56/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Casinos Austria AG - Follow-up
Die Berichte über die möglicherweise gesetzwidrige Bestellung des nunmehrigen CFO Peter Sidlo nehmen kein Ende. Während die Generaldirektorin der Casinos Austria AG Mag. Bettina Glatz-Kremsner damit rechnet, dass die internen Untersuchungen in der Casinos-Affäre Ende November abgeschlossen sein dürften und sie davon ausgeht, dass sich ihr Vorstandskollege Mag. Peter Sidlo „nichts zuschulden kommen ließ“, hat sich Sidlo bis zum Ende der Prüfung selbst beurlaubt. Während die Justiz noch ermittelt, wird der Sidlo-Endbericht bis Ende November erwartet.
Das parlamentarische Interpellationsrecht erstreckt sich nur auf jene Staatsbetriebe, die auch der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Somit steht es dem Bundesminister für Finanzen zu, Fragen zu internen Vorgängen innerhalb der CASAG nicht zu beantworten. Was jedoch durchaus dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegt, ist die Wahrnehmung seiner Aufgaben als von der Republik Österreich bestellter Eigentümervertreter. Die Republik Österreich hält, vermittelt über die ÖBAG, Anteile an zahlreichen Gesellschaften. Die ÖBAG steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Gemäß § 2 ÖIAG-Gesetz idgF werden die Eigentümerrechte des Bundes durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt und nach § 11 Abs 2 ÖIAG-Gesetz idgF sind die Vorschriften des Aktiengesetzes anzuwenden, soweit sich aus dem ÖIAG-Gesetz idgF nichts anderes ergibt.
Dies wiederum ermöglicht es dem Finanzminister gemäß § 105 Abs 3 AktG die Einberufung einer Hauptversammlung der ÖBAG zu verlangen. Ebenso wäre es dem Finanzminister nach diesem Gesetz möglich, die genannten Vorgänge in einer der wichtigsten Tochtergesellschaften auf die Tagesordnung zu bringen, hält die ÖBAG - und damit die Republik Österreich - doch immerhin ein Drittel der Anteile an der CASAG.
Zudem bestehen laut § 6 Abs 4 erster Satz zweiter Fall ÖIAG-Gesetz idgF umfassende Berichtspflichten und Auskunftsrechte. Bei den ungeheuren Komplikationen in Zusammenhang mit der Vergabe eines der höchsten Posten im staatsnahen Bereich kann, bzw. sollte davon ausgegangen werden, dass sich der Finanzminister dazu bereits umfassend berichten ließ.
Berichten zufolge ist der Finanzvorstand Mag. Peter Sidlo seit Beginn der vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Untersuchung Anfang September auf bezahltem Urlaub. Sidlo ist allerdings erst seit Anfang Mai als Finanzvorstand der teilstaatlichen Casinos Austria im Amt. Dass allerdings ein Finanzvorstand eines teilstaatlichen Betriebes schon vier Monate nach seinem Dienstantritt einen mittlerweile über zweimonatigen, bezahlten Urlaub nimmt, ist äußerst verwunderlich. Darüber hinaus hat Sidlo laut medialer Berichterstattung bereits drei Monate nach Dienstantritt drei Wochen Urlaub beantragt.
Allgemein ist die Mittelverwendung in diesem Bereich mehr als hinterfragenswert. Laut medialer Berichterstattung ist offenbar nicht der gesamte Aufsichtsrat über die Qualifikationen Sidlos als Finanzvorstand in Kenntnis gesetzt bzw informiert worden. Dennoch wurde die Bestellung vom Aufsichtsrat mit einer Mehrheit abgesegnet. Auf welcher objektiv nachvollziehbaren Faktenlage dies geschah, bleibt somit im Verborgenen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende