49/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Regeln für die Förderung von Almflächen

 

Anfang Oktober 2019 veröffentlichte der EU-Rechnungshof seine Jahresbilanz. Darin übt er Kritik betreffend der Verteilung von Förderungen an heimische Landwirte. Aufgrund unklarer Kriterien kam es hier zu falschen Angaben von Bauern. Im Detail geht es um die Berechnung von Almflächen. Kontrollen haben ergeben, dass die Flächen von Almwiesen und Hutweiden teilweise zu groß angegeben wurden. Die Konsequenz der falschen Angaben sind zu hohe Förderungen, die nach den Kontrollen wieder zurückgezahlt werden müssen. In Summe mussten daher bereits 2018 9,4 Millionen Euro zurücküberwiesen werden. Diese Zahlung tätigen jedoch nicht die betroffenen Besitzer der Almflächen sondern der österreichische Steuerzahler.

Laut einem Artikel, der im Standard erschienen ist (https://www.derstandard.at/story/2000109622277/eu-rechnungshof-beklagt-almenchaos-bei-agrarfoerderungen-in-oesterreich, abgerufen am 30.10.19) liegt das Problem laut Oskar Herics vom Europäischen Rechnungshof bei der unklaren Definition der Regeln. Die Verantwortung für diese liege laut Oskar Herics beim zuständigen Ministerium und bei der Agrarmarkt Austria. Im Artikel wird erwähnt, dass derartige Probleme in anderen Ländern aufgrund strengerer Regeln nicht auftreten.

In einem Artikel der Wiener Zeitung (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2032964-Ministerium-weist-EU-Kritik-an-Almwiesen-Foerderungen-zurueck.html, abgerufen am 29.10.19) negiert AMA-Vorstand Günter Griesmayr bestimmte Aussagen wie beispielsweise die betreffend der Verantwortung für die Rückzahlungen.

Berichte aus vergangenen Jahren belegen, dass das beschriebene Problem ein bekanntes ist. Auch wenn bereits unterschiedliche Minister damit konfrontiert wurden, gab es keine konkreten Konsequenzen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Maßnahmen plant das BMNT, um falsche Größenangaben künftig zu vermeiden?

2.    Welche konkreten Konsequenzen gibt es bei falschen Größenangaben? Bitte um detaillierte Schilderung. 

3.    Wer ist für die Rückzahlung der zu viel ausgezahlten Förderungen verantwortlich?

4.    Welche Methoden werden für die Messung verwendet? Bitte um detaillierte Gliederung?

5.    Welche Methoden werden in der Zukunft angewandt, um falsche Messungen zu vermeiden und ab wann sind diese geplant?

6.    Worin sieht das BMNT die Ursache für die Falschberechnung der Flächen?

7.    Mit welchen Methoden wurden die Ergebnisse gemessen, die sich als falsch herausgestellt haben?

8.    Hat die AMA die als falsch beurteilten Angaben anschließend nochmals gegengeprüft?