14/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend die Personalsituation der Bundesstelle für Sektenfragen

Die Bundesstelle für Sektenfragen wurde im Jahr 1998 eingerichtet und dient als zentrale Anlaufstelle sowohl für Privatpersonen als auch für öffentliche und private Einrichtungen. Die Schwerpunkte liegen auf möglichst objektiver Information und Dokumentation sowie kostenloser und vertraulicher Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Bezugspersonen. Im aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundeskanzleramt (Berichtszeitraum: 2018) heißt es: „Die Entwicklung der vergangenen Jahre im Personalbereich war geprägt von der finanziellen Kürzung des Gesamtbudgets der Bundesstelle für Sektenfragen um 20 Prozent und der damit verbundenen Notwendigkeit der personellen Einsparung."[1] Gleichzeitig stiegen die die Beratungsfälle seit einigen Jahren an. Darüber hinaus, so heißt es im Bericht, würde die Bundesstelle vermehrt Öffentlichkeitsarbeit, Medienbetreuung und Vernetzungsarbeit übernehmen und sieht sich darüber hinaus mit neuhinzugekommen Verpflichtungen und Regelungen im administrativen Bereich sowie neuen Meldepflichten (etwa dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium für Finanzen) konfrontiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1.        Mit Ende des Jahres 2018 umfasste das Team der Bundestelle für Sektenfragen fünf Mitarbeiterinnen (2 Vollzeit, 3 Teilzeit mit 30, 25 und 10 Wochenstunden, insg. 145 Stunden Wochenarbeitszeit). Gab es im ersten Halbjahr 2019 personelle Veränderungen in der Bundesstelle für Sektenfragen?

a.        Wenn ja, welche?

2.       Ist, angesichts der steigenden Aufgaben und Anforderungen an die Mitarbeiterinnen der Bundesstelle für Sektenfragen und des Rückgangs an Personal, eine Minderung der Leistungen für Privatpersonen als auch für öffentliche und private Einrichtungen notwendig?

a.        Wenn ja, in welchem Umfang und ab/seit wann?

3.        Können alle Anfragen, angesichts der steigenden Aufgaben und Anforderungen an die Mitarbeiterinnen der Bundesstelle für Sektenfragen und des Rückgangs an Personal, in ausreichendem Maße bearbeitet werden?

a.        Wenn nein, wie viele zusätzliche Wochenarbeitsstunden würde es benötigen, um alle Anfragen an die Bundesstelle für Sektenfragen in ausreichendem Maße zu bearbeiten?

b.       Welche Bereiche der Tätigkeit leiden besonders unter der angespannten Personalsituation?

4.       Ist ein personeller Ausbau des Teams der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2019 geplant?

5.        Ist ein personeller Ausbau des Teams der Bundesstelle für Sektenfragen für das Jahr 2020 geplant?

a.        Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, wann konkret?

c.        Wenn ja, welche inhaltlichen oder administrativen Aufgaben soll eine neue Mitarbeiterin/ein neuer Mitarbeiter übernehmen?

6.       Wie viele Beratungsfälle gab es in den Jahren 2014, 2015,2016, 2017 und 2018?

7.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen „alternative religiöse und spirituelle Bewegungen“?

8.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Esoterik“?

9.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen „spezifische Angebote zur Lebenshilfe“?

10.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen „spezifische alternative Lern- und Unterrichtskonzepte“?

11.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Geist- und Wunderheilungen“?

12.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „fundamentalistische Strömungen"?

13.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „radikale und extremistische Ideologien"?

a.        In wie vielen dieser Fälle betrafen die Beratungsfälle dieses Bereichs rechtsextreme und antisemitische Ideologien?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

14.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Guru-Bewegungen"?

15.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Okkultismus“?

16.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Satanismus"?

17.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Verschwörungstheorien“?

a.        In wie vielen dieser Fälle ging es um antisemitische Verschwörungstheorien?

b.       In wie vielen dieser Fälle ging es um rassistische Verschwörungstheorien?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

d.       In wie vielendieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

18.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Apokalypse und Weltuntergang“?

a.        In wie vielen dieser Fälle ging es um die sog. „Prepper“-Szene?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

19.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Weltanschauungsgemeinschaften“?

a.        Um welche „Weltanschuungsgemeinschaften“ ging es am häufigsten?

20.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Staatsverweigerer bzw. souveräne Bewegungen"?

a.        In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

21.    Wie viele Beratungsfälle gab es in der ersten Hälfte des Jahres 2019?

22.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen „alternative religiöse und spirituelle Bewegungen“?

23.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen den Bereich „Esoterik"?

24.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen „spezifische Angebote zur Lebenshilfe“?

25.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen „spezifische alternative Lern- und Unterrichtskonzepte“?

26.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen den Bereich „Geist- und Wunderheilungen"?

27.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen den Bereich „fundamentalistische Strömungen"?

28.    Wie viele Beratungsfälle des ersten Halbjahres 2019 betrafen den Bereich „radikale und extremistische Ideologien"?

a.        In wie vielen dieser Fälle betrafen die Beratungsfälle dieses Bereichs rechtsextreme und antisemitische Ideologien?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

29.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Guru-Bewegungen"?

30.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Okkultismus"?

31.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Satanismus"?

32.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Verschwörungstheorien"?

a.        In wie vielen dieser Fälle ging es um antisemitische Verschwörungstheorien?

b.       In wie vielen dieser Fälle ging es um rassistische Verschwörungstheorien?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

d.       In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

33.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Apokalypse und Weltuntergang"?

a.        In wie vielen dieser Fälle ging es um die sog. „Prepper"-Szene?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurden Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt?

c.        In wie vielen dieser Fälle wurden im Zuge der Beratungen Informationen aus dem BVT angefordert?

34.    Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Weltanschauungsgemeinschaften"?

a.       Um welche „Weltanschauungsgemeinschaften" ging es am häufigsten?

35.     Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2018 betrafen den Bereich „Staatsverweigerer bzw. souveräne Bewegungen"?

36.    Gibt es einen formalisierten, regelmäßigen Austausch zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung?

37.     Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem BVT im Bereich „radikale und extremistische Ideologien" aus?

38.    Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem BVT im Bereich „Apokalypse und Weltuntergang" aus?

39.    Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem BVT im Bereich „Verschwörungstheorien"?" aus?

40.    Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem BVT im Bereich „Staatsverweigerer bzw. souveräne Bewegungen" aus?



[1] Bundesstelle für Sektenfragen (2019): Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundeskanzleramt, Berichtszeitraum: 2018;

Wien. S. 19