101/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Blimlinger, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Studie und Ankauf des ehemaligen KZ Gusen

BEGRÜNDUNG

 

Das Gelände des KZ Gusen wurde nach der Befreiung am 5. Mai 1945 nicht wie das KZ Mauthausen in eine staatliche Gedenkstätte transformiert, sondern durch die sowjetische Besatzungsmacht für Zwecke der Granitgewinnung weiter genutzt. Nach dem Staatsvertrag wurde Anfang der 1960er Jahre zwar auf Initiative von Überlebendenverbänden, insbesondere aus Frankreich und Italien, das Memorial Gusen rund um den ehemaligen Krematoriumsofen geschaffen, der größte Teil des weitläufigen Lagergeländes aber mit einer Wohnsiedlung überbaut. Die Republik Österreich übernahm erst 1997 das Memorial in Gusen in seine Obhut, 2004 wurde im Auftrag des BM für Inneres angrenzend ein kleines Besucherzentrum mit einer historischen Ausstellung zur Lagergeschichte eröffnet.

Einzelne Teile des historischen Lagergeländes, u.a. das Eingangsgebäude („Jourhaus“), zwei steinerne Häftlingsbaracken und zwei SS-Gebäude blieben aber, wenn auch zum Teil umgebaut, ebenso erhalten wie das an das Lager angrenzende Industrie- und Steinbruchgelände mit dem markanten großen Schotterbrecher. Der ehemalige Appellplatz blieb bis heute zum Glück unverbaut, wurde aber als Lagerungsplatz einer Steinbruchfirma genützt.

Nun hat sich im letzten Jahr die Gelegenheit ergeben, dass drei Grundstückseigner diese noch erhaltenen Gebäude und ehemaligen Lager- bzw. Industrieflächen zum Kauf anbieten. Daraus hat sich nun die einzigartige Chance ergeben, den vor Jahrzehnten verabsäumten Schritt, aus diesem großen ehemaligen KZ, in dem zehntausende Menschen aus ganz Europa und darüber hinaus ums Leben gebracht wurden, eine würdige und der historischen Dimension dieses Lagers entsprechende zeitgemäße Gedenk-, Vermittlungs- und Begegnungsstätte zu machen, doch noch nachzuholen. Doch hier muss rasch gehandelt werden – seit nunmehr einem Jahr werden diesbezügliche Verhandlungen des Ankaufs hinausgeschoben

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.         Von Seiten des BM für Inneres wurde 2018 die BIG beauftragt, eine Machbarkeitsstudie Gedenkstätte Gusen zu erstellen, die sowohl die Möglichkeit des Ankaufs durch die Republik prüfen, wie Konzepte zur künftigen Nutzung des Geländes als Ort der Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit erstellen sollte. Die Studie wurde angeblich Ende 2018 fertiggestellt

a.     Wann konkret wurde Ihnen bzw. Ihrem Ministerium die fertige Studie vorgelegt?

 

2.         Warum wurde die Studie bis dato nicht veröffentlicht?

 

3.         Welche Pläne zur Veröffentlichung der Studie bestehen?

a.     Wo wird die Studie abrufbar sein bzw. wo ist diese abrufbar?

b.     Bis wann soll sie öffentlich abrufbar sein?

 

4.         Zu welchen konkreten Erkenntnissen kam die Studie?

 

5.         Wie hoch ist der von der BIG ermittelte Ankaufspreis für die Liegenschaften?

 

6.         Wurden mit der Liegenschaftseigentümerin Firma Poschacher (ca 28.000 qm) Verkaufsgespräche geführt?

a.  Wenn nein, warum nicht?

b.  Wenn nein, wann haben Sie vor solche Gespräche zu führen?

c.   Wenn ja, was ist das konkrete Ergebnis, wann konkret wurden diese Gespräche geführt? (Ergebnisse aufgelistet für jedes Gespräch)

 

7.         Wurden mit den Liegenschaftseigentümer*innen Danner (ca 10.000 qm) Verkaufsgespräche geführt?

a.  Wenn nein, warum nicht?

b.  Wenn nein, wann haben Sie vor solche Gespräche zu führen?

c.   Wenn ja, was ist das konkrete Ergebnis, wann konkret wurden diese Gespräche führt? (Ergebnisse aufgelistet für jedes Gespräch)

 

8.         Wurden Ihnen vier Nutzungskonzepte für das Objekt vorgeschlagen?

a.  Wenn nein, wie viele Nutzungskonzepte wurden Ihnen konkret vorgeschlagen?

 

9.         Welche konkreten Inhalte hatten diese Konzepte (geben Sie eine detaillierte Darstellung der Konzepte für die in Frage 8 a. beantworteten Anzahl von Nutzungsobjekten an)?

 

10.      Wie hoch sind die geschätzten Kosten für jedes dieser Nutzungskonzepte? Bitte um jeweils detaillierte Darstellung (Umbau/Einrichtung/Personal für den Betrieb etc.)

 

11.      Welche konkreten Punkte haben Sie bzw. Ihr Ministerium unternommen, um die bestehenden Gebäude und Objekte unter Denkmalschutz zu stellen?

 

12.      Hat das Bundesdenkmalamt die Anlagen besichtigt?

a.  Wenn ja, wann und aus welchem Grund?

 

13.      Gibt es bereits einen diesbezüglichen Bescheid des BDA?

a.  Wenn nein, wann ist mit einem solchen zu rechnen?

 

14.      Von Seiten der Republik Polen, die eine große Zahl an Opfern im KZ Gusen zu beklagen hat, wurde auf verschiedenen Ebenen mehrfach, zuletzt durch ehemalige Häftlinge per Aussendung[1], die vehemente Forderung nach Ankauf der Überreste des KZ Gusen durch die Republik Österreich erhoben. Haben Sie mit der Republik Polen diesbezüglich Kontakt aufgenommen?

a.  Wenn nein, warum nicht?

b.  Wann werden Sie dies machen?

c.   Wenn ja, wann konkret, mit wem und mit welchem konkreten Inhalt? (Aufgelistet für jedes Gespräch)

 

15.      Haben Sie mit Vereinigungen ehemaliger Häftlinge (wie dem Comité International de Mauthausen) Kontakt aufgenommen?

a.     Wenn nein, warum nicht und wann werden Sie dies machen?

b.     Wenn ja, wann konkret, mit wem und mit welchem konkreten Inhalt? (Aufgelistet für jedes Gespräch)

 

16.      Haben Sie bereits Gespräche mit dem Land Oberösterreich diesbezüglich geführt?

a.     Wenn nein, warum nicht und wann werden Sie solch ein Gespräch führen?

b.     Wenn ja, wann konkret, mit wem und mit welchem konkreten Inhalt? (Aufgelistet für jedes Gespräch)

 



[1] OTS – APA (2019) KZ-Gusen Häftlinge: „Wir dürfen die fortschreitende Verwüstung wichtiger Zeugnisse der grausamen Vergangenheit nicht zulassen!“, 26.09. abgerufen unter: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190926_OTS0232/ehem-kz-gusen-haeftlinge-wir-duerfen-die-fortschreitende-verwuestung-wichtiger-zeugnisse-der-grausamen-vergangenheit-nicht-zulassen (Zugriff am 06.11.2019)