182/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Führerscheinabnahmen aufgrund von undifferenzierter Gesetzeslage

Laut Daten des Innenministeriums wurden 2018 über 16.277 Führerscheine vorläufig abgenommen. Dabei wurde in weiterer Folge gegen 3.011 Lenker Anzeige wegen des Verdachts der Suchtgift-Beeinträchtigung erstattet. Diese hohe Zahl steht laut Experten offenbar mit einer undifferenzierten Gesetzesformulierung in der StVO in Zusammenhang. Denn abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, geht die Fahruntauglichkeit nicht immer mit Suchtgiftnachweis im Blut einher. Grenzwerte, wie im Falle der Messung der Alkoholbeeinträchtigung, könnten dabei eine Anzeigeflut vermindern. Hier arbeiten jetzt zumindest das Verkehrsministerium und das Innenministerium bereits an einer Verbesserung (siehe Antrag 269/UEA XXVI. GP).

Trotz der Vorbereitungen für eine Adaptierung des Gesetzes sind immer noch außergewöhnliche Massenführerscheinentzüge möglich, wie im Fall einer Hanfmesse in Wien, bei der 161 Führerscheine abgenommen wurde. Hier offenbarte sich die unzureichende Gesetzeslage sehr deutlich. Denn cannabishaltige Produkte können auch noch Tage nach dem Konsum nachgewiesen werden, völlig unabhängig davon, ob tatsächlich eine Fahruntauglichkeit vorliegt und völlig unabhängig davon, ob es sich um berauschende oder nicht-berauschende Cannabis-Produkte handelt (https://www.derstandard.at/story/2000110743388/experten-fordern-grenzwerte-fuer-cannabis-am-steuer). Der Standard berichtet sogar über Führerscheinabnahmen wegen nachgewiesenen CBD-Konsums, also einer nicht psychotropen Substanz.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Führerscheinabnahmen gab es zwischen 2017-2019? (nach Jahr und Führerscheinabnahmegründen)

a.    Konkret in Bezug auf den Konsum von cannabishaltigen Produkten?

2.    Wie viele Betroffene haben gegen den Bescheid über die vorläufigen Führerscheinabnahme zwischen 2017-2019 Beschwerde erhobe? (nach Jahr und Führerscheinabnahme-Gründen)

a.    Konkret in Bezug auf den Konsum von cannabishaltigen Produkten?

3.    In wie vielen der Fälle gemäß Frage 2. hatte die Beschwerde Erfolg?

a.    Konkret in Bezug auf den Konsum von cannabishaltigen Produkten?

4.    In wie vielen Fällen wurde die Fahrerlaubnis aufgrund eines negativen Laborergebnisses wieder erteilt?

5.    Hanfmesse Cultiva Oktober 2019, 161 vorläufige Führerscheinabnahmen:

a.    Wie viele vorläufige Führerscheinabnahmen gab es im Rahmen des Einsatzes rund um diese Messe? (nach Führerscheinabnahmegründen)

b.    Gegen wie viele dieser Führerscheinabnahmen wurde bereits Beschwerde erhoben und welchen Ausgang hatten diese Beschwerden? (nach Führerscheinabnahmegründen)

c.    Wurden Urintests durchgeführt, auch wenn durch diese nicht festgestellt werden kann, ob eine Person akut beeinträchtigt ist?

d.    Wie viele Beamten und Amtsärzte waren an dem Wochenende vor Ort im Einsatz?

e.    Wie viele Beamten und Amtsärzte waren bei vergleichbaren Veranstaltungen, die sich mit Alkohol in irgend einer Form befassen, vor Ort?

6.    Welche Schulungen erhalten Beamt_innen, um erkennen, ob Personen aufgrund von Cannabis-Einfluss fahruntauglich sind?

a.    Welche Inhalte hatben diese Schulungen?

b.    Von wem werde diese durchgeführt?

7.    Anhand welcher Kriterien wird im Zuge von Verkehrskontrollen im Falle eines vorangegangenen Konsum von cannabishaltigen Produkten die Fahruntauglichkeit festgestellt?

a.    Was war der höchste gemessene Nanogrammwert THC, der zu einem Führerscheinentzug führte?

b.    Was war der niedrigste gemessene Nanogrammwert THC, der zu einem Führerscheinentzug führte?

c.    Was war der durchschnittlich gemessene Nanogrammwert THC, der zu einem Führerscheinentzug führte? (Mittelwert und Median)

d.    Welche anderen Messwerte außer Nanogramm THC werden für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit herangezogen?

8.    Werden im Fall des Nachweises von cannabishaltigen Produkten bereits Grenzwerte angewandt bevor die Führerscheinabnahme erfolgt?

a.    Wenn ja, welche Grenzwerte konkret?

9.    Mit welchen Messmethoden erfolgt bei Verkehrskontrollen der Nachweis von cannabishaltigen Produkten?

a.    Wie genau sind diese Messemethoden?

b.    Welche durchschnittliche Abweichung muss bei diesen Messungen in Kauf genommen werden?

10. Entspricht der "Standard"-Bericht in Bezug auf Führerscheinabnahmen wegen CBD-Konsums der Wahrheit?

a.    Wenn ja, wie weisen die Behörden CBD-Konsum nach?

b.    Wenn ja, welchen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit hat der Wirkstoff CBD?

c.    Wie konkret kann dabei der Konsum der (nicht-berauschenden) CBD-Produkte vom Konsum anderer Cannabis-Substanzen abgesondert werden?

d.    Wenn abgesondert werden kann, wie viele Führerscheinabnahmen gab es zwischen 2017 und 2019 aufgrund des Konsums von CBD-Produkten?

11. Gibt es Erfahrungswerte, wie viel Zeit Personen nach dem Konsum der verschiedenen cannabishaltigen Produkte abwarten müssen, damit sie bei Verkehrskontrollen nicht mehr als beeinträchtigt getestet werden?

12. Welche Schritte der Umsetzung in Bezug auf Antrag 269/UEA XXVI. GP sind bereits erfolgt?

13. Welche Schritte der Umsetzung in Bezug auf den genannten Antrag sind in Vorbereitung?