106/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die ÖVP-Liederbuch-Affäre

 

Die Zeitung Österreich berichtete am 31.10.2019: „Nazi-Strophe auch in Liederbuch von Schützenhöfer-Verbindung“; „Lied "Es lagen die alten Germanen" in MKV-Liederbüchern "Das österreichische Kommersbuch" und "Gaudemus - Österreichisches Studenten-Liederbuch" abgedruckt““.

 

Laut Kronen-Zeitung vom 2.11.2019 hat der Verfassungsschutz in der Liederbuch-Affäre indessen sogar Ermittlungen gegen unbekannte Personen wegen Verdacht des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz eingeleitet.

 

Im Jahr 1999 wurde das Liederbuch „Gaudeamus“ vom Mittelschüler-Kartell-Verband der katholischen, farbentragenden Studentenkorporationen Österreichs (MKV),  herausgebracht – es handelt sich dabei um die aktuellste Auflage und erfreut sich auf den zahlreichen Verbindungshäusern dieser Verbindungen großer Beliebtheit. So auch auf jenen, der Verbindungen von Hermann Schützenhöfer. Sowohl Normannia Graz, als auch Markomannia-Eppstein, wo Schützenhöfer sogar jeweils Ehrenmittglied ist, gehören dem MKV an.

Auf Seite 66 das Lied „Es lagen die alten Germanen“:

 

 

 

Der Kartellverband beteuere, dass die Drucklegung mit einem erklärenden Textzusatz erfolgte. Dies ist jedoch eindeutig falsch wie anhand einiger Belegexemplare des Liederbuchs klar zu erkennen ist. Denn der Druck erfolgte in der Version MIT der Heil-Hitler-Passage und OHNE einen Hinweis. Wie auf dem folgenden Foto ersichtlich, wurde der Hinweis offenbar zu einem späteren Zeitpunkt eingeklebt.

 

 

 

 

 

Das Österreichische Kommersbuch des ÖCV, Liederbuch der katholischen Couleurstudenten, herausgegeben vom Mittelschüler-Kartellverband (MKV) im Namen des Österreichischen Cartellverbandes (ÖCV), dem zahlreiche Politiker angehören (auch Nationalratspräsident Mag. Wolfgang Sobotka vulgo Hortulanus), enthält genauso das Lied „Es liegen die alten Germanen“ mit der „Heil Hitler“-Passage (S. 346):

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund, dass seit spätestens 31.10.2019 durch die Online-Zeitung oe24.at auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein muss, dass diese „Nazi-Strophe“ auch im „Liederbuch der Schützenhöfer-Verbindung“ vorkommt, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende


 

 

Anfrage

 

1.    War der Staatsanwaltschaft schon vor dem Online-Artikel in der OE24.at bekannt, dass diese inkriminierten Strophen auch in den Liederbüchern der Verbindungen des Mittelschüler-Kartellverbands (MKV) und des Österreichischen Cartellverbandes (ÖCV) zu finden waren und sind?

a.    Wenn ja, ab wann wurde von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen einzelne Organe und Mitglieder der genannten Verbände eingeleitet?

b.    Wird es eine Anklageerhebung geben?

c.    Falls die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen eingeleitet und auch keine Anklagen erhoben hat, wurde dahingehend (parteipolitisch) interveniert?

d.    Wer hat interveniert?

e.    Was waren die Gründe der Intervention, keine Ermittlungen einzuleiten und keine Anklage zu erheben?

f.      Wussten Sie oder Ihr Vorgänger von den Interventionen?

2.    Wurde oder wird Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer über die Liederbücher und über die inkriminierten Texte in diesen Liederbüchern von der Staatsanwaltschaft einvernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Von wem gab es (parteipolitische) Interventionen, dass die Staatsanwaltschaft Landeshauptmann Schützenhöfer nicht einvernehmen soll?

c.    Wussten Sie oder ihr Vorgänger von den Interventionen?

d.    Wurde der Weisungsrat damit befasst?

                                                  i.    Hat der Weisungsrat schon Beratungen über Ermittlungen gegen Landeshauptmann Schützenhöfer aufgenommen?

3.    Ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen gegen die Organe und Mitglieder der Schülerverbindungen im Mittelschüler-Kartellverband (MKV), welche dieses Liederbuch besitzen?

a.    Wenn ja, gegen welche?

b.    Wenn nein, gab es (parteipolitische) Interventionen keine Ermittlungen einzuleiten?

                                                  i.    Von wem wurde interveniert?

                                                ii.    Wussten Sie von dieser/n Intervention/en?

                                               iii.    Wenn ja, wie wurde die Intervention begründet, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten?

4.    Wird oder wurden durch die Staatsanwaltschaft gegen die Organe und Mitglieder der Schülerverbindungen Normannia Graz und Markomannia-Eppenstein von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn nein, gab es (parteipolitische) Interventionen keine Ermittlungen einzuleiten?

c.    Wer hat interveniert?

d.    Wussten Sie von dieser/n Intervention/en?

e.    Wenn ja, wie wurde/n die Intervention/en begründet, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten?

5.    Werden sämtliche Mitglieder der Schülerverbindungen Normannia Graz und Markomannia-Eppenstein einvernommen werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Gab es (parteipolitische) Interventionen die Mitglieder der oben genannten Schülerverbindungen nicht einzuvernehmen?

                                                  i.    Wenn ja, wer hat interveniert?

                                                ii.    Wussten Sie von der Intervention?

                                               iii.    Wenn ja, haben sie sich die Intervention/en und die Nicht-Einvernahmen begründen lassen?

6.    Wird es eine Hausdurchsuchung bei den genannten Bünden geben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Gab es (parteipolitische) Interventionen, keine oder erst erheblich später Hausdurchsuchungen durchzuführen?

c.    Wenn ja, wer hat interveniert?

7.    Wurden gegen die Autoren und Verleger des Liederbuches des MKV „Gaudeamus“ schon vor dem Artikel in der Onlinezeitung oe24.at von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet?

a.    Wenn ja, gegen wen?

b.    Wenn ja, wann?

                                                  i.    Wenn ja, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, werden jetzt nach Kenntnisnahme des Artikels in der Onlinezeitung oe24.at gegen die Autoren und Verleger von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet?

                                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Gab es (parteipolitische) Interventionen – vor und nach dem Erscheinen des Artikels - keine Ermittlungen einzuleiten, Hausdurchsuchungen durchzuführen und/oder Anklage zu erheben?

f.      Wenn ja, von wem?

g.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

h.    Falls es keine Interventionen gegeben haben soll, aus welchen Gründen wurden und werden keine Ermittlungen eingeleitet, Hausdurchsuchungen durchgeführt und/oder Anklagen erhoben?

8.    Wird von Amts wegen gegen den Herausgeber Herrn Christoph Konrath durch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, gab es (parteipolitische) Interventionen keine Ermittlungen durchzuführen

c.    Von wem gab es diese Intervention/en?

d.    Falls es keine Interventionen geben haben soll, aus welchen Gründen wurden keine Ermittlungen aufgenommen?


9.    Wurde der Herausgeber Herr Christoph Konrad schon von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen einvernommen?

a.    Wenn nein, gab es (parteipolitische) Interventionen, die Einvernahme nicht durchzuführen?

b.    Wer hat interveniert?

c.    Wenn es keine Interventionen gab, warum keine Einvernahme durchgeführt?

10. Nachdem der Herausgeber Herr Christoph Konrath laut Mitgliederverzeichnis des MKV Mitglied der K.Ö.St.V. Asciburgia Oberschützen ist, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dieser Bund das genannte Liederbuch auch in Verwendung hat?

a.    Wenn nein, warum nicht?

11. Werden alle Mitglieder der Verbindung in der auch Dr. Christoph Konrath Mitglied ist von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft einvernommen werden?

a.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass die Mitglieder der genannten Verbindung nicht einvernommen werden müssen?

b.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

c.    Wenn nicht interveniert wurde, warum wurde Dr. Christoph Konrath nicht einvernommen?

12. Werden die Gestalter des Liederbuches „Das Österreichische Kommersbuch“ Thomas Walter, Raimund Lang, Dr. Harald Perko und Mag. Günther Schwayer von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft einvernommen?

a.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass die Gestalter des Liederbuches nicht einvernommen werden?

b.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

c.    Wenn nicht interveniert wurde, warum wurde oder werden keine Einvernahmen vorgenommen?

13. Haben Sie im Zusammenhang mit diesen Liederbüchern des CV oder MKV Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, an wen?

14. Hat Ihr Vorgänger im Zusammenhang mit diesen Liederbüchern des CV oder MKV Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, an wen?

15. Wird im Zusammenhang mit dem Liederbuch des CV das amtierende „Vororts-Präsidium“ unter Vorortspräsident Johannes Fischer durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen einvernommen werden?

a.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass keine Einvernahme vorgenommen wird?

b.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

c.    Wenn nicht interveniert wurde, aus welchen Gründen wird keine Einvernahme vorgenommen?

 

16. Wird im Zusammenhang mit dem Liederbuch des CV das ehemalige „Vororts-Präsidium“ zum Zeitpunkt der Herausgabe des Liederbuches von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft einvernommen werden?

a.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass keine Einvernahme vorgenommen wird?

b.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

c.    Wenn nicht interveniert wurde, aus welchen Gründen wird keine Einvernahme vorgenommen?

17. Wird im Zusammenhang mit dem Liederbuch des MKV der amtierende Vorstand (Präsidium) unter Kartellvorsitzendem Walter Gröblinger von Amts wegen einvernommen werden?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass keine Einvernahme vorgenommen wird?

c.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

d.    Wenn nicht interveniert wurde, aus welchen Gründen wird keine Einvernahme vorgenommen?

18. Wird im Zusammenhang mit dem Liederbuch des MKV der ehemalige Vorstand (Präsidium) zum Zeitpunkt der Herausgabe des Liederbuches von Amts wegen einvernommen werden?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, wer hat interveniert, dass keine Einvernahme vorgenommen wird?

c.    Wie wurde/n die Intervention/en begründet?

d.    Wenn nicht interveniert wurde, aus welchen Gründen wird keine Einvernahme vorgenommen?