62/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres 

betreffend Verstöße des Gefängnisleiters in der Justizanstalt Asten

 

Am 28. Mai 2019 war dem Informationsportal Tips Linz unter dem Titel „In der Justizanstalt Asten kam es seit Jahresbeginn zu sieben Übergriffen auf Mitarbeiter“ folgender Bericht zu entnehmen:

 

ASTEN. Neue Erkenntnisse aus der Justizanstalt Asten lassen an der angeblich so vorbildhaften Führung erneut große Zweifel aufkommen. Laut Insidern soll es regelmäßig zu Verstößen seitens des Gefängnisleiters, Martin Kitzberger, kommen.

 

Seitdem wir im Oktober des vergangenen Jahres erstmals über die JA Asten in einem kritischen Kontext berichteten (zwölf Ausbrüche in einem Jahr), treten immer wieder neue Details ans Tageslicht, die das Gefängnis in ein schlechtes Licht rücken.

 

Dazu gab es eine Anfrage (Nr.3893/J) des Nationalratsabgeordneten Mag. Philipp Schrangl und die Anfragebeantwortung (Nr.3909/AB) des Bundesministers für Inneres. In der Anfragebeantwortung zu dieser parlamentarischen Anfrage wird berichtet, dass Opferschutz sehr ernst genommen wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Gab es eine Bedienstete, der Opferschutz nicht zugestanden wurde, selbst nachdem sie um solchen fernmündlich gebeten hat?

 

2.    Ist dies ein polizeilich dokumentierter Fall?

 

3.   Wie viele strafrechtlich relevante Delikte wurden im Zeitraum vom 01.01.2019 bis jetzt durch Polizeibehörden mit Bezug auf die Justizanstalt Asten behandelt?

 

4.   Wie viele Delikte davon betreffen Handlungen von Untergebrachten und von Strafgefangenen?


5.   Wie Gliedern sich diese Delikte auf?

 

6.    Existieren Einvernahmen von Justizbediensteten, die zu Protokoll geben, dass sie persönlich gesehen haben, wie ein Anstaltspsychologe einer Insassin in das Gesicht schlug?

 

7.   Existieren Einvernahmen von Justizbediensteten, die belegen, dass sie vom Vorgesetzten ermahnt wurden, dass sie hoffentlich wissen, was sie zu Protokoll geben sollen und worin diese angeben, dass sie daraufhin verunsichert oder irritiert waren?