23/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.10.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Verwendung von Studienassistent_innen

 

Mehreren, voneinander unabhängigen Berichten zufolge werden an Universitäten Studienassistent_innen für reine Verwaltungstätigkeiten eingesetzt. Zwar lässt das Universitätsgesetz 2002 die Verwendung dieser offen, ausgewiesen werden die Mitarbeiter_innen aber stets als wissenschaftliches Personal. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche sind die Tätigkeiten, für die Studienassistent_innen an Universitäten eingesetzt werden sollen?

a.    Inwiefern entspricht das der Auslegung des Gesetzes bzw. wie legen Sie das Gesetz diesbezüglich aus? 

2.    Für welche Tätigkeiten werden Studienassistent_innen an Universitäten tatsächlich eingesetzt?

a.    Bitte um möglichst genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Universitäten und Studienrichtungen.

b.    Für welche Art von (reinen) Verwaltungstätigkeiten werden Studienassistent_innen eingesetzt?

c.    Für welche Art von wissenschaftlichen Tätigkeiten?

d.    Für welche Art von sonstigen Tätigkeiten?

3.    Gibt es unterschiedliche Modalitäten bei der Einstellung und den Tätigkeiten der Studienassistent_innen und wenn ja, inwiefern unterscheiden sich diese voneinander?

4.    Wie viele Studienassistent_innen gibt es derzeit an österreichischen Universitäten?

5.    Wie viel verdienen Studienassistent_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten und wie folgt:

a.    im Durchschnitt

b.    mindestens

c.    höchstens

d.    auf wie viel beläuft sich das Gesamtbudget pro Jahr?