193/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.11.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport
betreffend Umsetzung von Entschließungsanträgen
„Dass der am 19.09.2019 im Nationalrat erfolgte Beschluss zu einem
abschlagsfreien Pensionszugang mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit
oder aus der Schwerarbeiterregelung nicht nur für ASVG-Versicherte gilt
und nicht für den öffentlichen Dienst, ist diskriminierend und daher
nicht nachvollziehbar“, stellte der AUF-Bundesvorsitzende Werner
Herbert in einer Presseaussendung1 am 26.09.2019 fest und brachte im
Parlament einen Antrag2 ein, in welchem die Bundesregierung aufgefordert
wird, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es auch öffentlich-rechtlich
Bediensteten, insbesondere bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen
ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, ermöglicht,
im Sinne der beschlossen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in
Pension zu gehen.
Ein am 25.09.2019 von Dr. Dagmar Belakowitsch und Werner Herbert eingebrachter unselbständiger Entschließungsantrag3 zur Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9.2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter wurde vom Nationalrat mit Mehrheit angenommen.
Im Antrag heißt es "Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können."
Anlässlich der Tatsache, dass der aktuelle Lohnabschluss für den Öffentlichen Dienst klar unter dem vom Vorjahr ist, also nicht die Wertschätzung eines freiheitlichen Beamtenministers widerspiegelt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport folgende
Anfrage: