12/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend auferlegte Besuche der Gedenkstätte Mauthausen durch verurteilte Täter

In mehreren Fällen war medial berichtet worden, dass Personen, die u.a. wegen Wiederbetätigung und Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt wurden, auch zu einem pädagogisch begleiteten Besuch einer Gedenkstätte eines ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers bzw. konkret das die Gedenkstätte im ehemaligen KZ Mauthausen verurteilt wurden[1].

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.        In wie vielen Fällen in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und in der ersten Hälfte des Jahres 2019 wurde Personen, die wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz oder anderer in Zusammenhang mit dem Verbot der Wiederbetätigung stehenden Rechtsnormen verurteilt wurden, ein Besuch in einer Gedenkstätte auferlegt? (aufgeschlüsselt nach Bundesland, Verstoß, Jahr und Geschlecht)

a.         In wie vielen Fällen waren diese Besuche zwingend?

b.       In wie vielen Fällen fanden diese Besuche tatsächlich statt?

c.        In wie vielen Fällen fanden diese Besuche in der der Gedenkstätte Mauthausen statt?

2.       Steht hinter der Auferlegung eines Besuchs einer Gedenkstätte, die die Verbrechen der Nationalsozialisten aufzeigen und an die Opfer der Verbrechen der Nationalsozialisten erinnern soll, wissenschaftliche und empirisch untersuchte Erkenntnisse über die Effekte eines solchen Besuchs im Kontext der Rechtsextremismusprävention bzw. des Ausstiegs aus dieser Szene?

3.        Seit wann wird Personen, die die wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz oder anderer in Zusammenhang mit dem Verbot der Wiederbetätigung stehenden Rechtsnormen verurteilt wurden, ein Besuch in einer Gedenkstätte auferlegt?

4.       Wer führt diese pädagogisch begleiteten Besuche einer Gedenkstätte konkret durch? (Bitte um Nennung der Organisation/Träger/Vereine)

a. Erhalten die betreffenden Personen oder Vereine/Organisationen/Trägereine finanzielle Entschädigung ihrer Arbeit?

i. Wenn ja, von wem?

5.        Werden diese Personen auch von Sozialarbeiterinnen beim Besuch begleitet?

6.       Sofern die Besuche bei den Verurteilten Effekte erzielen, werden die Personen auch über einen längeren Zeitraum dabei begleitet, den Weg aus der rechtsextremen Szene zu finden?

a.        Wenn ja, wie sieht diese Begleitung aus?

b.       Wenn ja, wer führt diese Begleitung durch7

c.        Wenn nein, warum nicht?

7.        Wie hoch sind die Kosten für diese pädagogisch begleiteten Besuche einer Gedenkstätte und wer trägt sie?

8.       Finden diese pädagogisch begleiteten Besuche einer Gedenkstätte für Verurteilte in einer Gruppe mit anderen statt?

a.        Wenn ja, mit wem?

i.           Kann es sein, dass zwei wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz oder anderer im Zusammenhang dem Verbot der Wiederbetätigung stehender Rechtsnormen Verurteilte gemeinsamen einen pädagogisch begleiteten Besuch einer Gedenkstätte absolvieren?

b.       Wenn nein, finden sie mit der Verurteilten Person und dem Guide alleine statt?

9.       Gibt es seitens Ihres Ressorts Evaluierungen betreffend die Effekte eines solchen angeordneten Besuches

a.        Wenn nein, ist eine Evaluierung diesbezüglich geplant?

i. Wenn ja, wann?

b.      Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind diese Evaluierungen gekommen?

i. Sind diese Ergebnisse öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum nicht?

c.      Wenn ja, von dem wurde diese Evaluierung durchgeführt?


 



[1] Vergleiche zum Beispiel https://ooe.orf.at/stories/3013770/ und https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/schueler-malte-hakenkreuz-auf-tafel-toete-

dich;art68,3172160. abgerufen am 15.10.2019