100/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend häuslicher Unterricht

 

Der Tod einer 13-Jährigen Mädchens, die im häuslichen Unterricht stand und deren streng religiöse Eltern die medizinische Hilfe versagt haben sollen, wurde in den letzten Wochen in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert. Der Fall wirft Fragen über eine dringende Reformierung der gesetzlichen Vorgaben zum häuslichen Unterricht sowie über die Notwendigkeit einer Diskussion zur Daseinsberechtigung des häuslichen Unterrichts auf.

 

Der häusliche Unterricht, geregelt über das SchPflG § 11, muss lediglich in der Erlangung der schulischen Kenntnisse über eine Feststellung zureichenden Erfolges des Unterrichts mit dem Regelschulwesen übereinstimmen. Das gesundheitliche und emotionale Wohlbefinden der Kinder wird im Zusammenhang mit der jährlich abzulegenden ExternistInnenprüfung nicht überprüft. Zudem ist die Teilnahme am häuslichen Unterricht bis auf die Ablegung der Prüfung an keine spezifischen Bedingungen geknüpft. Somit trägt das aktuelle geschlossene System des häuslichen Unterrichts ein Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche in sich.

 

Seitens des BMBWF wurde medial angekündigt, die Kontrollmöglichkeiten zu verschärfen. Etwa indem Eltern nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, die Schule frei zu wählen, an der die ExternistInnenprüfung abgelegt wird. Angedacht wird auch eine gesetzliche Grundlage, in der Mitglieder der Prüfungskommission verpflichtet werden könnten, bei Auffälligkeiten zuständige Behörden zu informieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Kinder sind in Österreich im häuslichen Unterricht? Bitte um Angabe der Zahlen der letzten 10 Jahre und Angabe je Bundesland sowie Schulstufe.

2.    Wie viele Anträge auf häuslichen Unterricht wurden gestellt und wie viele wurden durch die zuständige Bildungsdirektion abgelehnt? Angabe der Zahlen der letzten 10 Jahre und Angabe der Zahlen pro Bundesland.

 

3.    Werden sozioökonomische Indikatoren der Kinder im häuslichen Unterricht erhoben (z.B. Bildungsabschlüsse,Alter,Staatsbürgerschaft der Eltern, usw.)? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung dieser.

 

4.    Wie viele Kinder, die häuslich unterrichtet wurden, haben eine Matura absolviert? Bitte um Angabe der Zahlen der letzten 10 Jahre und Angabe je Bundesland.

 

5.    Welche Kriterien werden derzeit für die Prüfung der Zulässigkeit des häuslichen Unterrichts angewandt?

a.    Ist geplant eine verpflichtende Angabe von Gründen für die An- bzw. Abmeldung vom häuslichen Unterricht einzuführen?

 

6.    Welche Begründungen wurden für die Ablehnung der Anträge auf häuslichen Unterricht vorgelegt?

 

7.    Wie soll die Kontrollmöglichkeit konkret verschärft werden?

a.    Wird eine Verschränkung mit der Kinder- und Jugendhilfe angedacht?

b.    Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe aktuell?

 

8.    In wie vielen Fällen kam ist in den letzten 10 Jahren zu Androhungen des Entzugs der Obsorge bzw. in wie vielen Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet?  

 

9.    Wie hoch  ist die Erfolgsquote der Kinder im häuslichen Unterricht bei den jährlichen ExternistInnenprüfungen? Bitte um Angabe der Zahlen der letzten 10 Jahre und Angabe der Zahlen pro Bundesland und Schulstufe.

 

10. Gibt es andere europäische Länder, die eine der österreichischen Regelung ähnliche gesetzliche Lage bezüglich des häuslichen Unterrichts bzw. Schulpflicht haben? Wenn ja, welche? Wenn ja, welche Kriterien werden hinterlegt und wie wird auf das Kindeswohl per se geachtet?

 

11. Welche bildungspolitischen Argumente sprechen für das Beibehalten der derzeitigen Regelung und welche Argumente dagegen?

 

12. Gibt es Bestrebungen seitens des Ministeriums das Schulpflichtgesetz zu ändern?