157/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.11.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien in der Liederbuchaffäre der Bruna Sudetia
Am 18. November wurde bekannt, dass in der 2018 publik gewordenen Liederbuch-Affäre der Burschenschaft Bruna Sudetia nun der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien fertig sein soll. Dieser sei Medienberichten zufolge an die Oberstaatsanwaltschaft gegangen.[1] Der ähnliche Fall der Burschenschaft Germania und die Recherchen der Wiener Stadtzeitung Falter[2] zum Liedbuch der Burschenschaft Bruna Sudetia zeigten damals, dass Antisemitismus und eine affirmative Haltung zum Holocaust offenbar im Liedgut der Burschenschaften tief verankert ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Seit wann ist der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien fertig?
2. Wann wurde der Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt?
3. Wann wurde der Vorhabensbericht an das Justizministerium übermittelt?
4. Wann ist damit zu rechnen, dass der Vorhabensbericht wieder an die Staatsanwaltschaft Wien zum Abschluss der Causa retourniert wird?
5. Wie viele Zeugen wurden in Verlauf der bisherigen Ermittlungen mit Stand 18. November 2019 zur oben genannten Causa befragt?
a. Wie viele davon sind Mitglied der Burschenschaft Bruna Sudetia?
6. Medienberichten zufolge
wird in der Causa wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
gemäß Verbotsgesetz und Verhetzung ermittelt. Wird noch
wegen des Verdachts auf weitere Verstöße
gegen österreichische Rechtsnormen ermittelt?
a. Wenn ja, wegen welcher?
7. Ein im März 2018 bestellter Sachverständiger, der klären sollte, ob und welche NS-lnhalte im Buch vorkommen, wurde nach einer Beschwerde der Beschuldigten abberufen, obwohl eine einseitige politische Motivation laut Oberlandesgerichts (OLG) nicht gegeben war. Wurde ein weiterer Sachverständiger bestellt?
a. Wenn ja, wann, wer und auf Grund welcher Qualifikation?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Sind weitere Mitglieder der Bruna Sudetia in den Jahren 2018 und 2019 durch rechtsextreme Straftaten[3] aufgefallen?
a. Wenn ja, wie viele und wegen der Verstöße gegen welche österreichische Rechtsnormen?
[1] https://wien.orf.at/stories/3022081/, abgerufen am 18. November 2019
[2] https://www.falter.at/zeitung/20180220/zwei-juden-badeten-einst-im-fluss-der-eine-der-ist-ersoffen-vom-anderen-wollen-
wirs-hoffen, abgerufen
am 18. November 2019
[3] Verwiesen
wird auf die Rechtsextremismus-Definition des BVT, Verfassungsschutzbericht
2016, S.11: "Die von den
österreichischen Staatsschutzbehörden verwendete Definition von
Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine
Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen - von
fremdenfeindlich/rassistisch bis hin zur
nationalsozialistischen Wiederbetätigung -, die im Namen der Forderung
nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten
Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen
Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit
Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Der Terminus
Rechtsextremismus ergibt sich aus unterschiedlichen
gesellschaftlichen Verwendungskontexten und den damit korrespondierenden Interpretationen,
mit denen er jeweils
bezeichnet wird. Die Befürwortung einer Diktatur, Islam- und
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Chauvinismus,
Sozialdarwinismus, Rassismus sowie die Verharmlosung und Relativierung des
Nationalsozialismus Revisionismus), prägen
das Weltbild rechtsextremer Ideologen und ideologisierter
Gruppierungen/Bewegungen, Netzwerke, Szenen und Milieus.
Charakteristisch für rechtsextremistische Einstellungs- und
Handlungsmuster ist die Verherrlichung eines "völkischen
Nationalismus" mit deutschnationalen bzw. nationalistisch-konservativen
Konzepten. Zentrale Wesensmerkmale
rechtsextremistischer Ideologien sind antidemokratische und antipluralistische
Gesellschaftsauffassungen bei gleichzeitiger
Ablehnung des vorherrschenden (d. h. demokratischen) politischen Systems. In
seiner äußersten Steigerungsform kann sich
Rechtsextremismus bis hin zum (Rechts-) Terrorismus steigern, um systematisch
gegen politische Gegner, gegen
Opfergruppen rechtsextremistischer Weltanschauungen und gegen staatliche
Institutionen bzw. gegen ihre Repräsentanten
vorzugehen."