153/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Liste mit verdeckten Ermittlern

 

Laut einem Artikel von OE24 (Quelle:
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/daniel/Chaos-im-BVT-Agenten-geoutet-und-in-Gefahr/404739538) wird einem Beamten aus dem BVT vorgeworfen, eine Liste mit verdeckten Ermittler_innen an den BVT-Untersuchungsausschuss geliefert zu haben und somit einige der Ermittler_innen enttarnt zu haben. Diese Ermittler_innen waren verdeckt im Extremismusbereich tätig - speziell im rechtsextremen, linksextremen und islamistischen Milieu. Diese Vorgehensweise ist sicherheitspolitisch höchst problematisch. Laut OE24 mussten alle auf dieser Liste angeführten verdeckten Ermittler_innen aus Sicherheitsgründen abgezogen werden. Abgesehen von einer unmittelbaren Bedrohung für die Sicherheit der Ermittler_innen führte dieses Vorgehen auch zu sicherheitspolitischen Konsequenzen für die Republik Österreich. Ein Insider habe angegeben, dass dadurch die Ermittlungen - speziell im rechtsextremen Milieu - weit zurückgeworfen worden seien, weil wieder neue Ermittler_innen eingeschleust werden müssten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist Ihnen bekannt, welcher Beamte die Liste mit verdeckten Ermittler_innen zu den Akten gab, die an den BVT-Untersuchungsausschuss zu liefern waren? 

a.    Wenn nein, warum nicht? 

b.    Wenn ja, wann haben Sie diese Information von wem erhalten?

2.    Ist Ihnen bekannt, aus welchem Grund die Liste mit verdeckten Ermittler_innen zu den Akten gegeben wurde, die an den BVT-Untersuchungsausschuss zu liefern waren? 

3.    Welche Schritte haben Sie in der Folge wann gesetzt? 

4.    Die Tatsache, dass die Liste mit verdeckten Ermittler_innen an den BVT-Untersuchungsausschuss geliefert worden war, wurde medial breit diskutiert. Welche Maßnahmen wurden in der Folge im BVT durch wen wann gesetzt, um den Beamten zu identifizieren, der diese zu den Akten gab, die an den BVT-Untersuchungsausschuss zu liefern waren?

5.    Wann wusste dadurch wer über dessen Identität Bescheid?

6.    Wer wurde wann in der Folge über dessen Identität in Kenntnis gesetzt? 

7.    Welche Konsequenzen wurden in der Folge wann gesetzt?

8.    Gab es für den verantwortlichen Beamten disziplinarrechtliche Konsequenzen? 

9.    Wann war welcher Vorgesetzte des Beamten davon informiert, dass dieser die Liste mit verdeckten Ermittler_innen zu den Akten gab, die an den BVT-Untersuchungsausschuss zu liefern sind?

10. Welche Maßnahmen haben diese Vorgesetzten jeweils wann getroffen?

11. Wann wurde der stellvertretende Direktor des BVT Fasching darüber informiert? 

12. Welche Maßnahmen wurden von diesem in der Folge wann ergriffen? 

13. Wann wurde der Direktor des BVT Gridling darüber informiert? 

14. Welche Maßnahmen wurden von diesem in der Folge wann ergriffen? 

15. Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit  darüber informiert? 

16. Welche Maßnahmen wurden von diesem in der Folge wann ergriffen?

17. Handelt es sich bei dem Beamten, der die Liste mit verdeckten Ermittler_innen zu den Akten gab, die an den BVT-Untersuchungsausschuss zu liefern sind, um denselben Beamten, der sich momentan mit den medial bekannt gewordenen Mobbing-Vorwürfen konfrontiert sieht?

18. War dieser Beamte grundsätzlich mit der Lieferung und/oder Aufbereitung von Akten an den BVT-Untersuchungsausschuss befasst?

19. Hatte dieser Beamte rechtmäßigen Zugang zu dieser Liste mit verdeckten Ermittler_innen, welche an den Untersuchungsausschuss gelangte? 

a.    Wenn nein, wie gelangte der Beamte zu dieser Liste?

b.    wenn ja, warum?

20. Hatte der Beamte schon zu früheren Zeitpunkten in Bezug auf zweifelhafte Vorgehens- oder Verhaltensweisen auffällig gehandelt (um Erläuterung wird ersucht)?

a.    Wenn ja, gab es intern bereits Konsequenzen (etwa disziplinarrechtlicher Natur) für den Beamten?

b.    Wenn ja, wann genau, welche und auf wessen Anordnung (um Erläuterung wird ersucht)?

c.    Wenn nein, weshalb nicht (um Erläuterung wird ersucht)?

21. Welche disziplinären oder organisatorischen Maßnahmen wurden in Bezug auf den Beamten ergriffen?

a.    Falls keine disziplinären Maßnahmen ergriffen wurden, weshalb nicht? 

22. Welche Maßnahmen hat das BVT für die Sicherheit der aufgedeckten Ermittler_innen wann ergriffen (um Erläuterung wird ersucht, soweit dies möglich ist)?

23. Entspricht es den Tatsachen, dass alle verdeckten Ermittler_innen abgezogen werden mussten?

24. Entspricht es den Tatsachen, dass es nun keine verdeckten Ermittler_innen im extremistischen Bereich mehr gibt?