126/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Vorgangsweise des Ministeriums bei der Vorstandsbestellung der Casinos Austria AG

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft zur Vorstandsbestellung bei den Casinos Austria. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat demnach den Verdacht auf Absprachen im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung der ehemaligen stellvertretenden ÖVP-Vorsitzenden Frau Bettina Glatz-Kremsner und des FPÖ-Bezirksrats Herrn Peter Sidlo[1].

Das Finanzministerium hat in dieser Angelegenheit zwei entscheidende Funktionen, einerseits als Eigentümervertreter der staatlichen Anteile an der Casinos Austria AG und andererseits  die Aufsichtsfunktion über den Glückspielbereich selbst.

Die bisher durch die Recherchen der Medien bekannt gewordenen Sachverhalte und Verdachtslagen führen zur Frage, ob Organe des Finanzministeriums in beiden Funktionen versagt haben und/oder willentlich gegen ihre Pflichten als Eigentümervertreter und Aufsicht über den Glückspielbereich verstoßen haben.

Grundfrage für den Eigentümervertreter der CASAG: Wie kann Peter Sidlo, der ganz offensichtlich nicht die im Glücksspielgesetz normierten Qualifikationen hat, Finanzvorstand der CASAG werden.

Grundfrage für die Glückspielaufsicht: Wie kann Peter Sidlo, der ganz offensichtlich nicht die im Glücksspielgesetz normierten Qualifikationen hat, Finanzvorstand der CASAG sein.

Auf Grund der jüngsten Entwicklungen werden inzwischen auch zwei ehemalige ÖVP- Finanzminister, Hartwig Löger in dessen Amtszeit die Bestellung von Herrn Sidlo gefallen ist und Josef Pröll (3. Vizepräsident des Aufsichtsrates der Casinos Austria)[2] als Beschuldigte geführt.[3]

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Das Finanzministerium muss selbst das größte Interesse haben, die Sache restlos aufzuklären, und die Aufklärung ohne falsche Rücksichten zu unterstützen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Gem. § 21 Abs. 2 Z 5 Glückspielgesetz (GSpG) ist es für die Konzessionsvergabe erforderlich, dass „die Geschäftsleiter auf Grund ihrer Vorbildung im Sinne des § 31b Abs. 7 fachlich geeignet sind, über die für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen verfügen". Im Rahmen der Aufsicht hat der BMF gem. § 31 GSpG den Konzessionär auf Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen. Die schließt gem. § 31b Abs. 7 GSpG mit ein, dass die Tätigkeit eines Geschäftsleiters bei einem Konzessionär nur ausüben darf, wer die Anforderungen dauernd erfüllt. Zu diesen dauernd zu erfüllenden Anforderungen lautet die Z 3 „der Geschäftsleiter auf Grund der Vorbildung fachlich geeignet ist und für den Betrieb des Konzessionärs erforderlichen Erfahrungen hat. Die fachliche Eignung eines Geschäftsleiters setzt voraus, dass dieser in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den beantragten Geschäften der Konzession sowie Leitungserfahrung hat; die fachliche Eignung für die Leitung eines Konzessionärs ist anzunehmen, wenn eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen wird;"

1)    Welche anzunehmende fachliche Eignung für die Leitung eines Konzessionärs durch eine zumindest dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart hat Herr Peter Sidlo nachgewiesen?

2)    Welche in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den beantragten Geschäften der Konzession (Glückspielgesetz) hat Herr Peter Sidlo nachgewiesen?

3)    Welche Leitungserfahrung auf Grund ausreichender theoretischer und praktischer Kenntnisse in den beantragten Geschäften der Konzession (Glückspielgesetz) hat Herr Peter Sidlo nachgewiesen?

4)    Welche erforderlichen Erfahrungen für den Betrieb des Konzessionärs hat Herr Peter Sidlo nachgewiesen?

5)    Welche auf Grund seiner Vorbildung fachliche Eignung eines Geschäftsleiters für den Betrieb des Konzessionärs hat Herr Peter Sidlo nachgewiesen?

6)    Findet der Umstand, dass Herr Peter Sidlo offensichtlich nicht über das erforderliche Know-How für den Finanzbereich verfügt, sondern dieses durch die Vorstands­Vorsitzende Bettina Glatz-Kremsner sicher gestellt werden muss, Deckung in der gesetzlichen Bestimmung, dass auf Grund ihrer Vorbildung fachlich geeignete Geschäftsleiter, die für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen verfügen, für die Konzession erforderlich sind?

7)    Gab es in der Vergangenheit Personen, die die gesetzlichen Qualifikations- und Eignungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllten und zum Vorstand bestellt wurden?

8)    Gibt es zu diesem Sachverhalt (Fragen 1-8 zur Neubestellung des Vorstandes der Casinos Austria) Informationen im Ministerium (Besprechungsnotizen, elektronische Akten des Ressorts, des Büros des damaligen Bundesministers Hartwig Löger oder des Büros des damaligen Staatssekretärs Hubert Fuchs oder der zuständigen Abteilung/Sektion) wie dieser zu bewerten ist bzw. betreffend der weiteren Vorgangsweise? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts sind diese Informationen, von wem stammen sie?

9)    Gab es formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch) zu diesem Sachverhalt der Neubestellung des Vorstandes der Casinos Austria? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt?

10) Wurde das Erfordernis der dauernd zu erfüllenden Anforderung für die aufrechte Konzession an den neuen Vorstand der Casinos Austria AG, Herrn Peter Sidlo, ministeriumsintern geprüft und rechtlich gewürdigt?

a.     Wie wird bewertet, dass it. Medienberichten nur die Vorstandsvorsitzende Frau Bettina Glatz-Kremsner die Anforderungen an den Finanzvorstand erfüllt? Wie wurde das Kriterium „dauernd" bezüglich Herrn Peter Sidlo in diesem Zusammenhang beurteilt?

b.     Gibt es zu diesem Sachverhalt der dauernd zu erfüllenden Anforderung für die aufrechte Konzession Informationen im Ministerium (Besprechungsnotizen, elektronische Akten des Ressorts, des Büros des damaligen Bundesministers Hartwig Löger oder des Büros des damaligen Staatssekretärs Hubert Fuchs oder der zuständigen Abteilung/Sektion) wie diese Anforderung zu bewerten ist bzw. betreffend der weiteren Vorgangsweise?

c.     Wenn ja, welchen Datums und Inhalts sind diese Informationen, von wem stammen sie? Gab es formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch) zu diesem Sachverhalt? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt?

11) In der Geschäftsverteilung zwischen Minister und Staatssekretär dürfte Hubert Fuchs Angelegenheiten des Glückspielgesetzes zuständig gewesen sein.[4]

a.     Wurden vom Staatssekretär, vom Minister oder Generalsekretär Weisungen im Zusammenhang mit dem Sachverhalt der Neubestellung des Vorstandes der Casinos Austria erteilt, wenn ja, von wem, wann und welchen Inhalts waren diese?

b.     Wurden vom Staatssekretär, vom Minister oder Generalsekretär Weisungen im Zusammenhang mit Vollzug in Glückspielangelegenheiten erteilt, wenn ja von wem, wann und welchen Inhalts waren diese?

Gem. § 23 GSpG wird überprüft ob nach Erteilung der Konzession Umstände auftreten, die den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 widersprechen. Die Konsequenzen sind durchaus streng und reichen von Androhung einer Zwangsstrafe zur Herstellung eines den Bestimmungen des § 21 Abs. 2 entsprechenden Zustandes bis hin zur Untersagung der Geschäftsführung oder Rücknahme der Konzession.

12) Wurde dieser Sachverhalt, in wie weit den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 GSpG nach der Konzessionserteilung widersprochen wurde, bzgl. des neuen Vorstand der Casinos Austria AG, Herrn Peter Sidlo, ministeriumsintern geprüft und rechtlich gewürdigt? Wie wird bzw. wurde bewertet, dass it. Medienberichten nur die Vorstandsvorsitzende Frau Bettina Glatz-Kremsner die Anforderungen an den Finanzvorstand erfüllt? Wie wurde überprüft, ob die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung noch vorliegen, nach dem Herr Peter Sidlo bestellt wurde, aber die Finanzerfahrung durch Frau Bettina Glatz- Kremsner im Vorstand gesichert wird, in diesem Zusammenhang beurteilt?

13) Gibt es zu diesem Sachverhalt, in wie weit den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 GSpG nach der Konzessionserteilung widersprochen wurde, Informationen im Ministerium (Besprechungsnotizen, elektronische Akten des Ressorts, des Büros des damaligen Bundesministers Hartwig Löger oder des Büros des damaligen Staatssekretärs Hubert Fuchs oder der zuständigen Abteilung/Sektion) wie dieser zu bewerten ist bzw. betreffend der weiteren Vorgangsweise? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts sind diese Informationen, von wem stammen sie?

14) Gab es formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch) zu diesem Sachverhalt? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt?

Gem. § 2 ÖIAG-Gesetz 2000 werden die Eigentümerrechtes des Bundes in der Hauptversammlung der ÖBAG durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt. Die wesentliche Aufgabe der ÖBAG ist das Halten, Verwalten und Ausüben der Anteilsrechte (Beteiligungsmanagement) an Unternehmen. Die ÖBAG ist mit 33,24%[5] an der Casinos Austria AG beteiligt. Gem. § 6 ÖIAG-Gesetz idF vor BGBI I 96/2018 oblag die Geschäftsführung einem auf Vorschlag des BMF mit Zustimmung der Bundesregierung von der Generalversammlung zu bestellenden Geschäftsführer („Generalsekretär“), die Eigentümerrechte in der Generalversammlung wurden durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt (§ 2 ÖIAG idF BGBI I 37/2015).

-       Mit 01.01.2019 trat die Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG It. BGBI I 96/2018 in Kraft.[6]

-       Am 15.02.2019 wurde mit Generalversammlungsbeschluss und Bestellung des neuen Aufsichtsrates die Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG vollzogen, neuer interimistischer Vorstand der ÖBAG wurde der bisherige ÖBIB Generalsekretär Walter Jöstl.

-       Am 27.3.2019[7] wurde Herr Thomas Schmid, der vormalige Generalsekretär im Finanzministerium und Büroleiter des ehemaligen Finanzministers Hartwig Löger, vom Aufsichtsrat als ÖBAG-Alleinvorstand bestellt.[8]

-       Einen Tag später, am 28.3.2019 erfolgte die Bestellung von Herrn Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG[9], am selben Tag legte auch Herr Thomas Schmid seine Funktion als Generalsekretär im BMF und Büroleiter des Ministers zurück.[10]

-       Am 29.3.2019 bestellt der damalige Finanzminister Hartwig Löger einen neuen Büroleiter und Generalsekretär im BMF.[11]

-       Am 18. Juni 2019 fand die erste Hauptversammlung der ÖBAG „in neuer Aufstellung“ statt.[12]

Auf Grund der zeitlichen Abfolge, und des Umstandes, dass Herr Thomas Schmid seine Funktionen im BMF erst am Tag nach seiner Vorstandsbestellung in der ÖBAG zurücklegte, ist anzunehmen, dass das Finanzministerium von den Personaländerungen in der ÖBAG und der Casinos Austria AG Ende März 2019 Kenntnis hatte.

15) Hatte der Finanzminister, Staatssekretär im Finanzministerium oder das Ministerium (die zuständige Abteilung/Sektion) im Zeitpunkt der Generalversammlung der ÖBIB im Februar 2019 Kenntnis von anstehenden Personalveränderungen bei der ÖBIB/ÖBAG und deren Beteiligungen (z.B. Casinos Austria AG)? Wenn ja, von wem und welche Personalveränderungen waren bekannt?

16) Gibt es zu dieser dem Minister, Staatsekretär oder ressortintern bekannten Kenntnis im zeitlichen Umfeld der Generalversammlung der ÖBIB im Februar 2019 Informationen im Ministerium (Besprechungsnotizen, elektronische Akten des Ressorts, des Büros des damaligen Bundesministers Hartwig Löger (z.B. Büroleiter), des Büros des damaligen Staatssekretärs Hubert Fuchs oder des Generalsekretärs im BMF oder der zuständigen Abteilung/Sektion) welche Personalveränderungen bei der ÖBIB/ÖBAG und deren Beteiligungen (z.B. Casinos Austria AG) bevorstehen, wie diese zu bewerten sind bzw. betreffend der weiteren Vorgangsweise? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts sind diese Informationen, von wem stammen sie?

17) Gab es in diesem Zeitraum und zu diesem Inhalt (Fragen 15 und 16) formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch)? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt? Wurden Weisungen im Zusammenhang mit der Generalversammlung oder den Personalangelegenheiten der ÖBIB/ÖBAG und deren Beteiligungen erteilt? Wenn ja, wann, von wem, an wen und welchen Inhalt hatten diese?

Es mag Zufall sein, allerdings ist auffallend, dass Herr Thomas Schmid am 27.3. zum Vorstandsvorsitzenden der ÖBAG und Herr Peter Sidlo am 28.3. zum Vorstandsmitglied in der Casinos Austria AG bestellt wurden. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat bestellt (§ 75 AktG).

18) Gab es eine politische Vereinbarung (Personalpaket) zwischen ÖVP und FPÖ, dass Herr Thomas Schmid Vorstand der ÖBAG und Herr Peter Sidlo Vorstand der Casinos Austria AG werden soll?

19) Gibt es zu diesen beiden annähernd gleichzeitigen Vorstandsbestellungen Informationen im Ministerium (Besprechungsnotizen, elektronische Akten des Ressorts, des Büros des damaligen Bundesministers Löger (z.B. Büroleiter), des Büros des damaligen Staatssekretärs Fuchs oder des Generalsekretärs im BMF oder der zuständigen Abteilung/Sektion) welche Vorstandsbestellungen bei der ÖBAG und der Casinos Austria AG zu treffen sind bzw. vom Aufsichtsrat getroffen werden, wie diese zu bewerten sind bzw. betreffend der weiteren Vorgangsweise? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts sind diese Informationen, von wem stammen sie?

20) Gab es in diesem Zeitraum März 2019 und zu diesen annähernd gleichzeitigen Vorstandsbestellungen von Herrn Thomas Schmid und Herrn Peter Sidlo formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch) an denen der Minister Hartwig Löger, Staatssekretär Hubert Fuchs, Generalsekretär im BMF oder andere RessortmitarbeiterInnen, der interimistische Vorstand der ÖBAG, der Aufsichtsratsvorsitzende der ÖBAG oder Mitglieder des Aufsichtsrates der ÖBAG, Mitglieder des Vorstandes oder der Aufsichtsratsvorsitzende Walter Rothensteiner oder andere Mitglieder des Aufsichtsrates der Casinos Austria AG, der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz bzw. damalige Vizekanzler Heinz Christian Strache beteiligt waren? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt? Wurden Weisungen im Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes der ÖBAG bzw. Casinos Austria AG erteilt? Wenn ja wann, von wem, an wen und welchen Inhalt hatten diese?

21) Gab es in diesem Zeitraum März 2019 und zu diesen annähernd gleichzeitigen Vorstandsbestellungen von Herrn Thomas Schmid und Herrn Peter Sidlo formelle oder informelle Kontakte (schriftlich z.B. per Mail, Brief oder in Gesprächen bzw. telefonisch) insbesondere des damaligen Finanzministers Hartwig Löger, Staatssekretär Hubert Fuchs, Büroleiter/Generalsekretär Thomas Schmid mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Casinos Austria AG Walter Rothensteiner, in welchen die Beurteilung des Personalberaters bezüglich der Eignung von Herrn Peter Sidlo Inhalt war? Wenn ja, welchen Datums und Inhalts und wer war an diesen Kontakten beteiligt? Wurden Weisungen im Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes Casinos Austria AG erteilt? Wenn ja wann, von wem, an wen und welchen Inhalt hatten diese?

22) Hat das Finanzministerium Informationen zu der Information von Aufsichtsratsvorsitzenden Walter Rothensteiner, dass die Bestellung von Herrn Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos Austria AG „nicht ganz konfliktfrei“ erfolgt sei?[13] Wenn ja, welche Informationen waren das? Wie wurden diese bewertet bzw. wie war die weitere Vorgehensweise? Waren an dieser „nicht ganz konfliktfreien“ Bestellung von Herrn Peter Sidlo der damaligen Finanzministers Hartwig Löger, Staatssekretär Hubert Fuchs, Büroleiter/Generalsekretär Thomas Schmid beteiligt? Welche Rolle bzw. Position nahmen sie ein? Liegen dem Ministerium dazu schriftliche Informationen (Briefe, Mails, Aktennotizen u.ä.) vor, wann ja, von wann, von wem und welchen Inhalt haben diese?

23) Kennen Sie bzw. MitarbeiterInnen des Finanzministeriums den medial bekannt gewordenen Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden an den Aufsichtsrat vom 21.09.2019? Schließen sie sich den darin vertretenen Rechtsmeinungen an?

24) Zur Ausübung des Aufsichtsrechts hat der Bundesminister für Finanzen beim Konzessionär einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter zu bestellen (§ 19 GSpG). Welche Informationen haben Ihnen die Staatskommissäre zu den Vorgängen rund um die Vorstandsbestellung von Herrn Peter Sidlo gegeben? Wie wurden diese Informationen rechtlich gewürdigt? Welche weitere Vorgangsweise ergab sich aus der Tätigkeit der Staatskommissäre im Rahmen der Aufsicht für das BMF?

Anlässlich der Einberufung der Hauptversammlung muss die vorgeschlagene Tagesordnung bekannt gegeben werden (§ 106 AktG), zudem haben der Vorstand und er Aufsichtsrat Informationen bereit zu stellen (§ 108 AktG). Es besteht die Möglichkeit, dass Aktionäre Beschlussvorschläge einreichen (§ 110 AktG). Aktionäre haben gem. § 118 AktG ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung und sind berechtigt Anträge zu stellen (§ 119 AktG).

25) Hat das Ministerium Informationen, inwieweit in der Hauptversammlung der Casinos Austria AG die Bestellung von Vorstand Peter Sidlo Thema war? Wenn ja, was ist der Inhalt und welche weiteren Schritte ergaben sich aus diesen Informationen.

26) Laut Aktenlage und Informationsstand des Ministeriums zu Hauptversammlung der ÖBAG vom 18.6.2019[14]:

a.     welchen Inhalt hatte die Hauptversammlung der Tagesordnung der ÖBAG am 18.06.2019? Waren Personalveränderungen in den Beteiligungsgesellschaften (z.B. Casinos Austria AG) auf der Tagesordnung, wenn ja, welche Informationen wurden dazu aufgelegt? Wie wurden diese Informationen ministeriumsintern bewertet und welche weitere Vorgangsweise ergab sich daraus?

b.     Wer waren die Teilnehmer an der Hauptversammlung vom 18.6.2019 und durch wen wurde das BMF vertreten?

c.     Wurden in der Hauptversammlung der ÖBAG vom 18.06.2019 Beschlussvorschläge der Aktionäre eingereicht? Wenn ja, von wem, welchen Inhalt hatten diese, wie war das Abstimmungsergebnis?

d.     Wurde das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung wahrgenommen, welche inhaltlichen Auskünfte wurden erteilt?

e.     Wurden Anträge in der Hauptversammlung gestellt, wenn ja, von wem, welchen Inhalts und wie war das Abstimmungsergebnis?

f.      Welche inhaltlichen Anweisungen (Weisungen) hat das BMF dem Vertreter/den Vertretern des BMF in der Hauptversammlung der ÖBAG erteilt?

g.     War die Bestellung des Vorstandsmitgliedes Peter Sidlo bei der Casinos Austria AG in der Hauptversammlung (zB. bei einem der vorgenannten Punkte) Thema, wenn ja, was wurde berichtet bzw. was war das Ergebnis?

(Bei allen vorgenannten Fragen nach Inhalten zu Schriftstücken, Vorgängen, Kontakten etc. wird höflichst gebeten eine kurze inhaltliche Beschreibung in der Anfragebeantwortung zu geben.)



[1] APA vom 13.08.2019, im weiteren https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190328_OTS0201/casinos-austria_ag-neuer-vorstand-durch-aufsichtsrat-bestellt, Der Standard vom 22.8.2019, „Wie fehlendes Know-how im Casinos-Vorstand ausgeglichen werden soll“, https://www.derstandard.at/story/2000107694638/blinde-flecken-wie-fehlendes-know-how-im-casino-vorstand-ausgeglichen, Der Standard vom 22.8.2019

[2]              https://www.casinos.at/de/casinos-austria/unternehmen/ueber-uns/aufsichtsrat

[3]              Der Standard vom 12.11.2019, „Casinos Austria: Neue Razzien, auch Löger und Pröll sind beschuldigt“,https://www.derstandard.at/story/2000110969257/razzia-bei-oebag-wegen-causa-casinos und
ORF,“ Causa Casinos „Razzien“ bei zwei Ex-Finanzministern“ https://orf.at/stories/3143965/

[4]              s. Kurier vom 13.8.2019 https://kurier.at/politik/inland/ibiza-affaere-die-blaue-gluecksspiel-connection/400577501

[5] s. Website ÖBAG, https://www.oebag.gv.at/portfolio/#casinos-austria

[6] BGBl I 96/2018 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2018/96

[7] s. OTS https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190327_OTS0167/oebag-aufsichtsrat-bestellt-neuen-vorstand-bild

[8] https://www.oebag.gv.at/thomas-schmid-als-obag-alleinvorstand-bestellt/

[9] s. OTS https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190328_OTS0201/casinos-austria-ag-neuer-vorstand-durch-aufsichtsrat-bestellt

[10] s. OTS https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190329_OTS0012/bmf-finanzminister-hartwig-loeger-bestellt-neuen-kabinettchef-und-generalsekretaer-bild

[11]    s. OTS https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190329_OTS0012/bmf-finanzminister-hartwig-loeger-bestellt-neuen-kabinettchef-und-generalsekretaer-bild

[12] s. OTS https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190618_OTS0211/erste-hauptversammlung-der-oebag-in-neuer-aufstellung

[13]  s.   https://www.derstandard.at/story/2000107694638/blinde-flecken-wie-fehlendes-know-how-im-casino-vorstand-ausgeglichen

[14]   S.   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190618_OTS0211/erste-hauptversammlung-der-oebag-in-neuer-aufstellung