41/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Stand der Dinge im Verfahren Götschober und Liederbuchaffäre

 

Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bestätigte in seiner Anfragebeantwortung 3064/AB betreffend "Stand des Verfahrens in der NS-Liederbuch-Causa" rund um den damaligen Vorsitzenden der Burschenschaft "Bruna Sudetia", Herwig Götschober ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Im Mai 2019 wurde das Ermittlungsverfahren gegen vier Beschuldigte geführt.

Der Burschenschafter Herwig Götschober war bis Mai 2019 als Pressereferent und Social-Media-Beauftragter im Büro des ehemaligen Infrastrukturministers Norbert Hofer tätig und ist darüber hinaus als FPÖ-Bezirksrat in Wien-Leopoldstadt und als Schriftführer jenes Vereins tätig, der den freiheitlichen Akademikerball organisiert.

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2001066-Was-wurde-aus-der-zweiten-NS-Liederbuchaffaere.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens  in der angesprochenen Causa?

2.    Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA?

b.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                  i.    Wenn ja, gegen wen?

                                ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

c.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

a.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?


3.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

4.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

a.    Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

5.    Wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

6.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

7.    Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

a.    Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

8.    Hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

a.    Wenn ja, gegen wen (bzw wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

9.    Hat die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?

a.    Wenn ja, gegen wen und mit welcher Begründung?

Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Datenschutz- oder Geheimhaltungsgründen iSd StPO nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrechts ersucht.