55/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Gesamtkosten des Bankenrettungspakets
Die Österreichische Nationalbank schätzte in ihrem Bericht zur wirtschaftlichen Lage vom September 2019 die Kosten der Bankenstabilisierung für Österreich auf 10-11 Mrd. €[1]. Dies ist ein erheblicher Unterschied zu den Angaben des BMF von Anfang des Jahres aus der Beantwortung zur Anfrage 2193/J. Der kumulierte Einnahmen/Ausgabensaldo summierte sich für den Zeitraum 2008-2017 laut OeNB auf 14,2 Mrd. €:
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Jahressaldo (Mio. €) |
2 |
-2 657 |
-327 |
-292 |
-1 319 |
-1 490 |
-5 339 |
-2 225 |
-240 |
-315 |
kumuliert |
-2 655 |
-2 982 |
-3 274 |
-4 593 |
-6 083 |
-11 422 |
-13 647 |
-13 887 |
-14 202 |
Als Erläuterung gibt die OeNB an, dass die administrative Darstellung
aussagekräftiger wäre als die Maastrichtsicht, insbesondere weil die
tatsächlichen Kosten und die Belastung überzeichnet würden.
Die Tabelle von Eurostat zu den staatlichen Bankenrettungspaketen wurde zwischenzeitlich um die Werte für 2018 aktualisiert.[2]
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1) Wie hoch ist der aktuelle Stand der Maastrichteffekte sowie die Maastrichtschuldeneffekte für die Kreditinstitute Heta/HBI, KA-Finanz, immigon/ÖVAG, Bawag, Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG, Hypo Tirol analog der Gliederung der Eurostat-Tabelle für 2008-2018? Bitte um die aktualisierten und um die Spalte für 2018 ergänzten Tabellen 2008-2018 aus der Beantwortung 2183/AB (jährliche Aufstellung, getrennt nach Kreditinstitut sowie im Detail zu Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), da sich die Salden für 2012, 2015, 2016 und 2017 aus der seinerzeitigen Anfragebeantwortung im Vergleich zur aktualisierten Eurostat-Tabelle geändert haben.
2) Entsprechen die Daten aus Frage 1 jenen des BMF aus der Sichtweise der UG 46 Finanzmarktstabilität? Wenn nein, bitte um kurze Darstellung der Unterschiede und Angabe des Saldos von 2008-2018 aus Sicht der UG 46 (untergliedert nach Jahren).
3) Laut OeNB ist „für eine Schätzung der tatsächlich entstandenen Kosten [...] somit der gegenwärtige und zukünftige Effekt auf die administrativen Defizite aussagekräftiger“[3]. Entspricht dies auch der Sicht des Finanzministeriums? Wenn nein, warum nicht?
4) Welche konkreten Schätzungen hat das Finanzministerium bezüglich zukünftiger Kosten und Einnahmen aus dem Portfolioabbau der Banken? Wie werden sich diese auf die Gesamtkostenberechnung des Bankenpaketes für die Jahre bis 2025 auswirken (bitte um Angabe des jährlichen positiven oder negativen Saldos, wenn möglich untergliedert nach Bankinstitut)?
5) Kommt das Finanzministerium unter Anwendung der Methode der OeNB in seinen internen Berechnungen zu einem geringeren, als den bisherigen Zahlen aus Frage 1, Gesamtkostenbetrag des Bankenpakets?