97/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Max Lercher, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Regionale Arbeitsplätze im Bergbau Oberzeiring

Mit OTS vom 11. November 2019 hat die Richmond Minerals, ein kanadisches Unternehmen, den Erwerb von 99 Schurfrechten im Gemeindegebiet von Oberzeiring bekanntgegeben.

Diese erstrecken sich auf einer Fläche von mehr als 3.000 Hektar. Richmond Minerals erhofft sich den Abbau von u.a. Gold, Silber und anderen Mineralien. Laut Medienberichten wurde in den genannten Minen seit mehreren Jahrhunderten kein Abbau mehr betrieben. Die Wiederaufnahme des Bergbaus bietet eine besondere Möglichkeit der Region zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, aber auch mögliche negative Folgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wie viele Arbeitsplätze sind durch die Wiederaufnahme des Bergbaus in Oberzeiring in der Region zu erwarten?

2.       Sind negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten und wenn ja welche (zB. Wasser-/Umweltverschmutzung, etc.)?

3.       Welche finanziellen Auswirkungen sind auf das Gemeindebudget zu erwarten?

4.       Bestehen für die von Richmond Minerals erworbenen „Schurfrechte“ aufrechte Schurfberechtigungen nach dem Mineralrohstoffgesetz?

5.       Wurde eine Übertragung von Schurfberechtigungen bereits angezeigt?

6.       Bestehen für die besagten Gebiete Bergwerksberechtigungen und wenn ja, für wen?

7.       Bestehen in den genannten Gebieten bereits ausgewiesene Bergbaugebiete und wenn ja, wie sind diese definiert und seit wann?

8.       Welche behördlichen Genehmigungen liegen für das bestehende Stollensystem (Abbaugebiete Westfeld, mittleres Feld, Nordostfeld und Zeiring) aktuell vor?

9.       Wie viele Grundeigentümer sind von den Schurfrechten betroffen?

10.   Wurden Sie oder Ihr Ressort oder andere staatliche Stellen vorab von Richmond Mineralien oder dem Voreigentümer Silbermine Zeiring Gmbh oder deren Mutterunternehmen Aurex Biomining in Hinblick auf die nun bekannt gewordenen neuen Erschließungspläne kontaktiert oder gab es anderen Kontakt mit den genannten Unternehmen in Hinblick auf das Projekt?

a.    Wenn ja: welche Auskünfte wurde dem jeweiligen Unternehmen in Hinblick auf notwendige behördliche Bewilligungen erteilt? Wurden diese veraktet?

11.   Sind im besagten Gebiet Vorkommen von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen bekannt?

12.   Verfügen Sie über Informationen über die von Richmond Minerals geplante weitere Vorgangsweise und wenn ja, über welche?

13.   Über welche Gemeindegebiete erstrecken sich die erworbenen Schurfrechte?

14.   Welche rechtlichen Bestimmungen neben dem Mineralrohstoffgesetz kommen zur Anwendung?

15.   Gibt es besondere historische Rechtstitel, die im konkreten Fall relevant sind?

16.   Welche Behörde(n) sind für allfällige Anträge der Richmond Minerals auf Grund der Ihnen vorliegenden Informationen zuständig?

17.   Wurde bereits um Bewilligung für Untersuchungsarbeiten angesucht?

18.   Laut Angaben von Richmond Minerals soll im Frühjahr 2020 mit einem Explorationsprogramm begonnen werden. Liegen dafür bereits Bewilligungsanträge vor und wenn ja, ist bereits eine Entscheidung ergangen?

19.   Wem kommt im Verfahren zur Genehmigung von Explorationen Parteistellung zu?

20.   Bestehen zu den vorhandenen Bergbauanlagen nähere sicherheitstechnische, geologische oder sonstige Erkenntnisse? Sind insbesondere die medial berichteten Proben der Technischen Universität Wien aus den 1960er Jahren verwaltungsbehördlich erfasst?

21.   Ist das bestehende Schaubergwerk von den nun geplanten Maßnahmen betroffen?

22.   Ist Ihnen der neue technische Bericht nach NI 43-101 bekannt?

23.   Wann fand die letzte behördliche Kontrolle bzw. Überprüfung in Zusammenhang mit den nun veräußerten Schurfrechten statt?

24.   Stehen Sie in Kontakt mit den Behörden des Landes Steiermark bzw. mit der Gemeinde Oberzeiring in dieser Angelegenheit?

25.   Wie weit sind Bestimmungen des (noch nicht in Kraft getretenen) CETA-Abkommens mit Kanada auf Grund dessen vorläufiger Anwendung im Unionsrecht im vorliegenden Fall relevant?

26.   Wie weit werden Bestimmungen des CETA-Abkommens (insbesondere in Hinblick auf den Investitionsschutz) nach Inkrafttreten des Abkommens im konkreten Fall relevant sein?

27.   Unter welchen Voraussetzungen bedürfte eine neue Bergwerksberechtigung gleichzeitig auch der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung?

28.   Bestehen im von den Schurfrechten erfassten Gebiet auf Grund europarechtlicher, bundesgesetzlicher oder landesgesetzlicher Vorschriften bestimmte Naturschutzmaßnahmen?

29.   Bestehen wasserrechtliche Besonderheiten in den genannten Gebieten?