231/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Betriebsräte bei Post und Telekom

Die Österreichische Post beschäftigte im Jahr 2018 rund 20.544 Vollzeitarbeitskräfte. Der Personalaufwand dafür betrug laut Geschäftsbericht über eine Milliarde Euro. Das bedeutet, dass die durchschnittlichen Aufwendungen für Mitglieder der Perso­nalvertretung, wie auch für Mitarbeiter_innen bei rund 50.000 Euro pro Jahr liegen. Das entspricht aber nicht dem tatsächlichen Gehalt von Mitgliedern der Personalver­tretung in der Post AG. Auf 47 Betriebsrät_innen hochgerechnet, käme man auf eine Summe von 2,35 Mio. Euro pro Jahr, die an freigestellte Mitglieder der Personalver­tretung ausbezahlt würden.

Die Personalvertreter_innen der österreichischen Post und Telekom sind allerdings Medienberichten zufolge immer noch privilegiert. So berichteten die Kleine Zeitung und das Nachrichtenmagazin Profil, dass es beispielsweise bei der Österreichischen Post AG und der A1 Telekom Austria AG ein eigenes Entlohnungsschema für Be­triebsräte gibt. Darüber, ob ein solches dem im Arbeitsverfassungsgesetz vorgese­henen Privilegienverbot widerspricht, herrscht Uneinigkeit. Während Arbeitsrechts- expert_innen It. Medienberichten die bloße Existenz eines solchen als gesetzwidrig einstufen, sieht die Telekom erwartungsgemäß kein Problem bei einer gesonderten Einstufung von Personalvertreter_innen, weil "die individuellen hypothetischen Karri­ereverläufe" ohne Freistellung als Bezugsgröße hergenommen würden (Kleine Zei- tung, 19.10.2019).

Tatsächlich ist es fraglich, wie viel die Personalvertreter_innen (47 bei der Post, 44 bei A1 Telekom Austria AG) der angesprochenen Konzerne verdienen. Natürlich muss es Rahmenbedingungen geben, die die Arbeit von Arbeitnehmervertretungen ermöglichen - eine Überzahlung gegenüber anderen Mitarbeiter_innen ist aber nicht zu rechtfertigen, gibt es nicht ohnehin schon zahlreiche Privilegien, die man als Per­sonalvertreter_in genießt. Es sticht auch die exorbitant hohe Zahl an freigestellten Personalvertretern heraus, weil das Poststrukturgesetz hier besonders extensive Regelungen vorsieht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wieso die Ar­beitnehmervertretung eines zwar früher staatlichen, heute aber börsenotierten Un­ternehmens nicht längst dem Arbeitsverfassungsgesetz unterliegt, wie das für alle anderen österreichischen Unternehmen gilt. Die riesige Zahl an Personalvertretern, die weit über das ArbVG hinaus geht, produziert ja auch einen Kostenblock, den am Ende die Kunden stemmen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gibt es bei der Österreichische Post AG ein eigenes Entlohnungsschema für Mitglieder der Personalvertretung? Wenn ja, bitte um detaillierte Erläuterung.

2.    Seit wann gibt es das medial berichtete Entlohnungsschema für Mitglieder der Personalvertretung?

3.    Wie viele Mitglieder der Personalvertretung sind davon erfasst?

4.    Anhand welcher Kriterien wird das Gehalt von Personalvertreter_innen festge­legt?

5.    Haben sich diese Kriterien zwischen 2010 und 2019 verändert und wenn ja, wie?

6.    Welche Rechtsvorschriften machen ein Entlohnungsschema für Mitglieder der Personalvertretung erforderlich?

7.    Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der Mitglieder der Personal­vertretung insgesamt? (Bitte nach Jahren ab 2010)

8.    Wie hoch wäre diese Summe, wenn nur die Zahl an freigestellten Betriebsräten nach ArbVG zu finanzieren wäre? (Bitte nach Jahren ab 2010)

9.    Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der Mitglieder der Personal­vertretung im Schnitt? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht und nach Jahren ab 2010)

10. Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der einzelnen Mitglieder der Personalvertretung? (Bitte um Auflistung je Mitglied, Geschlecht und nach Jahren ab 2010)

11. Wie hoch wären diese Kosten

12. Erhalten Personalvertreter_innen zusätzliche Sach- oder Geldleistungen (zB Boni, Zulagen, Prämien, etc.) und wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

13. Gibt es bei der A1 Telekom Austria AG ein eigenes Entlohnungsschema für Personalvertreter_innen? Wenn ja, bite um detaillierte Erläuterung?

14. Seit wann gibt es ein solches?

15.  Wie viele Personalvertreter_innen sind davon erfasst?

16.  Anhand  welcher Kriterien wird das Gehalt von Personalvertreter_innen festge­legt?

17. Haben sich diese Kriterien zwischen 2010 und 2019 verändert und wenn ja, wie?

18.  Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der Mitglieder der Personal­vertretung insgesamt? (Bitte nach Jahren ab 2010)

19. Wie hoch wäre diese Summe, wenn nur die Zahl an freigestellten Betriebsräten nach ArbVG zu finanzieren wäre? (Bitte nach Jahren ab 2010)

20.  Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der Mitglieder der Personal­vertretung im Schnitt? (Bitte um Auflistung nach Geschlecht und nach Jahren ab 2010)


21.  Wie hoch sind die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte der einzelnen Mitglieder der Personalvertretung? (Bitte um Auflistung je Mitglied, Geschlecht und nach Jahren ab 2010)

22. Erhalten Personalvertreter_innen zusätzliche Sach- oder Geldleistungen (zB Boni, Zulagen, Prämien, etc.) und wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

23.  Welche sachliche Rechtfertigung führt zu der besonders hohen Zahl an freige­stellten Personalvertretern in den genannten Unternehmen im Vergleich zu ande­ren Unternehmen, die anderen Gesetzen unterliegen?

24.  Welche Gründe sprechen dagegen, das Post-Betriebsverfassungsgesetz abzu­schaffen und dafür zu sorgen, dass Bedienstete dem Arbeitsverfassungsgesetz unterliegen?