132/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzierung des Stadttunnels Feldkirch

Wie aus mehreren Medienberichten hervorgeht, hat der VfGH die Beschwerde der „Initiative Statttunnel“ abgelehnt, wodurch der Bau der geplanten Tunnelspinne an der Bärenkreuzung in Feldkirch nun immer wahrscheinlicher wird. Zuletzt wurden die Gesamtkosten mit rund 253 Millionen Euro beziffert. (https://www.derstandard.at/story/2000105305163/gruenes-licht-fuer-umstrittenen-tunnel-in-vorarlberg ). 

Wie aus der Beantwortung einer Anfrage (Nr. 29.01.305) von LAbg. Dr. Sabine Scheffknecht an die Vorarlberger Landesregierung hervorgeht, ist das Projekt Stadttunnel Feldkirch nicht in der Gesamtinvestitionssumme von 850 Millionen des Landes Vorarlberg für Infrastrukturprojekte vorgesehen, da es keine Finanzierungsbeteiligung der ASFINAG geben wird.

Aus der Anfragebeantwortung ergibt sich eine Kostenaufteilung wie folgt:

Land Vorarlberg

200 Mio. EUR

 

FAG-Mittel (Mittel gemäß § 9 Finanzausgleichsgesetz 2008)

40 Mio. EUR

 

Stadt Feldkirch

10 Mio. EUR

 

Energienetze Vorarlberg AG

3 Mio. EUR

 

SUMME

253 Mio. EUR

 

 

Bedenken der Projektgegner_innen, die Finanzierung des Projektes sei nicht enkeltauglich und die geplanten Kosten nicht realistisch , entgegnet Landeshauptmann Markus Wallner, dass die Finanzierung. „anspruchsvoll“ (https://www.vn.at/vorarlberg/2019/10/09/gegner-kritisieren-stadttunnel-als-veraltetes-konzept.vn) sei. Alleine aufgrund der Projektverzögerung sind die geplanten Kosten von bereits von 226 Millionen auf 253 Millionen gestiegen. Mit einer weiteren Kostensteigerung ist in jedem Fall zu rechnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    In welcher Höhe sind die Mittel für dieses Projekt, die aus dem FAG bezogen werden, derzeit berücksichtigt bzw. eingeplant? Wir bitten um eine exakte Angabe der Kosten, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren.

2.    Werden im Falle einer Kostenüberschreitung ebenfalls Mittel aus dem FAG aufgewendet?

a.    Wenn ja: Gibt es einen Finanzierungsplan im Falle einer Kostenüberschreitung?

                                  i.    Wenn ja: Wie sieht dieser aus?