195/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung von Entschließungsanträgen

 

                                                                                       
Dass der am 19.09.2019 im Nationalrat erfolgte Beschluss zu einem abschlagsfreien Pensionszugang mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit oder aus der Schwerarbeiterregelung nicht nur für ASVG-Versicherte gilt und nicht für den öffentlichen Dienst, ist diskriminierend und daher nicht nachvollziehbar“, stellte der AUF-Bundesvorsitzende Werner Herbert in einer Presseaussendung1 am 26.09.2019 fest und brachte im Parlament einen Antrag2 ein, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es auch öffentlich-rechtlich Bediensteten, insbesondere bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, ermöglicht, im Sinne der beschlossen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in Pension zu gehen.

 

Ein am 25.09.2019 von Dr. Dagmar Belakowitsch und Werner Herbert eingebrachter unselbständiger Entschließungsantrag3 zur Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9.2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter wurde vom Nationalrat mit Mehrheit angenommen.

 

Im Antrag heißt es "Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden

 

 

1.     https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190926_OTS0197/auffpoe-herbert-antrag-auf-abschlagsfreien-pensionszugang-fuer-den-oeffentlichen-dienst-eingebracht

2.     https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_01029/index.shtml#tab-Uebersicht

3.     https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/UEA/UEA_00298/index.shtml

 

-       ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei,  Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.

 

-       ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.

 

-       ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz­ und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können."

 

Anlässlich der Tatsache, dass der aktuelle Lohnabschluss für den Öffentlichen Dienst klar unter dem vom Vorjahr ist, also nicht die Wertschätzung eines freiheitlichen Beamtenministers widerspiegelt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wurde ihr Ministerium aufgrund des Entschließungsantrags 298/UEA XXVI. GP aktiv?
  2. Wenn nein, warum?
  3. Wenn ja, bitte um Darstellung der gesetzten Handlungen.
  4. Hat sich der Entschließungsantrag 298/UEA XXVI. GP auf die Position in den Lohnverhandlungen des Öffentlichen Dienstes ausgewirkt?
  5. Wenn ja, inwiefern war das der Fall?
  6. Wenn nein, warum?
  7. Ist eine Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, legistisch umsetzbar?
  8. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Umsetzung kurz-, mittel- und langfristig?
  9. Ist eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, legistisch umsetzbar?
  10. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Umsetzung kurz-, mittel- und langfristig?