128/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versuch der Beschlagnahme des Smartphones einer Nationalratsabgeordneten sowie einer Journalistin

 

Laut Artikel vom Standard (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111026221/ermittler-wollten-in-aera-kickl-zugriff-auf-handy-von-neos) und von OE24 (Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/BVT-Ermittler-wollten-Handy-von-Neos-Mandatarin-Krisper-sicherstellen/405758586) beabsichtigte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) das Handy der Abgeordneten zum Nationalrat Stephanie Krisper zu beschlagnahmen. Der angebliche Grund dafür sei die Suche nach einem "Maulwurf" im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gewesen, der die Abgeordnete über interne Vorgänge informiert haben solle.

 

Diese Anregung des BAK bei der Staatsanwaltschaft Wien sei im Mai 2019 geschehen- also während des laufenden BVT-Untersuchungsausschusses, in dem Stephanie Krisper tätig war. Das Ansuchen geschah noch während der laufenden Amtszeit von Innenminister a.D. Herbert Kickl. Eine Sicherstellung des Smartphones von Stephanie Krisper hätte die demokratischen Kontrollbefugnisse und Kontrollaufgaben der Abgeordneten unterminiert. Die Staatsanwaltschaft Wien lehnte das Ansuchen des BAK ab. Dies geschah den Medienberichten zufolge allerdings erst in den ersten Tagen der parteifreien Übergangsregierung. 

 

Das Innenministerium bestätigt diese "Anregung" des BAK gegenüber der Zeitung "Österreich", verneinte allerdings, dass der Verfassungsschutz diesen Schritt beeinflusst hätte. Auch Innenminister a.D. Herbert Kickl dementierte von diesem Ansuchen gewusst zu haben und verwies in einer Aussendung auf die Zuständigkeit der damaligen Staatssekräterin Edtstadler für das BAK. Unklar ist jedoch, ob nur Krispers Smartphone oder auch die elektronischen Geräte anderer Politiker_innen oder Journalist_innen sichergestellt werden sollten.

 

Denn nach einem weiterführenden Bericht des Standards sei auch seitens des BAK beabsichtigt gewesen, das Smartphone der "Presse"-Journalistin Anna Thalhammer aus denselben Gründen zu beschlagnahmen (Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111056144/ermittler-wollten-in-bvt-causa-auch-handy-von-journalistin-beschlagnahmen). 

 

Die "Presse“-Chefredaktion und -Geschäftsführung kritisierten das Vorhaben auf das schärfste: "Dies sei absolut inakzeptabel, ein Angriff auf das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Die Ermittler könnten sich jederzeit an Chefredaktion und Geschäftsführung wenden, das Handy einer Mitarbeiterin zu beschlagnahmen sei völlig indiskutabel und eine Attacke auf die Pressefreiheit. Man fordere hier volle Aufklärung der Vorfälle." (https://www.diepresse.com/5722061/bvt-affare-ermittler-wollten-handy-von-presse-redakteurin-beschlagnahmen?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&xtor=CS1-15&utm_source=Twitter#Echobox=1573730352).

 

Zudem gibt es Berichte zu einer mysteriösen Observationseinheit: "Hinter den Kulissen wird seit Monaten über merkwürdige Vorgänge im Verfassungsschutz gemunkelt. So entdeckte der parlamentarische U-Ausschuss kurz vor seinem Ende, dass ohne das Wissen von BVT-Chef Peter Gridling eine geheime Observationseinheit aufgebaut wurde, die großteils aus einstigen Militärs bestand. Offenbar war diese bereits kurzfristig aktiv, allerdings ist unklar, wen sie beschattete. Auch ist nicht sicher, wo die Mitarbeiter inzwischen gelandet sind. Das wird vom Innenministerium dementiert, alle Observationen seien vom Rechtsschutzbeauftragten oder von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden" (https://www.derstandard.at/story/2000111026221/ermittler-wollten-in-aera-kickl-zugriff-auf-handy-von-neos).

 

Gemeinsam mit dem am 11. November 2019 durch ein österreichisches Medium veröffentlichten vertraulichen Berichts des „Berner Klubs“ vom 13. Februar 2019 mit dem Titel „Security assessment of BVT“ zeigt sich ein erschütterndes Bild der österreichischen Sicherheitsinfrastruktur.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Seit wann wissen Sie von der Anregung des BAK, das Handy der Abgeordneten zum Nationalrat Stephanie Krisper zu beschlagnahmen, Bescheid (um Angabe des Datums wird ersucht)?

2.    Seit wann wissen Sie von der Anregung des BAK, das Handy der "Presse"-Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen, Bescheid (um Angabe des Datums wird ersucht)?

3.    Durch wen wurden Sie über diese Ansuchen des BAK jeweils in Kenntnis gesetzt?

4.    Welche konkreten Schritte bzw. Maßnahmen haben Sie wann nach Kenntnisnahme dieser Anregung jeweils ergriffen? 

a.    Wenn ja, wann jeweils welche (um Erläuterung wird gebeten)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Werden Sie erlassmäßig für Ihr Ressort klarstellen und bei den Dienststellen nachschärfen, dass das Redaktionsgeheimnis sowie die parlamentarische Immunität zu achten sind?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht? (um Erläuterung wird ersucht)

6.    Welche konkreten Schritte bzw. Maßnahmen haben Sie wann nach Kenntnisnahme dieser Anregung jeweils ergriffen, um den Urheber der Anregung ausfindig zu machen?

a.    Wenn ja, wann jeweils welche (um Erläuterung wird gebeten)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Haben Sie Kenntnis davon, wer genau das BAK angewiesen hat, diese Anregung jeweils bei der Staatsanwaltschaft vorzubringen bzw. von wem genau dies ausging (um Erläuterung wird gebeten)?

a.    Wenn ja, welche Informationen haben Sie jeweils seit wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, was unternahmen bzw unternehmen Sie, um den oder die Urheber_in des Vorhabens zu identifizieren?

8.    Gab es in Bezug auf die Anregung des BAK, das Handy der Abgeordneten zum Nationalrat Stephanie Krisper bzw. der Journalistin Anna Thalhammer zu beschlagnahmen, Weisungen oder andere, auf auf die "Anregung" steuernd hinwirkende Handlungsanleitungen von Vorgesetzten? 

a.    Wenn ja, wann, von wem, an wen und mit welchem Inhalt? (um Erläuterung wird ersucht)

b.    Wenn ja, wie wurde auf diese Weisungen bzw steuernde Handlungsanleitungen von den angewiesenen Beamt_innen jeweils reagiert? (um Erläuterung wird ersucht)

                                  i.    Wurde vom Remonstrationsrecht Gebrauch gemacht?

1.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Wenn Sie Informationen über den Urheber der Anregung haben, welche Maßnahmen haben Sie in der Folge wann jeweils gesetzt?

10. Wenn Sie Informationen über den Urheber der Anregung haben, werden bzw. wurden gegen die betreffenden Personen rechtliche oder disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

a.    Wenn ja, wann, gegen wen jeweils wann und mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

11. Haben Sie Kenntnis über die genaue Begründung des BAK für diese Anregung?

a.    Wenn ja, wie lautete diese (um genaue Erläuterung wird gebeten)?

12. Haben Sie Kenntnis darüber, wer federführend dafür verantwortlich war (maW die Idee zu dieser Anregung hatte oder dazu motivierte)?

a.    Wenn ja, wer jeweils inwiefern (um möglichst genaue Erläuterung wird ersucht)?

b.    wenn ja, welche Stellen bzw. Personen im BAK, im BVT oder dem Innenministerium eingebunden waren (um möglichst genaue Erläuterung wird ersucht)?

13. Haben Sie Kenntnis darüber, ob der ehemalige Innenminister Kickl bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

14. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle die ehemalige Staatssekretärin Edtstadler bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War sie die Urheberin bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

15. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle die ehemalige Generalsekretär Goldgruber bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

16. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle Dominik Fasching bei dieser Anregung involviert war (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

                                  i.    War er der Urheber bzw Ausgangspunkt der "Anregung"?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

17. Haben Sie Kenntnis darüber, welche Rolle andere BAK-Beamt_innen bei dieser Anregung involviert waren (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wodurch haben Sie diese Information erlangt?

18. Haben Sie Kenntnis darüber, ob auch außerhalb des Innenministeriums stehende Personen bei dieser Anregung involviert waren (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche Personen und wie waren diese involviert?

19. Haben Sie Kenntnis darüber, ob auch versucht wurde, BAK-Beamt_Innen zu überzeugen, auch die Sicherstellung der Smartphones anderer Mandatar_innen oder Journalist_innen anzuregen?

a.    Wenn ja, um welche Mandatar_innen oder Journalist_innen handelt es sich hierbei (um genaue Angabe wird ersucht)?

b.    Wenn ja, wann wurde hier jeweils von wem dieser Versuch angestellt?

20. Haben Sie Kenntnis darüber, ob neben der Sicherstellung des Smartphones, weitere andere Ermittlungsmaßnahmen seitens des BAK gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien anzuregen, um an bestimmte Informationen zu gelangen (um genaue Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, welche (um genaue Erläuterung wird ersucht), jeweils in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

21. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Abgeordnete Krisper bzw die Journalistin Thalhammer observiert, oder dies versucht oder in Aussicht genommen wurde?

a.    Wenn ja, in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

22. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Telefone der Abgeordnete Krisper bzw die Journalistin Thalhammer abgehört oder anderweitig ausgelesen oder dies versucht oder in Aussicht genommen wurde?

a.    Wenn ja, in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

23. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die Sicherstellung von Dr. Krispers Smartphone auch die Intention hatte, die Mandatarin einzuschüchtern etwa um die Aufklärung von weiteren Missständen innerhalb des BVT und des BMI zu unterbinden? 

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

24. Haben Sie Kenntnis darüber, ob es schon mal einen ähnlichen Fall bzw. ähnliche Fälle gab, in denen derartigen Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Angeordneten und Journalist_innen in Betracht gezogen wurden (um genaue Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, um welchen Fall bzw. welche Fälle handelte es sich hierbei und welche Mandatar_innen oder Journalist_innen betraf dies jeweils (um Erläuterung wird gebeten)?

                                  i.    Wenn ja, in welchem Zeitraum, weshalb, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit wessen Genehmigung und Wissen?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

25. In wie vielen Fällen wurden seit 2015 Abgeordnete zum Nationalrat von den Sicherheitsbehörden zu Einvernahmen aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen vorgeladen wurden (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

a.    Um welchen Fall bzw. welche Fälle handelte es sich hierbei und welche Mandatar_innen betraf dies jeweils (um Erläuterung wird gebeten)?

                                  i.    Wann erfolgten die Vorladungen, weshalb, aufgrund welcher Grundlage und auf wessen Anordnung?

26. In wie vielen Fällen wurden Journalist_innen  von den Sicherheitsbehörden seit 2015 zu Einvernahmen aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen vorgeladen (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

a.    Um welchen Fall bzw. welche Fälle handelte es sich hierbei und welche Journalist_innen betraf dies jeweils (um Erläuterung wird gebeten)?

                                  i.    Wann erfolgten die Vorladungen, weshalb, aufgrund welcher Grundlage und auf wessen Anordnung?

27. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen und welche der österreichischen Sicherheitsbehörden (respektive Vorhaben zu solchen) gegen bzw. betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren sowie durchgeführter bzw. in Aussicht genommener Handlung wird ersucht)?

28. Wie vielen Ermittlungsmaßnahmen und welche der Österreichischen Sicherheitsbehörden (respektive Vorhaben zu solchen) gegen bzw. betreffend Journalist_innen wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

29. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach dem 8. Hauptstück der StPO, dem SPG bzw. dem PStSG wurden gegen bzw. betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

30. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen und welche (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach dem 8. Hauptstück der STPO, dem SPG bzw. dem PStSG wurden gegen bzw. betreffend Journalist_innen wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

31. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen und welche (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach § 130 StPO (Observation) (auch im Rahmen des PStSG)  wurden gegen bzw. betreffend Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

32. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen und welche (respektive Vorhaben/Anregungen zu solchen) nach § 130 STPO (Observation) (auch im Rahmen des PStSG) wurden gegen bzw. betreffend Journalist_innen wurden seitens der Sicherheitsbehörden seit 2015 aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen gesetzt (um Angabe der Anzahl solcher Maßnahmen bzw. Vorhaben nach einzelnen Jahren wird ersucht)?

33. Kamen seit 2015 in Bezug auf Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz?

a.    Wenn ja, wann, welche, gegen welche Person und aus welchem Grund?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

 

 

34. Kamen seit 2015 in Bezug auf Journalist_innen Ermittlungsmaßnahmen aufgrund oder in Bezug auf bestimmte Medienberichterstattungen zum Einsatz?

a.    Wenn ja, wann, welche, gegen welche Person und aus welchem Grund?

b.    Wenn nein, welche konkreten Nachforschungen haben Sie wann angestellt, um zu diesem Schluss zu gelangen?

 

35. Haben Sie sich bzgl. der Observationseinheit ("Geheimdienst im Geheimdienst") informiert, deren Existenz medial seit der Befragung von BVT-Direktor Peter Gridling Im BVT-Untersuchungsausschuss am 3.6.2019 bekannt ist?

a.    Wann wurde sie, weshalb und von wem eingerichtet?

b.    Wer wusste wann von diesen Plänen und deren Umsetzung?

c.    Wer wusste wann von deren Existenz?

d.    Welche Aufgaben hatte die Einheit?

e.    Wie viele Personen gehörten dieser Einheit an?

f.      War diese Einheit bei der Causa "Handybeschlagnahme" eingebunden?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern und wann?

g.    Besteht diese Einheit noch?

                                  i.    Wenn nein, seit wann nicht mehr?

                                ii.    Wenn nein, wer löste diese Einheit auf?

                               iii.    Wenn ja, warum?

                               iv.    Wenn ja, welche Aufgaben hat diese Einheit?

h.    Wie groß ist diese Einheit gewesen (Angabe der Personenzahl der Mitglieder pro Monat von Gründung bis Auflösung)?

i.      Wer hatte über diese Einheit wann die Dienstaufsicht?

j.      Wurden von der Einheit Ermittlungsmaßnahmen gesetzt?

                                  i.    Wenn ja, wann jeweils welche?

                                ii.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage setzte die Einheit jeweils ihre Ermittlungsmaßnahmen? 

1.    der StPO?

2.    dem SPG?

3.    dem PStSG?

                               iii.    Wurden alle Ermittlungsmaßnahmen gesetzeskonform bewilligt?

1.    Wenn ja, durch welche Stelle(n) jeweils? 

2.    Wenn nein, wie viele Fälle wurden nicht bewilligt und was war wann die eingesetzte Ermittlungsmaßnahme?