189/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Oberrauner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erlaubnis eines Glückspieltempels in unmittelbarer Nähe von Jugendeinrichtungen

 

Das Bundesfinanzministerium hat der Casinos-Austria-Tochter „Win Win“ die Konzession erteilt, am Hans-Gasser-Platz einen 400m²-Glücksspieltempel mit 50 Spielautomaten  zu betreiben. Der Standort liegt an einem Verkehrsknotenpunkt, der stark von Jugendlichen frequentiert wird, da sowohl eine Schule als auch das Jugendamt in unmittelbarer Nähe liegen.

 

Damit wird das Casino mit Erlaubnis des Finanzministeriums an einem Ort angesiedelt, an dem besonders viele Jugendliche permanent mit Glücksspiel konfrontiert werden.

 

Die lokalen VolksvertreterInnen, die in Villach für die Stadtentwicklung und den Jugendschutz zuständig sind, wurden vom Finanzministerium nicht in die Entscheidung einbezogen sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

 

Die Entscheidung des Finanzministeriums steht nicht im Einklang mit der Politik des Kärntner Landtages, der im Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz  festgelegt hat, dass vergleichbare Glücksspielstätten mit mehr als 10 Spielautomaten sich nicht in unmittelbarer Nähe von Verkehrsknotenpunkten und Kinder-/Jugendeinrichtungen befinden dürfen. 

 

Wie das Finanzministerium über die Vergabe von Glücksspielkonzessionen und Glücksspiellizenzen entscheidet, stand in den letzten Jahren bereits öfter in der Kritik.

2016 rügte der Rechnungshof, dass die Entscheidungsfindung „durch Mängel der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit gekennzeichnet“ sei. Auch die augenblicklichen Untersuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Bestellung des FPÖ-Bezirksrates Peter Sidlo lassen Zweifel aufkommen, dass in der augenblicklichen Art und Weise, wie das Finanzministerium die Glücksspiel-Konzessionen vergibt, der Jugendschutz und weitere Interessen der vor Ort lebenden Menschen ausreichend berücksichtigt werden und nicht vor den Profitinteressen der Glücksspielkonzerne zurückstecken müssen.    

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wann ist das Ersuchen der Casino-Austria-Tochter „Win Win“ um eine Konzession am genannten Standort in Villach im Finanzministerium eingelangt?

2.     Wann wurde dem Ersuchen stattgegeben?

3.     Hat ihr Ministerium Informationen darüber eingeholt, ob es vielleicht aus Jugendschutzgründen bedenken, gegen den Standort geben könnte? Falls nein, warum nicht?

4.     Hatte ihr Ministerium zum Zeitpunkt der Konzessionserteilung Kenntnis davon, dass der Standort stark von Jugendlichen frequentiert wird und das Jugendamt gerade einmal 50 Meter entfernt liegt?

5.     Haben der Jugendschutz, die örtliche Stadtentwicklung oder weitere Interessen der Villacher Bevölkerung, die mit ihrer Entscheidung leben muss, bei der Entscheidungsfindung eine Rolle gespielt? Falls ja, um  welche Interessen handelt es sich und wie wurden sie bei der Entscheidung berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?

6.     Falls das Finanzministerium zuvor keine Kenntnis darüber besaß, dass der gewählte Standort stark von Jugendlichen frequentiert wird und sich in Nähe einer Schule sowie des Jugendamtes befindet, wird es die Entscheidung auf Grundlage der neuen Kenntnislage noch einmal überdenken? Falls ja, bis wann? Falls nein, warum nicht?  

7.     Welche Maßnahmen haben Sie bereits ergriffen oder planen Sie, um Jugendliche an diesem stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt vor einer permanenten Konfrontation mit Glücksspiel zu schützen?

8.     Ist es dem Betreiber des Glücksspielunternehmens mit der Konzessionserteilung auch erlaubt an der Außenseite des Gebäudes auf seinen Glücksspielbetrieb aufmerksam zu machen?

9.     Wird im Bescheid zur Standortbewilligung gemäß § 12a Glückspielgesetz des Finanzministeriums von der Einhaltung landesgesetzlicher Vorschriften ausgegangen?
Falls ja, wurden diese Angaben durch das Ministerium überprüft? Falls nein, hätte die Überprüfung eine Änderung der Entscheidung zur Folge gehabt und warum ist das Ministerium von der Einhaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen ausgegangen?

10.  Plant ihr Ministerium den bisherigen Entscheidungsprozess bei der Konzessionsvergabe zu ändern und die betroffenen Kommunen einzubeziehen? Falls ja, in welcher Form soll dies geschehen? Falls nein, warum nicht?