205/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundeskanzlerin

betreffend Anschaffung von neuem Interieur für das Bundeskanzleramt.

Österreich hat nach der letzten Nationalratswahl zwar noch keine neue Regierung, aber die kommende Regierungsspitze hat schon neue Luxus-Möbel, die sie bereits im Bundeskanzleramt erwarten.

Das Erstaunen vieler Augenzeugen war groß, als ein innerstädtischer Luxus­Möbelwarenhersteller mit der Anlieferung neuer Möbel auf dem Ballhausplatz begann. In der Tageszeitung „Heute“ wurde von einer „Bemusterung“ geschrieben.

Von der Luxus-Offensive betroffen soll auch das Kreisky-Zimmer sein, das Sebastian Kurz, anders als zahlreiche Vorgänger im Amt, als Büro benutzt hat; aus „Wertschätzung“ gegenüber Bruno Kreisky, wie kolportiert wurde. Umso erstaunlicher ist es, dass nun also alles Stilgebende in diesem Zimmer weichen soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundeskanzlerin nachstehende

Anfrage:

1)  Wer benutzt derzeit (November 2019) das Kreisky-Zimmer im Bundeskanzleramt?

2)  Wer verwahrt derzeit den Schlüssel zum Kreisky-Zimmer im Bundeskanzleramt?

3)  Welche Zimmer werden, beziehungsweise wurden, seit der Abwahl von Sebastian Kurz als Bundeskanzler umgestaltet? Welche Zimmer sollen gegebenenfalls bis Juni 2020 neu möbliert werden? Bitte um Auflistung der neuen Möbelstücke nach Zimmer samt deren Einzelpreis und der Gesamtkosten.


4)   Gibt es eine Inventarliste der Möbelstücke, die ersetzt wurden sowie deren neuen Lager- bzw. Bestimmungsort?

5)  Wie war der Zustand der ersetzten Möblierung zum Zeitpunkt der Neu-Möblierung?

6)  Wer hat die Neu-Möblierung angeregt?

7)  Wer hat die Neu-Möblierung autorisiert?

8)  Wer hat die Auswahl der neuen Möbel getroffen?

9)   Wer war beratend hinzugezogen und auf welcher Rechtsgrundlage?

10)  Wie und wann erfolgte die Vergabe des Auftrags? Gab es eine Ausschreibung und falls nein, warum nicht? Welche Rücktrittsrechte waren im Kaufvertrag (unter Angabe der Fristen) vereinbart?

11)   Welche Kriterien entschieden über den Zuschlag an den liefernden Betrieb?

12)  Gibt es Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen bezüglich einer allfälligen Instandsetzung der alten Möblierung?

13)  Sollte es sich um eine „Bemusterung" handeln - wer hat diese angeregt, zu welchem Zeitpunkt, warum und mit welchem Ziel?

14)   Mit welchen konkreten Möbelstücken wurde ggf. „bemustert" (bitte Auflistung, unterteilt nach Zimmern) und nach welchen Kriterien?

15)   Nach welchen Kriterien wurde/n die Firma zwecks „Bemusterung" ausgesucht?

16)  Wo befand sich die alte Möblierung am 19. November und wie wurde sie dorthin verbracht?