36/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.10.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend 25. UN-Klimakonferenz (COP 25)

 

Von 2. bis 13. Dezember 2019 findet in Santiago de Chile, Chile die United Nations Climate Change Conference – die 25. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klima-Rahmenkonvention (COP25) – statt. Vier Jahre nach der Unterzeichnung des Pariser Abkommens werden die Vertragsparteien eine globale Bestandsaufnahme durchführen, inwiefern die bisher eingegangenen nationalen Verpflichtungen dazu beitragen, die weltweit vereinbarten Ziele zu erreichen. Das übergeordnete Ziel ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C. Bereits heute liegt die mittlere globale Temperatur um mehr als 1°C über dem vorindustriellen Niveau. In Österreich war der Temperaturanstieg in der Vergangenheit mehr als doppelt so hoch wie im globalen Mittel. Seit den 1930er-Jahren wurden auch die Winter im Durchschnitt um etwa 0,25°C pro Jahrzehnt wärmer. Klimamodelle sagen voraus, dass sich Österreich bzw. der Alpenraum auch in Zukunft stärker als das globale Mittel erwärmen wird. Der Anstieg der Temperatur bedingt eine Zunahme von Trockenheit und Hitzeperioden. Ferner wird es häufiger zu extremen Wetterereignisse kommen. Ökonomische Folgen des Klimawandels betreffen u.a. den Tourismus, die Land-, Forst- und Energiewirtschaft und das Gesundheitswesen.

Österreich hat sich klar zu den internationalen Klimazielen bekannt, nennenswerte Fortschritte sind jedoch in den letzten Jahren ausgeblieben. Im September 2019 hat der Nationalrat den Klimanotstand ausgerufen (935/A(E)), um den dringenden Handlungsbedarf zu betonen und die Grundlage für eine Trendwende in der Klimapolitik zu legen. Folgende Aufforderungen an die Bundesregierung wurden in diesem Antrag beschlossen:

·        zusätzlich zu den Veröffentlichungen österreichischer gesetzlicher Institutionen soll die Bundesregierung auch die wissenschaftlichen Berichte des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), des „Austrian Panel on Climate Change“ (APCC) und der “Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services” (IPBES) als sachliche Grundlage für die zukünftige Klima-und Umweltpolitik heranziehen

·        darauf aufbauend soll die Bundesregierung im Rahmen der Nachbesserung des Nationalen Energie-und Klimaplans (NEKP) umgehend Maßnahmen vorbereiten, die den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich verringern - ohne Einsatz von risikoreichen Kompensationstechnologien und ohne Ankauf von Emissionszertifikaten

·        das Ziel soll sein, die Emissionen ehestmöglich - das heißt noch vor der Mitte dieses Jahrhunderts - und in sozial verträglicher Weise auf Netto-Null zu reduzieren

·        bei zukünftigen Entscheidungen soll die Bundesregierung stets auch die Auswirkungen auf das Klima bzw. den Klimaschutz feststellen lassen, berücksichtigen und transparent und nachvollziehbar darstellen

·        zu Fortschritten und Schwierigkeiten hinsichtlich Emissionsreduktion bzw. Klima-und Umweltschutz im Allgemeinen soll die Bundesregierung dem Nationalrat und der Öffentlichkeit das halbjährliche Protokoll des Klimaschutzkomitees vorlegen

·        die Bundesregierung soll die österreichische Bevölkerung über alle öffentlichen Kanäle umfassend und beständig über die Klima-und Umweltkrise, ihre Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, die dagegen ergriffen werden, informieren

·        die Bundesregierung soll sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Erreichung des 1,5°C-Ziels einsetzen, entsprechende Maßnahmen zum Klima-und Umweltschutz auch von anderen Ländern einfordern, sich für Erneuerbare Energien und gegen Energiegewinnung durch Kernspaltung aussprechen sowie die Erreichung der Klimaziele vorantreiben

·        die Bundesregierung soll bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit den Bundesländern und Gemeinden kooperieren

Die Regierungsverhandlungen befinden sich derzeit noch in der Anfangsphase und können sich noch über Monate hinziehen. Der klimapolitische Handlungsbedarf ist allerdings immens. Daher ist die derzeit amtierende Übergangsregierung gefordert, konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu veranlassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat das BMNT bzw. die derzeitige Regierung aufgrund des Beschlusses 935/A(E) des Nationalrats bisher gesetzt?

2.    Zahlreichen unabhängigen Beurteilungen zufolge sind die von der Vorgängerregierung gesetzten klimapolitischen sowie jene im Entwurf des NEKP beschriebenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die klimapolitischen Verpflichtungen der Republik Österreich zu erfüllen. Teilt das BMNT diese Einschätzung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat das BMNT bzw. die derzeit amtierende Regierung seit Juni 2019 gesetzt bzw. geplant, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren? (Bitte um konkrete Auflistung der Maßnahmen inklusive geschätzter Emissionsersparnis)

4.    Expert_innen sind sich weitestgehend einig, dass eine aufkommensneutrale CO2-Steuer (bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit) eine wichtige und effektive Klimaschutzmaßnahme darstellt. Hat das BMNT für diese oder vorherige Bundesregierungen verschiedene Modelle einer möglichen CO2-Steuer untersucht oder entsprechende Studien in Auftrag gegeben?

a.    Wenn ja, was haben diese Untersuchungen bzw. Studien ergeben?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Laut verschiedener Expert_innen, darunter Umweltbundesamt und Österreichische Raumordnungskonferenz, ist eine Reform der Raumplanung und -ordnung (inklusive eines bundesgesetzlichen Rahmens und einer Kompetenzverlagerung weg von der Gemeindeebene) in Österreich aus klima- und umweltpolitischer Sicht dringend notwendig. Teilt das BMNT diese Einschätzung?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Der Verkehrssektor gilt als größte klimapolitische Baustelle Österreichs. Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat das BMNT bzw. die derzeit amtierende Regierung gesetzt, um die Emissionen im Verkehrsbereich zu senken? (Bitte um konkrete Auflistung der Maßnahmen inklusive geschätzter Emissionsersparnis)

7.    Zahlreichen unabhängigen Beurteilungen zufolge sind die von der Vorgängerregierung gesetzten klimapolitischen Maßnahmen im Verkehrsbereich nicht ausreichend, um die klimapolitischen Verpflichtungen der Republik Österreich bzw. die politischen Zielsetzungen der Mission 2030 zu erfüllen. Teilt das BMNT diese Einschätzung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Laut zahlreicher Expert_innen fehlen Österreich die erneuerbaren Energiepotentiale, um zu einer führenden Nation in der Wasserstoffproduktion zu werden. Hat das BMNT für diese oder bisherige Bundesregierungen die Potentiale einer österreichischen Wasserstoffwirtschaft untersucht oder entsprechende Studien in Auftrag gegeben? 

a.    Wenn ja, was haben diese Untersuchungen bzw. Studien ergeben?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Der vollständige NEKP und die Wärmestrategie sind nach wie vor ausständig, zahlreiche andere wichtige Vorgaben, wie die fristgerechte Fertigstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms (gemäß Emissionsgesetz-Luft 2018), wurden verfehlt. Hat das BMNT nicht ausreichend Personal, um derartige Fristen einzuhalten?