141/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Kultur des dreisten Postenschachers unter der türkis-blauen Koalition

 

Postenschacher hat in Österreich Tradition und ist überall präsent, wo Staaten substanzielle Beteiligungen an großen Unternehmen halten. Soweit also nichts Neues. Die gescheiterte türkis-blaue Regierung hinterlässt jedoch eine äußerst schiefe Optik, was Postenbesetzungen betrifft. Die Liste der Auffälligkeiten ist lang. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass oft nicht zählt, was man kann, sondern wen man kennt. Besonders auffällig unter der letzten türkis-blauen Koalition war die Entschlossenheit der jeweiligen Parteiführung, ihre Leute an den staatlichen Futtertrog zu führen, obwohl sie großteils über kein qualifiziertes Personal verfügte. Ergänzt um die Dreistigkeit in der Vorgehensweise bei den Bestellungen. Der folgende Auszug ist exemplarisch für die Fratze des Postenschachers in Österreich:

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(Quelle: Falter vom 17.11.2019)

Wie diese Besetzungen zu erfolgen haben, regelt das Stellenbesetzungsgesetz: (§1 Stellenbesetzungsgesetz) "Die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, hat nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu erfolgen." Das heißt auch bei:

·        jenen ausgelagerten Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch ein besonderes Gesetz geschaffen werden und die Bundesvermögen als Treuhänder zu verwalten haben oder für die der Bund eine Ausfallshaftung trägt (§ 11 Rechnungshofgesetz); sowie

·        sonstiger Unternehmungen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern jedenfalls mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit solchen Rechtsträgern betreibt (§12 Rechungshofgesetz).

Welches Ministerium wie viele Stellen besetzt, kann allerdings sehr unterschiedlich sein. In jedem Fall sind Stellenbesetzungen ein Teil der Machtpolitik, die es zu kontrollieren gilt.

Im Sinne eines Reinigungsprozesses ist es daher besonders wichtig, die Kultur des Postenschachers in Österreich offenzulegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Stellen (Vorstände, Geschäftsführung, Aufsichtsräte und Abteilungsleiter) in staatsnahen Betrieben im Kompetenzbereich des Ministeriums wurden gemäß Stellenbesetzungsgesetz in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (09.11.2017 – 22.10.2019) insgesamt ausgeschrieben? Bitte um taxative Auflistung.

2.    Welche Stellen (Vorstände, Geschäftsführung, Aufsichtsräte und Abteilungsleiter) in staatsnahen Betrieben im Kompetenzbereich des Ministeriums wurden gemäß Stellenbesetzungsgesetz in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (09.11.2017 – 22.10.2019) insgesamt besetzt? Bitte um taxative Auflistung.

3.    Wann, wie und wo wurden diese Posten ausgeschrieben?

4.    Wie viele Bewerber_innen gab es zu den jeweiligen Posten und wann wurden die Bewerbun­gen dem Ministerium vorgelegt?

5.    Wie konkret gestaltete sich der Ablauf des Bewerbungsverfahrens?

6.    Mit wie vielen Bewerber_innen führte das Ministerium persönli­che Gespräche, um sich ein Bild von deren jeweiliger Eignung zu machen?

7.    Welche Personalberater_innen wurden bei den jeweiligen Besetzungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben beauftragt?

a.    Welche Kosten wurden dadurch jeweils verursacht und wer trägt diese?

8.    Kann man von Seiten des Ministeriums ausschließen, dass es bei der Bestellung der Stellen (Vorstände, Geschäftsführung, Aufsichtsräte und Abteilungsleiter) ein "parteipolitisches Element" gab?

9.    Die parteipolitische Zusammensetzung der Funktionäre folgt so deutlich der Zusammensetzung der jeweiligen Regierungen, dass kaum von Zufall gesprochen werden kann. Vielmehr führt jeder Regierungswechsel zu einer sprunghaften Veränderung des Anteils der jeweiligen Funktionäre. Welche Stellen wurden mit dem Antritt der neuen Regierung in der XXVI. Gesetzgebungsperiode umbesetzt?

a.    Welche Stellen, die gemäß Stellenbesetzungsgesetz vergeben wurden und im Kompetenzbereich des Ministeriums liegen, wurden dabei aufgrund von auslaufenden Verträgen neu besetzt?

b.    Welche Stellen, die gemäß Stellenbesetzungsgesetz vergeben wurden und im Kompetenzbereich des Ministeriums liegen, wurden dabei trotz bestehender Verträge neu besetzt? 

10. Wurden hier Abfertigungen bezahlt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe jeweils?

11. Sind zur Zeit Personen karenziert?

a.    Wenn ja, wie viele und warum?

b.    Wenn ja, wie viele bei vollen Bezügen?

c.    Wenn ja, seit wann und für wie lange?

12. Sind zur Zeit Personen dauerhaft beurlaubt?

a.    Wenn ja, wie viele und warum?

b.    Wenn ja, wie viele bei vollen Bezügen?

c.    Wenn ja, seit wann und für wie lange?

13. Wie hoch sind die Kosten für die Ablöse und laufende Zahlungen gegenüber alten, politisch nicht mehr genehmen Vorständen, Geschäftsführungen, Aufsichtsräten und Abteilungsleitern?

14. Welche Stellen wurden in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit durch das BMF besetzt, die nicht unter das Stellenbesetzungsgesetz fallen?

a.    Wer hat diese jeweiligen Stellen bekommen? (Bitte um chronologische Auflistung der Stellen und der jeweiligen Person die innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode den Zuschlag erhalten hat)

b.    Wieviel hat der jeweilige Stellenbesetzungprozess gekostet? (Bitte um chronologische Auflistung der Stellen und der jeweiligen Kosten innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode)

c.    Wie hoch waren die jeweilige Gehälter?

d.    Welche Abfertigungen wurden in welchen Höhen gezahlt?

e.    Wie hoch belaufen sich die jeweiligen Gesamtkosten pro Unternehmen/Entität? (Bitte um Auflistung nach Unternehmen/Entität innerhalb der XXVI. Gesetzgebungsperiode)

15. Wäre aus Sicht des Ministeriums ein Rückzug des Staates aus der Wirtschaft durch eine Privatisierung seiner Beteiligungen, ergänzt um stärkere und sauberere Regulierung, eine adäquate Lösungsmöglichkeit um parteipolitischer Einflussnahme vorzubeugen?