191/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend gemeinsames Personalmanagement

Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurden erstmals notwendige Grundlagen für eine gemeinsame Qualitätssicherung, die Schulaufsicht sowie ein gemeinsames Bildungscontrolling geschaffen. Den Bildungsdirektionen kommt als Mischbehörde die Vollziehung dieser Aufgabenbereiche zu.

Ein wichtiger Bereich des Bildungscontrollings ist insbesondere die Steuerung der Personalressourcen. Erstmals werden daher Bundes- und LandeslehrerInnen über ein einheitliches IT-System erfasst und abgerechnet. Dieses wird vom Bund zur Verfügung gestellt und erfolgt über das Bundesrechenzentrum (BRZ GmbH). Die erstmalige Anpassung des IT-Verfahrens für das Personalmanagement des Bundes hinsichtlich der Übernahme der Besoldung der rd. 70.000 Landeslehrpersonen wird zur Gänze vom Bund durch das Bundesministerium für Finanzen getragen. Adaptierungen in den Vorsystemen der Länder sind von diesen zu tragen. In den ersten beiden Jahren des Vollbetriebs je Bundesland wird die Hälfte des laufenden Aufwandes vom Bundesministerium für Finanzen getragen, danach zur Gänze vom jeweiligen Land. Bis 2023 soll die Umstellung erfolgt sein.

Das bedeutet mehr Transparenz und Effizienz, zugleich wird damit einer langjährigen Forderung des Rechnungshofes entsprochen. Neben den im IT-Verfahren für das Personalmanagement direkt erfassten Daten werden auch Daten zur Schulorganisation (SchülerInnenzahlen, Klassen) und die Lehrfacherverteilungen der Lehrpersonen einheitlich erfasst. Somit werden erstmals auch österreichweit einheitlich die Klassenzuweisungen in Schulen mit Klassenlehrersystem und die Zuweisungen zu den Gruppen im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen dokumentiert sein. Auch zusätzliche Tätigkeiten, die in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden, werden erfasst. Um die Daten zum Zweck des Personal-, Budget- und Bildungscontrollings verwenden zu können, wird auch die uneingeschränkte Einsicht und Weiterverarbeitung aller Daten durch den Bund sichergestellt.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage:

1.    Wie weit sind die Vorbereitungen für die gemeinsame Verrechnung aller LehrerInnen über das BRZ fortgeschritten?

2.    Bis 2023 soll die Umstellung erfolgt sein. Halten Sie an diesem Zeitplan fest?

a.    Welche Arbeitspakete sind bereits abgeschlossen, wie sieht der weitere Fahrplan aus? Bitte im Detail nach Arbeitspaketen darstellen und mit Zeitleisten und Verantwortlichkeiten versehen?

b.    Wird einer Novellierung des Gesetzes notwendig sein?

3.    Gibt es Schwierigkeiten in der Umsetzung, die bereits jetzt abschätzbar sind?

a. Wenn ja, was tun Sie dagegen?

4.    Wer ist im Prozess eingebunden?

5.    Im Rahmen des Bildungsreformgesetzes wurde auch der Chancenindex für die Schulfinanzierung festgelegt. Hierfür können Sie als zuständige Ministerin eine Verordnung für die Festlegung der Kriterien zur Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler erlassen. Wann soll diese Verordnung erlassen werden?

a.    Wann ist mit einem Begutachtungsentwurf zu rechnen?

b.    Wieso wurde diese Verordnung noch nicht erlassen?

c.    Welche Datenbasis für die Kriterien plant das Bildungsministerium heran zu ziehen?