199/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „das Grundrecht auf Datenschutz gemäß § 1 Abs. 1 DSG im
Spannungsverhältnis zu Art. 4 Z 1 DSGVO“

In der Anfragebeantwortung 3433/AB-BR/2019 zur Anfrage der Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster führen Sie persönlich wörtlich aus:

„Richtig ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung nur auf personenbezogene Daten natürlicher Personen gem. Art. 4 Z 1 DSGVO Anwendung findet. Personenbezogene Daten juristischer Personen werden jedoch vom Grundrecht auf Datenschutz gem. § 1 Abs. 1 DSG erfasst“.

Dieser Zustand ist aus Sicht der DatenschutzrechtsexpertInnen äußerst unbefriedigend und für den Rechtsanwender zumindest verwirrend.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.         Wie sehen Sie als politisch Verantwortlicher für Verfassungsangelegenheiten diesen unbefriedigenden Zustand und welche Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung können durch die Nichtharmonisierung unseres Grundrechtes mit der DSGVO entstehen?

2.         Werden Sie noch in Ihrer Amtstätigkeit dem Nationalrat eine Vorlage zuleiten, mit welchem das Grundrecht nach DSG dem Umfang der DSGVO angepasst wird, da es sich dabei weder um ein politisches Vorhaben noch um ein solches, mit welchem hohe Kosten verbunden sind, handelt.

3.         Welche Entwürfe für ein harmonisiertes Grundrecht im DSG hat der Verfassungsdienst Ihres Hauses erarbeitet (Bitte in der Anlage alle Varianten darstellen)?

4.         Welche Variante würden Sie dem Gesetzgeber aus Ihrer sachlicher Sicht heraus empfehlen?

5.         Hat Ihr Verfassungsdienst bereits Urteile österreichischer Gerichte gesichtet, in welchen dieses Spannungsverhältnis mit der DSGVO und dem österreichischen Grundrecht behandelt wurde?

Wenn ja, welche Analysen zieht der Verfassungsdienst daraus?

6.         Gibt es Erlässe oder Informationen von Seiten des Ministeriums an die Gerichte, wie im Falle des Auftretens dieses Spannungsverhältnisses reagiert werden soll?

Wenn ja, welche?