40/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.11.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage 4113/J

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 30. August 2019 unter der Nr. 4113/J an eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Besetzung der SOKO Ibiza mit unabhängigen Ermittlern“ an den Bundesminister für Inneres gerichtet.

Sie wurde folgendermaßen begründet:

"Nach der Beauftragung der Soko Ibiza, die mit den Ermittlungen rund um das sog. „Ibiza-Video" betraut wurde, wurde durch Medienberichte bekannt, dass verschiedene möglicherweise strafbare Handlungen nicht nur MitarbeiterInnen und/oder Funktionärlnnen der FPÖ, sondern auch der ÖVP betreffen könnten (zB. „Heidi Goess-Horten spendete in zwei Jahren knapp eine Million an die ÖVP", Der Standard vom 20. August 2019; „Casinos Vorstand Peter Sidlo: Blauer Shootingstar, dessen Bestellung das Land in Atem hält", Der Standard vom 17. August 2019; „Schredder-Affäre: In 25 Jahren noch nie passiert", Die Presse vom 23. Juli 2019). In einer Pressekonferenz am 22. August 2019 zitierte der Abgeordnete Peter Pilz aus einer anonymen Anzeige, in welcher der Vorwurf getätigt wird, dass mehrere BeamtInnen der SOKO Ibiza befangen sein könnten. („FPÖ und Pilz kritisieren Ermittler der Soko Ibiza", Wiener Zeitung vom 22. August 2019). Sollten diese Vorwürfe wahr sein, würde das die umfassende Aufklärung der Causa Ibiza nachhaltig gefährden."

Der Innenminister antwortete am 30. Oktober 2019 (zwei Monate nach Einbringung der Anfrage am 30. August 2019) an den Nationalratspräsidenten:

"Die Abgeordneten Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde sind nicht mehr Mitglieder des Nationalrates, womit die Anfrage nicht beantwortet werden kann."

Der Innenminister wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass aus dem Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates nicht abgeleitet werden kann, "dass die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode endet. Diese Verpflichtung ist auch unabhängig davon gegeben, ob der Anfragesteller im Zeitpunkt der Anfrage noch Abgeordneter ist." (Atzwanger/Zögernitz, Nationalrats-Geschäftsordnung3, § 91 Rz 14.)

Da unabhängig vom Ausscheiden der Fraktion Jetzt aus dem Nationalrat ein öffentliches Interesse an den Fragen besteht, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

Zur Nichtbeantwortung:

 

1.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw Rechtsmeinung verweigert der Innenminister eine inhaltliche Antwort auf die vom Abgeordneten eingebrachten Fragen? (Um detaillierte Erläuterung der Rechtsansicht des BMI wird ersucht.)

a.    Weshalb und mit welcher Begründung folgt das Innenministerium nicht der gängigen und zitierten Rechtsansicht?

b.    Weshalb werden dann Anfragen von anderen, nicht mehr im Nationalrat vertretenen Abgeordneten durch anderen Ministerien (zb BMVRDJ) beantwortet?

2.    Wann ging die Anfrage beim Innenminister ein?

3.    Wann entschied sich der Innenminister, die zitierte Antwort dem Parlament zu übermitteln?

4.    Wurde mit der Beantwortung der Anfrage bewusst bis nach dem 23. Oktober 2019 (Angelobung des neuen Nationalrates) zugewartet, um die Anfrage nicht beantworten zu müssen?

a.    Wenn ja, weshalb?

 

Zur Anfrage 4113/J:

 

5.    Wer traf die Entscheidung, dass zur Aufklärung der Causa Ibiza eine Soko eingesetzt wird?

6.    Wer war für die Einrichtung der Soko verantwortlich?

7.     Wer war für die Auswahl und Bestellung der ErmittlerInnen der Soko Ibiza verantwortlich?

8.    Wie erfolgte die Auswahl und Bestellung der ErmittlerInnen der Soko Ibiza?

9.    Wer leitet die SOKO Ibiza und aufgrund welcher Kriterien wurde er/sie ausgewählt?

10. Warum wurde das Bundeskriminalamt mit der Leitung der Soko Ibiza betraut?

11. Ermittelt die SOKO Ibiza derzeit in allen laufenden Verfahren, also sowohl für die WKStA als auch für die StA Wien?
       a. Wenn ja, warum?
       b. Wenn nein, welche Organisationseinheiten des BMI ermitteln für die StA Wien und wie wurden die ermittelnden BeamtInnen ausgewählt?
       c. Sofern für die StA Wien eine eigene Ermittlungseinheit tätig ist, wie wurde die Unvoreingenommenheit der ermittelnden Personen sichergestellt?

12. Wie viele Personen umfasst das Team der Soko Ibiza?

13. Sind im Team der ErmittlerInnen der Soko Ibiza auch BeamtInnen/MitarbeiterInnen anderer Organisationseinheiten des BMI?

a.    Wenn ja, aus welchen Organisationseinheiten stammen diese? (Bitte auch Nennung der Referate dieser Organisationseinheiten, aus denen diese Personen stammen.)

b.    Wenn ja, wie viele davon stammen aus anderen Organisationseinheiten?

c.    Warum wurden diese Organisationseinheiten gewählt bzw. diese Referate gewählt?

14. Sofern im Team der SOKO Ibiza auch BeamtInnen/MitarbeiterInnen des BVT tätig sind, wie wurden diese ausgewählt und aus welchen BVT-Abteilungen bzw. -Referaten stammen sie?

a.    Wurden diese Personen von BVT Direktor Gridling ausgewählt?

b.    Wenn nein, von wem wurden sie ausgewählt und mit welcher Begründung?

15. Wurde auf eine mögliche Involvierung dieser Personen in die Causa BVT Rücksicht genommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

16. Gab es proaktiv Anfragen von Bediensteten des BMI, Teil der Soko Ibiza zu sein?

a.    Wenn ja, von welchen Personen bzw. aus welchen Organisationseinheiten kamen diese Anfragen und mit welcher Begründung (bitte um Nennung der Organisationseinheit bis auf Referatsebene)?

17. Gab es spezielle Auswahlkriterien für die Rekrutierung der Ermittlerlnnen der SOKO Ibiza (besondere Fähigkeiten, Ausschluss aufgrund von Parteinähe, Ausschluss aufgrund von Zugehörigkeit zu speziellen Organisationseinheiten, etc)?

18. Hat man bei der Leitung der Soko Ibiza auf größtmögliche Unbefangenheit der Ermittlerlnnen Rücksicht genommen?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19. Hat man sich über mögliche Aktivitäten von Ermittlerlnnen der Soko Ibiza innerhalb der Parteien FPÖ oder ÖVP informiert (zB ehemalige oder aktive Funktionäre)?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Gibt es innerhalb der Ermittlerlnnen Personen, gegen die bereits in der Causa BVT ermittelt wurde?

d.    Wenn ja, warum wurden diese für die Soko Ibiza ausgewählt?

20. Wie haben Sie als Innenminister dafür gesorgt, dass die Soko Ibiza mit unvoreingenommenen Ermittlerlnnen besetzt wird?

21. Gibt es im BMI Erlässe, Vorschriften oder sonstige Richtlinien, die den Umgang mit befangenen Ermittlerlnnen regeln?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wurden diese Erlässe, Vorschriften oder Richtlinien bei der Auswahl der Ermittlerlnnen der Soko Ibiza berücksichtigt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

22. HVK Jabloner gab auf eine Anfrage bekannt: „Der bloße Umstand einer Mitgliedschaft in einer politischen Partei vermag im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 B-VG keinen Anschein einer Befangenheit zu begründen." Wird diese Aussage auch im BMI als Grundlage herangezogen und werden Personen mit bekannter Parteimitgliedschaft auch für Ermittlungen gegen die eigene Partei herangezogen, ohne vom Anschein einer Befangenheit auszugehen?

a.    Wenn ja, warum?

23. Für den Fall, dass auch nur dem Anschein nach eine mögliche Voreingenommenheit bei Emittlerlnnen der Soko Ibiza vorliegt, werden Sie dafür sorgen, dass die betroffenen Personen von der Soko abgezogen und durch unabhängige Ermittlerlnnen ersetzt werden?

a.    Wenn ja, wie?