201/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundeskanzlerin
betreffend Umsetzung von RH-Empfehlungen: Prüfung von politischen Bildungseinrichtungen
Die jüngsten Erkenntnisse in der Causa Casino zeigen wieder einmal verstärkt, wie unerlässlich eine Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ist. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker selbst sucht nun Verbündete für die länger geforderte Ausdehnung der Prüfrechte bei öffentlichen Unternehmen. In einem Brief an alle Parlamentsparteien appelliert sie, Kontrolle schon ab 25 Prozent Staatsanteil zu ermöglichen. Die mutmaßlichen Verstrickungen von hochrangigen politischen Funktionären in dieser Causa legen aber auch nahe, dass parteipolitische Transparenz mindestens genau so wichtig ist.
Da NEOS nach wie vor die einzige Partei ist, die sich 365 Tage im Jahr der Transparenz verschrieben hat, ist es gut, dass der Rechnungshof Prüf- und Einsichtrechte hat. So prüfte er von Jänner bis Juni 2018 bei den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien, ob die Fördermittel für staatsbürgerliche Bildungsarbeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verwendet wurden. Außerdem überprüfe er die Abwicklung und Kontrolle der Förderung durch die Bundesregierung/das Bundeskanzleramt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2012 bis 2017.
Im überprüften
Zeitraum erhielten das Dr.–Karl–Renner–Institut, die
Politische Akademie der ÖVP, das Bildungsinstitut der Freiheitlichen
Partei Österreichs, die Grüne Bildungswerkstatt, das NEOS Lab –
Das liberale Forum, die Team Stronach Akademie und die Zukunftsakademie
Österreich – Politische Akademie des BZÖ Fördermittel
für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit. Infolge des Ausscheidens
des BZÖ aus dem Nationalrat 2013 erhielt die Zukunftsakademie
Österreich ab 2014 keine Fördermittel mehr; sie verfügte jedoch
in den Folgejahren noch über unverbrauchte Fördergelder. Bei
derselben Wahl zogen die NEOS und das Team Stronach in den Nationalrat ein; das
NEOS Lab und die Team Stronach Akademie erhielten daher ab dem Jahr 2014
Fördermittel. Aufgrund des Ergebnisses der Nationalratswahl 2017 endete
die Förderwürdigkeit der Grünen
Bildungswerkstatt und der Team Stronach Akademie; sie
bezogen ab 2018 keine Fördermittel mehr.
Die Förderung der politischen Bildungsarbeit war im Publizistikförderungsgesetz geregelt. Die Förderung erhielten die Bildungseinrichtungen aller Parteien, die im Nationalrat in Klubstärke, also mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Sie bestand aus einem Grund– und einem Zusatzbetrag sowie einem Betrag für internationale politische Bildungsarbeit. Bis 2014 war die Berechnung komplex und orientierte sich unter anderem am Gehalt von Universitätsprofessorinnen und –professoren. Ab 2015 regelte der Gesetzgeber die Aufteilung der Förderung neu.
Die im Budget vorgesehenen Mittel verteilten sich zu 46 % auf den Grundbetrag, zu 24 % auf den Zusatzbetrag und zu 30 % auf Internationales. Der Grundbetrag wurde gleichmäßig auf die Bildungseinrichtungen verteilt, der Rest entsprechend der Anzahl der jeweiligen Abgeordneten. Der Gesamtbetrag machte 2015 bis 2017 jährlich rd. 10,50 Mio. EUR aus. Das entsprach auch in etwa der Förderhöhe der Jahre davor. Der RH hatte in seinem Vorbericht unklare und mangelhafte Regelungen bei der Förderung der politischen Bildungsarbeit aufgezeigt. Das Bundeskanzleramt erarbeitete 2015 dementsprechend einen Entwurf zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes, etwa mit einer Regelung zur Rückzahlung der Fördermittel bei Wegfall der Förderwürdigkeit. Der Gesetzesentwurf kam jedoch weder in die Begutachtung noch in eine parlamentarische Behandlung. Bereits in seinem Vorbericht hatte der RH kritisiert, dass im Publizistikförderungsgesetz keine Bestimmungen über direkte Kontrollrechte der Bundesregierung/des Bundeskanzleramts vorgesehen waren. Nach wie vor gab es keinen Rechtsanspruch der Bundesregierung auf Auskunftserteilung und Einsicht in die Unterlagen. Auch waren die Bildungseinrichtungen nicht verpflichtet, Belege und Datenträger aufzubewahren und zugänglich zu machen. Das Bundeskanzleramt nahm auch im überprüfen Zeitraum keine inhaltliche Prüfung der Berichte der Bildungseinrichtungen vor.
Im überprüfen Zeitraum kam es in keinem Fall zur Rückforderung
von Förderungen aufgrund einer möglichen gesetzes– oder
satzungswidrigen Verwendung. Dabei fand der RH bei seiner aktuellen
Prüfung entsprechende Anhaltspunkte bei den Bildungseinrichtungen der
FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und des BZÖ. Ebenso
fehlten nach wie vor Regelungen über den Verbrauch von
Fördermitteln, wenn eine Partei aus dem Nationalrat ausscheidet und
ihre Bildungseinrichtung daher keine Förderungen mehr erhält. Im
überprüfen Zeitraum stellte die Zukunftsakademie Österreich ihre
Tätigkeit ein. Die Förderwürdigkeit der Grünen
Bildungswerkstatt und der Team Stronach Akademie endete 2017. Ende 2017
verfügte die Zukunftsakademie Österreich noch über 65.700
EUR an nicht verbrauchten Förderungen, die Grüne Bildungswerkstatt
über 789.400 EUR und die Team Stronach Akademie über
874.200 EUR.
Die Bildungseinrichtungen unterlagen nach Ende des Bezugs von Förderungen
keiner Berichtspflicht gegenüber dem RH bzw. der Bundesregierung mehr,
auch wenn sie noch über unverbrauchte Fördermittel verfügten.
Das betraf im überprüfen Zeitraum die Zukunftsakademie
Österreich, ab 2018 betraf es auch die Bildungseinrichtungen der
Grünen und des Team Stronach. Zusammen verfügten die drei
Bildungseinrichtungen Ende 2017 über 1,73 Mio. EUR nicht verbrauchter
Fördermittel. Über deren Verwendung müssen sie keinen Bericht
mehr legen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. In seinem Bericht spricht der Rechnungshof diesbezüglich konkrete Empfehlungen aus.
a. Welche davon wurden von Ihnen umgesetzt bzw. sind in Vorbereitung, umgesetzt zu werden?
b. Wenn es noch nicht umgesetzte Empfehlungen gibt, wieso wurden diese noch nicht umgesetzt und wann werden sie umgesetzt?
2. Liegen Ihnen Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglichen gesetzes- oder satzungswidrigen Verwendung von Fördermitteln vor?
a. Wenn ja, welche sind dies?
b. Wenn ja, wurde in diesen Fällen eine Rückforderung gemäß Publizistikförderungsgesetz geprüft und die Mittel gegebenenfalls zurückgefordert?
i. Wenn nein, wieso nicht?
3. Dem Rechnungshof zufolge sollten die Bildungseinrichtungen im Publizistikförderungsgesetz ausdrücklich dazu verpflichtet werden, Organen oder Beauftragten des Bundes, insbesondere dem Bundeskanzleramt, Einsicht in ihre Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung der Durchführung der geförderten Tätigkeiten dienende Unterlagen zu gewähren, erforderliche Auskünfte zu erteilen oder erteilen zu lassen und geeignete Auskunftspersonen bereitzustellen, um Erhebungen der Bundesregierung und des Bundeskanzleramts insbesondere im Zusammenhang mit der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu ermöglichen.
a. Gibt es von Ihrer Seite einen entsprechenden Gesetzesentwurf oder ist ein solcher in Vorbereitung?
b. Wenn ja, wann wird dieser voraussichtlich fertig gestellt?
c. Wenn nein, wieso nicht?
4. Dem Rechnungshof zufolge sollte eine ausdrückliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Büchern, Belegen und sonstigen Datenträgern sowie zur Bereitstellung von dauerhaften Wiedergaben im Sinne der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln vorgesehen werden.
a. Gibt es von Ihrer Seite einen entsprechenden Gesetzesentwurf oder ist ein solcher in Vorbereitung?
b. Wenn ja, wann wird dieser voraussichtlich fertig gestellt?
c. Wenn nein, wieso nicht?
5. Dem Rechnungshof zufolge wären in das Publizistikförderungsgesetz klar stellende Bestimmungen zum Verbrauch von zuerkannten Fördermitteln nach letztmaliger Auszahlung und einer etwaigen Rückforderung der Mittel sowie zum Umgang mit Anlagevermögen im Falle des Verlusts der Förderwürdigkeit (und gegebenenfalls anschließender Liquidation) eines Rechtsträgers aufzunehmen.
a. Gibt es von Ihrer Seite einen entsprechenden Gesetzesentwurf oder ist ein solcher in Vorbereitung?
b. Wenn ja, wann wird dieser voraussichtlich fertig gestellt?
c. Wenn nein, wieso nicht?
6. Eine Berichtspflicht der Bildungseinrichtungen politischer Parteien über die Verwendung von Fördermitteln gemäß Publizistikförderungsgesetz an den Rechnungshof und die Bundesregierung wäre rechtlich sicherzustellen, solange diese über Mittel verfügen, die aus Förderungen nach dem Publizistikförderungsgesetz stammen.
a. Gibt es von Ihrer Seite einen entsprechenden Gesetzesentwurf oder ist ein solcher in Vorbereitung?
b. Wenn ja, wann wird dieser voraussichtlich fertig gestellt?
c. Wenn nein, wieso nicht?