161/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Einstellungsbegründung in der Causa "Bundesanstalt für Verkehr"

 

Der Kurier berichtete am 04.11.2019 von der Einstellung des Strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der WKStA im Zusammenhang mit der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) und den damaligen Leiter, Hofrat P wegen Amtmissbrauch und Untreuehttps://kurier.at/chronik/oesterreich/suche-nach-63-millionen-euro-steuergeld-eingestellt/400664492

In der "Causa BAV" ging es um folgenden Sachverhalt:

Ab 2006 sollte die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) Unfälle von Flugzeugen, Zügen und Schiffen untersuchen und Kontrollen von Lkw durchführen. Aus dieser Zeit sind 126 Untersuchungen offen. Es versickerten Millionen Euro in verschiedene Kanäle, Insider sprechen von über 20 Millionen. Der Rechnungshof prüfte einen Teil davon und bestätigte, dass zumindest 6,3 Millionen Euro verschwunden sind. Die BAV wurde 2017 aufgelöst und der Leiter suspendiert.

Im Rahmen der Prüfung durch den Rechnungshof (Bericht betreffend Bundesanstalt für Verkehr Reihe BUND (2018/48) ergab sich der Verdacht auf strafrechts relevante Tatbestände. Es wurden Zahlungen ohne erkennbare Gegenleistungen, nicht nachvollziehbare Zahlungen und nicht vertragskonforme Abrechnungen festgestellt. Der Rechnungshof übermittelte damals Sachverhaltsdarstellungen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie an die Staatsanwaltschaft Wien.

Der Anfragebeantwortung (2656/AB) durch den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser zu der schriftlichen Anfrage (2676/J) der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verfahren Bundesanstalt für Verkehr zufolge, liefen die Ermittlungen im März noch gegen drei Personen (davon zwei Beamte) wegen des Verdachts der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 3 StGB.

Gem § 35a. (1) StAG sind nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, und des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, über die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach dem 10. und 11. Hauptstück der StPO, soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten, sinngemäß anzuwenden. Eine Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann genau wurde das Ermittlungsverfahren in der "Causa BAV" gegen die einzelnen Beschuldigten eingestellt?

2.    Mit welcher genauen Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage (Angabe der Norm) wurde das Verfahren eingestellt?

3.    Wurde die Einstellungsbegründung in der "Causa BAV" gem § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz in der Ediktsdatei veröffentlicht?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes (Link).

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?

                                  i.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes?

4.    Wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der WKStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

5.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

6.    Wurde die Causa dem Weisungsrat vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann genau und welche Empfehlung sprach dieser aus?

7.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

8.    Nahm die WKStA im Vorhabensbericht in Aussicht, Anklagen gegen Beschuldigte zu erheben?

9.    Wodurch und durch wen wurde dieses Vorhaben abgewendet?