48/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Besetzung der SOKO Ibiza mit unabhängigen Ermittlern

 

Am 30. Oktober 2019 teilte der Bundesminister für Inneres dem Präsidenten des Nationalrates unter der Geschäftszahl: BMI-LR2220/0649-II/BK/3/2019 mit, dass die Anfrage Nr. 4113/J von Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz betreffend „die Besetzung der SOKO Ibiza mit unabhängigen Ermittlern“ nicht beantwortet werden kann da der Abgeordnete Dr. Pilz nicht mehr Mitglieder des Nationalrates ist.

 

Da die Beantwortung dieser Anfrage aber sehr wohl von großem Interesse ist, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres noch einmal nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wer traf die Entscheidung, dass zur Aufklärung der Causa Ibiza eine Soko eingesetzt wird?

2.    Wer war für die Einrichtung der Soko verantwortlich?

3.    Wer war für die Auswahl und Bestellung der Ermittler der Soko Ibiza verantwortlich?

4.    Wie erfolgte die Auswahl und Bestellung der Ermittler der Soko Ibiza?

5.    Wer leitet die SOKO Ibiza und aufgrund welcher Kriterien wurde er/sie ausgewählt?

6.    Warum wurde das Bundeskriminalamt mit der Leitung der Soko Ibiza betraut?

7.    Ermittelt die SOKO Ibiza derzeit in allen laufenden Verfahren, also sowohl für die WKStA als auch für die StA Wien?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, welche Organisationseinheiten des BMI ermitteln für die StA Wien und wie wurden die ermittelnden Beamten ausgewählt?

c.    Sofern für die StA Wien eine eigene Ermittlungseinheit tätig ist, wie wurde die Unvoreingenommenheit der ermittelnden Personen sichergestellt?

8.    Wie viele Personen umfasst das Team der Soko Ibiza?

9.    Sind im Team der Ermittler der Soko Ibiza auch Beamten/Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten des BMI?

a.    Wenn ja, aus welchen Organisationseinheiten stammen diese? (Bitte auch Nennung der Referate dieser Organisationseinheiten, aus denen diese Personen stammen.)

b.    Wenn ja, wie viele davon stammen aus anderen Organisationseinheiten?

c.    Warum wurden diese Organisationseinheiten gewählt? Warum wurden diese Referate gewählt?

10. Sofern im Team der SOKO Ibiza auch Beamte/Mitarbeiter des BVT tätig sind, wie wurden diese ausgewählt und aus welchen BVT-Abteilungen bzw. -Referaten stammen sie?

11. Wurden diese Personen (Frage 10) von BVT Direktor Gridling ausgewählt?

a.    Wenn nein, von wem wurden sie ausgewählt und mit welcher Begründung?

12. Wurde auf eine mögliche Involvierung dieser Personen (Frage 10) in die Causa BVT Rücksicht genommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Gab es proaktiv Anfragen von Bediensteten des BMI, Teil der Soko Ibiza zu sein?

a.    Wenn ja, von welchen Personen bzw. aus welchen Organisationseinheiten kamen diese Anfragen und mit welcher Begründung (bitte um Nennung der Organisationseinheit bis auf Referatsebene)?

14. Gab es spezielle Auswahlkriterien für die Rekrutierung der Ermittler der SOKO Ibiza (besondere Fähigkeiten, Ausschluss aufgrund von Parteinähe, Ausschluss aufgrund von Zugehörigkeit zu speziellen Organisationseinheiten, etc)?

15. Hat man bei der Leitung der Soko Ibiza auf größtmögliche Unbefangenheit der Ermittler Rücksicht genommen?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16. Hat man sich über mögliche Aktivitäten von Ermittler der Soko Ibiza innerhalb der Parteien FPÖ oder ÖVP informiert (zB ehemalige oder aktive Funktionäre)?

17. Wenn ja, wie?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Gibt es innerhalb der Ermittler Personen, gegen die bereits in der Causa BVT ermittelt wurde?

20. Wenn ja, warum wurden diese für die Soko Ibiza ausgewählt?

21. Wie haben Sie als Innenminister dafür gesorgt, dass die Soko Ibiza mit unvoreingenommenen Ermittlern besetzt wird?

22. Gibt es im BMI Erlässe, Vorschriften oder sonstige Richtlinien, die den Umgang mit befangenen Ermittlern regeln?

23. Wenn ja, welche?

24. Wurden diese Erlässe, Vorschriften oder Richtlinien bei der Auswahl der Ermittler der Soko Ibiza berücksichtigt?

25. Wenn nein, warum nicht?

26. HVK Jabloner gab auf eine Anfrage bekannt: „Der bloße Umstand einer Mitgliedschaft in einer politischen Partei vermag im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 B-VG keinen Anschein einer Befangenheit zu begründen." Wird diese Aussage auch im BMI als Grundlage herangezogen und werden Personen mit bekannter Parteimitgliedschaft auch für Ermittlungen gegen die eigene Partei herangezogen, ohne vom Anschein einer Befangenheit auszugehen?

27. Wenn ja, warum?

28. Für den Fall, dass auch nur dem Anschein nach eine mögliche Voreingenommenheit bei Ermittlern der Soko Ibiza vorliegt, werden Sie dafür sorgen, dass die betroffenen Personen von der Soko abgezogen und durch unabhängige Ermittler ersetzt werden?

29. Wenn ja, wie?