68/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend AMS-Mittel für die Altersgruppe 50 +

 

Der österreichische Nationalrat hat am 19.September 2019 mehrheitlich, d.h. mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Liste Jetzt und gegen die Stimmen der NEOS eine Aufstockung der AMS-Mittel für die Altersgruppe 50+ beschlossen:

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“

 

Diese Gesetzesnovelle ist mit 22.Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, transparent zu machen, wie die beschlossenen Mittel von 50 Millionen Euro eingesetzt werden.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachfolgende

 

Anfrage

 

1)    Wie erfolgt die regionale Aufteilung der Extra-Mittel auf der Grundlage der Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz mit einer Obergrenze von bis zu 50 Millionen Euro auf die einzelnen Bundesländer?

2)    Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Maßnahmen verwendet werden?

3)    Welcher Betrag wurde bereits für Maßnahmen rückwirkend mit 1. Juli 2019 auf Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

4)    Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Beihilfen verwendet?

5)    Welcher Betrag wurde bereits für Beihilfen rückwirkend mit 1. Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

6)    Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Beschäftigungsprojekte verwendet?

7)    Welcher Betrag wurde bereits für Beschäftigungsprojekte rückwirkend mit 1. Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

8)    Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit Behinderung verwendet?

9)    Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit Behinderung rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

10) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit sonstigen gesundheitliche Einschränkungen verwendet?

11) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen rückwirkend mit 1. Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

12) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen verwendet?

13) Welcher Betrag wurde bereits für Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

14) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit maximal Pflichtschulausbildung verwendet?

15) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit maximal Pflichtschulausbildung rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

16) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit Lehrausbildung verwendet?

17) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit Lehrausbildung rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

18) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit mittlerer Ausbildung verwendet?

19) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit mittlerer Ausbildung rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

20) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit höherer Ausbildung verwendet?

21) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit höherer Ausbildung rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

22) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit akademischer Ausbildung verwendet?

23) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit akademischer Ausbildung drückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

24) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft verwendet?

25) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

26) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit sonstiger EU-Staatsbürgerschaft (ohne Österreicher) verwendet?

27) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit sonstiger EU-Staatsbürgerschaft (ohne Österreicher) rückwirkend mit 1. Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

28) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Drittstaat verwendet?

29) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Drittstaat rückwirkend mit 1.Juli 2019 auf der Grundlage dieser Novelle zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz verwendet?

30) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit einem Asylstatus verwendet?

31) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit einem Asylstatus rückwirkend mit 1.Juli 2019 verwendet?

32) Welcher Anteil der Extra-Mittel wird für Personen mit dem Status eines subsidiär Schutzberechtigten verwendet?

33) Welcher Betrag wurde bereits für Personen mit dem Status eines subsidiär Schutzberechtigten verwendet?