23/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.10.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Verwendung von Studienassistent_innen
Mehreren, voneinander unabhängigen Berichten zufolge werden an Universitäten Studienassistent_innen für reine Verwaltungstätigkeiten eingesetzt. Zwar lässt das Universitätsgesetz 2002 die Verwendung dieser offen, ausgewiesen werden die Mitarbeiter_innen aber stets als wissenschaftliches Personal.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche sind die Tätigkeiten, für die Studienassistent_innen an Universitäten eingesetzt werden sollen?
a. Inwiefern entspricht das der Auslegung des Gesetzes bzw. wie legen Sie das Gesetz diesbezüglich aus?
2. Für welche Tätigkeiten werden Studienassistent_innen an Universitäten tatsächlich eingesetzt?
a. Bitte um möglichst genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Universitäten und Studienrichtungen.
b. Für welche Art von (reinen) Verwaltungstätigkeiten werden Studienassistent_innen eingesetzt?
c. Für welche Art von wissenschaftlichen Tätigkeiten?
d. Für welche Art von sonstigen Tätigkeiten?
3. Gibt es unterschiedliche Modalitäten bei der Einstellung und den Tätigkeiten der Studienassistent_innen und wenn ja, inwiefern unterscheiden sich diese voneinander?
4. Wie viele Studienassistent_innen gibt es derzeit an österreichischen Universitäten?
5. Wie viel verdienen Studienassistent_innen? Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten und wie folgt:
a. im Durchschnitt
b. mindestens
c. höchstens
d. auf wie viel beläuft sich das Gesamtbudget pro Jahr?