgefordert zu handeln. Zeigen wir endlich Menschlichkeit und leisten einen Beitrag, der Betroffenen hilft, Griechenland unterstützt und Europa durch gelebte Solidarität stärkt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

Der Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, sich am Programm der Europäischen Kommission zu beteiligen und 100 besonders notleidende Kinder aus Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 


 

 

Folgender NEOS-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter

betreffend TOP 1, 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September
2020) – Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21. September 2020 

 

"If you are neutral in situations of injustice, you have chosen the side of the oppressor." (Desmond Tutu, südafrikanischer Friedensnobelpreisträger)

Die Europäische Union sieht sich als Friedens-, Freiheits- und Menschenrechtsprojekt. Sehr oft aber stechen politisches Kalkül und Handelsüberlegungen diese Grundwerte aus. Die europäische Reaktion auf Chinas Verletzung internationaler Verträge – und chinesischer Versprechen – betreffend den bis 2047 garantierten Autonomiestatus der ehemaligen britischen Kronkolonie Hongkong ist dementsprechend zurückhaltend. Und in Belarus setzt der seit 26 Jahren regierende "letzte Diktator Europas" nach klarer Wahlmanipulation ebenfalls auf Gewalt und Repression.

Gegenüber China beschränkt sich Europas Reaktion mit Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen und den Bruch des internationalen Abkommens über Hongkongs Autonomiestatus auf Ausfuhrbeschränkungen, hauptsächlich von Technologien, die direkt zur Unterdrückung von Protesten verwendet werden können. Um die Zivilbevölkerung Hongkongs zu unterstützen, hat die EU kein Maßnahmenpaket geschnürt, sondern will weiter prüfen und beobachten. Befürworter von Hongkongs Demokratie und Autonomie werden aber bereits jetzt verhaftet, und drakonische Urteile sind nach den vor Kurzem von Peking durchgepeitschten Gesetzesänderungen zu erwarten.

Die USA, in den letzten Jahren von Europa gerne wegen ihrer moralfreien Politik kritisiert, haben nach der gewaltsamen Unterdrückung der Demokratieproteste und der Verletzung der internationalen Abkommen hinsichtlich Hongkongs Sonderstatus schneller und entschlossener reagiert. In Washington wurden bereits Gesetze verabschiedet, die es erlauben, Besitz von chinesischen Regierungsverantwortlichen, die für die Verletzung der Rechte von Hongkongern verantwortlich sind, einzufrieren und ihnen die Einreise zu verwehren. Auch können Banken, die durch ihre Geschäftsgebarungen die Autonomierechte Hongkongs verletzen, unter Wirtschaftssanktionen gestellt werden. Weiters wurde Hongkongs spezieller Wirtschafts- und diplomatischer Status aberkannt.

Gleichzeitig ist sich Europa – wie auch Österreich – der immer aggressiver werdenden chinesischen Außen- und internationalen Wirtschaftspolitik bewusst. Europas Strategie, Peking zu Zugeständnissen aufzufordern, ohne selbst Stärke zu zeigen, wird in asiatischer Kultur als Schwäche betrachtet.

In Belarus wurden in den Tagen unmittelbar nach den manipulierten Wahlen zumindest 7.000 Menschen verhaftet und viele in Haft misshandelt. Auch Moskau reagiert auf Schwäche. Europa fürchtet vermehrte Einflussnahme Russlands im Falle von scharfen europäischen Sanktionen gegen Minsk. Allerdings interveniert Russland bereits in der Ukraine, Syrien, Libyen, am Balkan, in Sozialen Medien und in westeuropäischen und U.S. Wahlen. Es ist keine Korrelation zwischen russischer Einflussnahme und westlichen Sanktionen zu erkennen. Nun stellt Russlands Präsident Vladimir Putin die Entsendung von Einheiten nach Belarus zur Unterstützung der Unterdrückung der Proteste in Aussicht, ebenfalls ungeachtet der EU Position. Und letztendlich wurde Oppositionspolitiker Alexander Nawalny auf einem Flughafen mit einem militärischen Kampfstoff vergiftet.

Bestrebungen, europäisches Recht zu stärken, das es erlauben würde, Menschenrechtsverletzer zu sanktionieren, sind am Laufen. Im März 2019 beschloss das Europäische Parlament eine Resolution für die Einführung EU-weiter Sanktionen zur Bestrafung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Im Dezember 2019 entschieden sich die EU-Außenminister_innen, ein neues EU-Sanktionsregime zum Schutz der Menschenrechte weltweit zu erarbeiten. Die EU soll künftig auf Menschenrechtsverletzungen mit Reisebeschränkungen und dem Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher und juristischer Personen reagieren können. Medienberichten zufolge begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg die anstehende Debatte über den neuen Sanktionsmechanismus (https://orf.at/stories/3147007/).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

Der Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, sich im Zuge der Verhandlungen um einen "europäischen Magnitsky Act" auf Unionsebene für folgende Punkte einzusetzen: 

1.    Personen, die in Hongkong, China, Belarus und Russland aufgrund von friedlichen politischen Aktivitäten verfolgt werden, in beschleunigten Verfahren temporären Schutz zu gewähren.

2.    Sich in Anlehnung an die USA, mit besonderer Beachtung des Magnitsky Acts, auf europäischer Ebene für ein neues EU-Sanktionsregime zum Schutz der Menschenrechte einzusetzen, das Einreiseverbote gegen Personen, die an der Unterdrückung friedlicher Proteste und der Verletzung internationaler Abkommen beteiligt sind, erlaubt.

3.    Sich auf europäischer Ebene für Einreiseverbote gegen Personen, die in China und Hongkong an der Unterdrückung friedlicher Proteste und der Verletzung des durch internationale Abkommen festgelegten Autonomiestatuts beteiligt sind, einzusetzen.

4.    Sich auf europäischer Ebene für Einreiseverbote gegen Personen, die in Belarus an der Unterdrückung friedlicher Proteste und an Wahlmanipulation beteiligt sind, einzusetzen. 

5.    In der EU darauf hinzuwirken, dass die in Europa befindlichen Vermögen von Personen, die an diesen Akten der Unterdrückung in Hongkong oder Belarus beteiligt sind, eingefroren werden können.

6.    In der Europäischen Union ein Regulativ vorzuschlagen, das es ermöglicht, chinesische Betriebe, allen voran Staatsbetriebe oder staatsnahe Betriebe, in Europa zu sanktionieren, wenn sie sich an den Bemühungen der chinesischen Regierung und der Kommunistischen Partei Chinas beteiligen, das international anerkannte Autonomiestatut Hongkongs zu unterwandern. Das europäische Regulativ möge sich am U.S.-amerikanischen Magnitsky Act, allerdings mit einer restriktiven Auslegung von global jurisdiction, orientieren.

7.    In der Europäischen Union ein Regulativ vorzuschlagen, das es ermöglicht, Betriebe, die unter beherrschendem Einfluss von Personen stehen, die an der Unterdrückung der Demokratiebewegung in Belarus beteiligt sind, zu sanktionieren."

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 


 

Folgender FPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend RAT: 10493/20 Special meeting of the European Council (24 and 25 September 2020) – Draft guidelines for conclusions (030243/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21. September 2020

 

Die Ereignisse auf der griechischen Insel Lesbos haben in Österreich und der Europäischen Union eine Debatte über die Aufnahme von „Moria-Migranten“ ausgelöst. Insbesondere Politiker der SPÖ und der Grünen, aber auch der ÖVP und ihrer deutschen Schwesterpartei CSU fordern vordergründig die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus Moria – wohl wissend, dass darauf früher oder später der Nachzug von erwachsenen Familienangehörigen folgen wird und eine enorme Sogwirkung entsteht, die zu einer weiteren massiven Immigrationswelle wie jener aus 2015 führen könnte.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse des Jahres 2015, der aktuellen Corona-Pandemie und der daraus resultierenden extrem angespannten Lage am österreichischen Arbeitsmarkt sind diese Tendenzen besorgniserregend, besonders wenn man ins Kalkül zieht, dass das Migrantenlager mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von mit Corona infizierten Bewohnern des Lagers selbst in Brand gesteckt wurde.

So berichtete die „Kronen Zeitung“ online am 13.9.2020: „27 infizierte Flüchtlinge sind untergetaucht. Laut der griechischen Nachrichtenagentur ANA wurden die Feuer am Dienstag nach Protesten einiger Bewohner des Lagers gelegt, die nach einem positiven Corona-Test unter Quarantäne gestellt werden sollten. Bis Samstag wurden 27 der 35 Lagerbewohner mit nachgewiesener Coronavirus-Infektion nach Behördenangaben immer noch nicht gefunden.“

Auch der unabhängige österreichische Journalist Andreas Unterberger sieht diese Annahme in seinem „Tagebuch“ bestätigt:

Es gibt zwar keines der in bestimmten Kreisen – freilich nur, sobald es gegen die Polizei geht – immer rasch kursierenden Videos vom brandlegenden Anlegen eines Zündholzes. Aber ein viel stärkerer Beweis für die Migranten-Täterschaft besteht darin, dass die Lager-Insassen die Feuerwehr massiv am Löschen gehindert haben. Noch stärker ist der Beweis, dass die Brandlegung während der Proteste von Lagerinsassen gegen die Quarantäne erfolgt ist, die über sie wegen einer Corona-Infektion verhängt worden ist. Kein griechischer Inselbewohner kann Interesse daran haben, dass die Corona-Infizierten jetzt alle frei auf der Insel herumlaufen können! Und die lauteste Stimme spricht die Tatsache, dass der Brand an mehreren Stellen gleichzeitig ausgebrochen ist. Und dass sofort neue Feuer gelegt worden sind, wo noch etwas übriggeblieben ist.

Das alles beweist in Summe ganz eindeutig, dass die Abfackelung des Lagers nicht nur die Tat eines Einzelgängers gewesen ist, sondern kollektiver und organisierter Wille der Lagerinsassen. Es gibt nicht einmal einen einzigen Bericht, dass sich wenigstens ein Teil der Migranten dafür eingesetzt hätte, eine Brandlöschung zu ermöglichen.

Damit ist es aber auch klar und eindeutig: Das Ganze ist Höhepunkt eines kollektiven Erpressungsversuches, mit dem die Migranten die Weiterreise auf den Kontinent erzwingen wollen.

 

Es wäre absoluter Irrsinn, wenn Europa dieser Erpressung nachgeben und den Lagerinsassen die Weiterreise erlauben würde. Selbst all jene, die bisher dafür eingetreten sind, müssten jetzt eigentlich einsehen, dass es nur ein absolutes und dauerhaftes Nein zu jeder Weiterreise geben darf. Selbst wenn es nicht zusätzlich die kriminelle Gemeingefährdung durch Corona-infizierte Migranten gäbe.

Jedem Europäer muss klar sein: Wer einmal einer so eklatanten Erpressung nachgibt, ist auf immer und ewig verloren. Er wird ständig Opfer vieler weiterer Erpressungen werden.

Daher ist es doppelt deprimierend, wenn auch letztlich wenig überraschend, dass sich jetzt neben den einschlägigen NGOs sämtliche Linkparteien, von Grün über Rot bis zum Pink der Neos, vehement für eine Übernahme der Lesbos-Migranten nach Österreich aussprechen. Dieser Verlust jedes Denkvermögens ist offenbar noch mehr ansteckend als das Corona-Virus und der von diesem ausgelöste Verlust des Riechvermögens.

Es erweist sich absolut immer als katastrophaler Fehler, wenn man angesichts eines Selbstmordversuches oder der Drohung damit einknickt. Etwa weil man Angst hat, nun von den Erpressern und ihren – naiven oder zynisch an der Zerstörung Europas arbeitenden – Helfershelfern als herzlos hingestellt zu werden. Aber wer jetzt nachgibt, würde Schuld daran tragen, wenn Europa von einer neuen gewaltigen Migrantenwelle überrollt wird.

Ein solches Nachgeben wäre haargenau eine Wiederholung jenes Signals, mit dem Angela Merkel vor fünf Jahren die bisher größte Massenmigrationswelle nach Europa seit der antiken Völkerwanderung ausgelöst hatte, als sie damals versprochen hat, dass kein Syrer zurückgeschickt wird. Worauf sich in der Folge auch viele Hunderttausende Nicht-Syrer als Syrer ausgegeben haben und nach Europa hereingekommen sind.

Es ist daher zumindest grenzenlos naiv, wenn manche jetzt sagen: "Aber wenigstens die Kinder sollte man doch hereinlassen." Das kann nur sagen, wer nicht weiß (oder bewusst verdrängt), dass sich in der Vergangenheit regelmäßig ein Großteil der "geflüchteten" Kinder als deutlich älter erwiesen hat; und wer ebenso wenig weiß (oder bewusst verdrängt), dass es eine alte Strategie ist, solche "Kinder" als Anker vorauszuschicken, die dann unter Ausnutzung der naiv-weltfremden Judikatur der europäischen Gerichte einer ganzen großen Familie den späteren Nachzug ermöglichen.

Ein Zuzug von „Moria-Migranten“ ist daher aus mehreren Gründen vehement abzulehnen. Vor allem die angespannte Arbeitsmarktlage auf der einen Seite und das sogenannte „Recht auf Familienzusammenführung“ auf der anderen Seite sprechen gegen eine Aufnahme, insbesondere auch sogenannter „vulnerabler Gruppen“.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Sinne des im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft eingeleiteten Paradigmenwechsels in der Asyl- und Migrationspolitik keine ‚Moria-Migranten‘ aufnehmen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes-(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.