94/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus  

 

betreffend europäische Fischfangquoten 2020

 

Die Europäische Kommission hat am 24.10.2019 den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern vorgelegt. Nachdem Unionsrechtsakte einerseits in vielen Fällen unmittelbare Wirkung auch in Österreich entfalten und andererseits österreichischen Vorschriften vorgehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1.       Wie lautet die Position Ihres Ressorts zum genannten Vorschlag insgesamt und zu dessen wesentlichsten Bestimmungen?

2.       Wie verteilen sich die Fangmöglichkeiten auf die verschiedenen Mitgliedstaaten?

3.       Welchen Drittlandschiffen werden in welchem Umfang Fangmöglichkeiten in Unionsgewässern eingeräumt?

4.       Wie haben sich die Fangquoten (TAC) für die verschiedenen Fischarten und Regionen seit dem Jahr 2010 entwickelt?

5.       Wie viele und welche Bestände gelten mittlerweile als erschöpft?

6.       Sind weitere Ressorts mit dem Vorschlag befasst?

7.       Stimmen Sie mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags überein?

8.       Entspricht der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit?

9.       Wie ist die Position anderer Mitgliedstaaten zum Vorschlag?

10.   In welcher EU-Ratsformation wird der Vorschlag behandelt?

11.   In welchem vorbereitenden Gremium des Rates der EU wird der Vorschlag behandelt?

12.   Fanden bereits Sitzungen in diesem Gremium statt?

13.   Besteht ein Zeitplan für die Behandlung des Vorschlags?

14.   Welche Art von Gesetzgebungsverfahren kommt zur Anwendung?

15.   Wie wird für den möglichen Austritt des Vereinigten Königreichs vorgesorgt?