21/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.10.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Fertigstellung des Nationalen Energie- und Klimaplans

 

Die EU-Kommission hat bereits Mitte Juni 2019 ihre Stellungnahme zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) Österreichs abgegeben. Die Bewertung fiel dabei alles andere als positiv aus. So fordert die Kommission noch zahlreiche Verbesserungen. Nachschärfen muss Österreich im Bereich der klimaschädlichen Subventionen und im Bereich, der nicht vom Emissionshandelsgesetz erfasst ist, also Verkehr und Wohnen. Bemängelt wird auch, dass es keine konkreten Zeitpläne für die Umsetzung einzelner Maßnahmen gibt sowie keinen Investitionspfad.

Geschehen ist aufgrund der Neuwahlen nichts, das Thema wurde wieder vergessen. Grundlage des NEKP ist die "#Mission2030", die unter Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger ausgearbeitet wurde. Bis zum 31.12.2109 hat Österreich noch Zeit, Nachbesserungen zu formulieren und den endgültigen Aktionsplan an die Kommission zu schicken. Dass derzeit ein Beamtenkabinett regiert und es noch unklar ist, wann die nächste Regierung stehen wird, macht das Nachschärfen nicht einfacher.

Laut Klimaplan muss Österreich bis 2030 insgesamt 36 Prozent der CO2-Emissionen im Bereich, der nicht vom Emissionshandelsgesetz erfasst ist, gegenüber 2005 einsparen. Laut Bericht fehlen aber hier konkrete Maßnahmen. Die Kommission weist darauf hin, dass es nach jetzigem Stand nur minus 16 Prozent werden könnten. Auch den Ländern, in deren Verantwortungsbereich etwa Wohnen, Förderungen, Bau und Teile des Verkehrs fallen, müssen noch Zugeständnisse abverlangt werden. Sie tragen auch 20 Prozent der Kosten, sollte es zu Verfehlungen kommen. Die Gespräche gestalten sich allerdings ohne parteipolitischen Druck wohl schwieriger.

Österreich hat sich im Rahmen seiner Klimastrategie verpflichtet, bis 2030 die heimische Stromproduktion zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen und insgesamt 36 Prozent der Treibhausgase gegenüber 2005 einzusparen. Werden diese Ziele nicht erreicht, drohen Strafzahlungen. Das Umweltministerium rechnet mit 1,2 bis 6,6 Milliarden Euro, sollten keine umweltpolitischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wird das BMNT die Frist für die Einreichung des nachgebesserten NEKP bei der EU-Kommission am 31.12.2019 einhalten können?

a.    Welche Schritte bzw. Maßnahmen wurden seitens des BMNT bereits gesetzt, um diese Frist einzuhalten? Wie lautet der Zeitplan des BMNT bis 31.12.2019?

b.    Falls die Frist nicht eingehalten werden kann: Warum nicht?

2.    Wie lauten die vorgeschlagenen Verbesserungen des BMNT hinsichtlich aller Kritikpunkte der EU-Kommission? Bitte um Auflistung.

3.    Welche Stakeholder (Expert_innen des Umweltbundesamts, NGOs, Wissenschaftler_innen, etc.) wurden in die Nachbesserung des NEKP miteinbezogen?

a.    Falls bisher keine Stakeholder einbezogen wurden: Warum nicht?

4.    Wurde der "Entwurf für einen Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich (Ref-NEKP)" des Climate Change Centre Austria in die Nachbesserung des NEKP des BMNT miteinbezogen?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Tragen die vorgeschlagenen Verbesserungen des NEKP zur Erreichung der Pariser Klimaziele, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, bei? 

a.    Wenn ja, werden diese Ziele zeitgerecht, d.h. in Einklang mit den im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Zeitrahmen, erreicht?

b.    Wie wird dies ermittelt?

c.    Wenn nein, warum nicht?