19/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.10.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Daten zu Schubhaft und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019

 

In der Beantwortung der Anfrage von Dr. Stephanie Krisper betreffend Daten zu Schubhaft und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019 (4023/AB vom 16.09.2019 zu 3949/J) führt der Innenminister aus, dass im Zeitraum Mai 2018 bis Juni 2019 bei rund 43% der zwangsweisen Außerlandesbringung mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung zum Zeitpunkt der Ausreise vorgelegen habe. Die erbetene Aufschlüsselung nach Herkunftsland erfolgte jedoch nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Abschiebungen gab es bisher im Jahr 2019? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Abschiebung.

2.    Wie viele Personen wurden bisher im Jahr 2019 abgeschoben, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorgelegen ist? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Abschiebung.

3.    Wie viele der bisher im Jahr 2019 abgeschobenen Personen, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag, sind EU- oder EWR-Bürger_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

4.    Wie viele der bisher im Jahr 2019 abgeschobenen Personen, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag, sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

5.    Wie viele Abschiebungen gab es von Mai bis Dezember 2018? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Abschiebung.

6.    Wie viele Personen wurden von Mai bis Dezember 2018 abgeschoben, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorgelegen ist? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Monat der Abschiebung.

7.    Wie viele der von Mai bis Dezember 2018 abgeschobenen Personen, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag, sind EU- oder EWR-Bürger_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

8.    Wie viele der von Mai bis Dezember 2018 abgeschobenen Personen, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag, sind aus Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro oder dem Kosovo? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit.

9.    Ist es geplant, für den Fall, dass keine Aufzeichnungen oder Statistiken darüber geführt werden, welche Staatsangehörigkeit die abgeschobenen Personen haben, bei denen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag, solche Statistiken in Zukunft zu führen?

a.    Wenn nein, warum nicht?