44/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn

 

Aus Ihrer Anfragebeantwortung 3837/AB und Ihrem Schreiben an mich vom 9.8.2019 geht hervor, dass Sie eine Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn durch die in der Sektion III des Bundesministeriums für Inneres etablierten Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten veranlasst haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist die Überprüfung bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gekommen?

b.    Wenn nein, wann ist ihr Abschluss geplant?

c.    Welche Personen bzw Institutionen waren an dieser Überprüfung beteiligt?

2.    Wird ein Bericht nach Abschluss veröffentlicht?

a.     Wenn ja, wann bzw bitte um Übermittlung des Berichts als Anhang?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Was ist das (bisherige) Ergebnis der Überprüfung?

4.    Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund der (bisherigen) Ergebnisse der Überprüfung wann in die Wege geleitet?

5.    Wie hoch war das Budget der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn und der Betreuungstelle Tirol im Jahr 2018?

6.    Wie viele Personen waren im Jahr 2018 in der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn und der Betreuungstelle Tirol untergebracht? Bitte um Auflistung nach Nationalität und Beginn bzw. Dauer der Unterbringung.

7.    Wie viele Personen haben seit 1. November 2017 insgesamt eine Wohnsitzauflage für die Rückkehrberatungseinrichtung Schwechat erhalten? Bitte um Auflistung nach Monat.

a.    Wie viele davon sind tatsächlich in der Unterkunft in Schwechat erschienen und registriert worden? Bitte um Auflistung nach Monat.

b.    Wie viele Personen sind nicht dort erschienen bzw. wurden nicht registriert?

8.    Wie viele Personen sind aktuell in der Rückkehrberatungseinrichtung Schwechat untergebracht? Bitte um Auflistung nach Nationalität und Beginn bzw. Dauer der Unterbringung.

a.    Wie viele davon sind minderjährig?

9.    Wie viele Personen sind aktuell in der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn untergebracht? Bitte um Auflistung nach Nationalität und Beginn bzw. Dauer der Unterbringung.

10. Wie viele der aktuell in der Rückkehrberatungseinrichtung Schwechat untergebrachten Personen sind staatenlos?

a.    Wie viele davon sind minderjährig?

11. Wie viele Personen waren insgesamt vom 1. Jänner 2019 bis 30. Juni 2019 in der Rückkehrberatungseinrichtung Schwechat untergebracht? Bitte um Auflistung nach Nationalität bzw. Staatenlosigkeit.

a.    Wie viele Personen, die in diesem Zeitraum dort untergebracht waren, wurden in diesem außer Landes gebracht? Bitte um Auflistung jeweils nach Monat und Nationalität.

b.    Wie viele Personen, die in diesem Zeitraum dort untergebracht waren, sind in diesem freiwillig ausgereist? Bitte um Auflistung jeweils nach Monat und Nationalität.

12. Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten und die Kosten pro Person in diesem Zeitraum für die Unterbringung in der Rückkehrberatungseinrichtung Schwechat (inkl. Heizkosten, Personalkosten)? Bitte um Auflistung nach Monat.

13. Kann ausgeschlossen werden, dass Personen mit Aufenthaltsrecht in den Einrichtungen in Fieberbrunn bzw Schwechat untergebracht sind?

a.    Wenn nein, wie viele Personen, deren Rechtsmittel von den Höchstgerichten eine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, sind derzeit in den genannten Einrichtungen untergebracht?

b.    Wie viele Personen, denen ein sonstiges Aufenthaltsrecht zukommt, sind in den Unterbringungen untergebracht?

14. Ist dem BMI das Erkenntnis des EGMR im Fall Stanev gegen Bulgarien (No 36760/06, Judgment of 17 January 2012) bekannt?

a.    Anhand der vom EGMR entwickelten Grundsätze zur de-facto-detention: Warum geht das BMI davon aus, dass es sich bei der Unterbringung von Personen in Fieberbrunn bzw Schwechat nicht um eine de-facto-detention handelt?