232/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Bericht des Hauptverbandes der SV-Träger gem. § 31 (13) ASVG



Gem. § 31 (13) ASVG ist der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verpflichtet, jedes dritte Kalenderjahr am 30.11., so wieder am 30.11.2019, dem Ministerium einen Bericht mit folgenden Inhalten vorzulegen:

 

ASVG: § 31

(13) Der Hauptverband ist verpflichtet, jedes dritte Kalenderjahr, beginnend mit dem Kalenderjahr 2013, jeweils bis zum 30. November, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Bericht vorzulegen über 

  1. das Ausmaß der im abgelaufenen Kalenderjahr erworbenen Versicherungszeiten nach den §§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g und 225 Abs. 1 Z 8 dieses Bundesgesetzes, nach § 3 Abs. 3 GSVG und nach § 4a BSVG samt den zugrunde liegenden Beitragsleistungen,

  2. das Ausmaß der Aufwendungen der Pensionsversicherungsträger für die Anrechnung der Versicherungszeiten nach Z 1 und der entsprechenden Ersatzzeiten bei Pensionsneuzuerkennungen im abgelaufenen Kalenderjahr und

  3. die beitrags- und leistungsrechtlichen Auswirkungen der Wanderversicherung nach § 251a dieses Bundesgesetzes, nach § 129 GSVG und nach § 120 BSVG.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurde dem Ministerium der Bericht gem. § 31 (13) ASVG vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger vorgelegt?

2.    Wo wird der Bericht veröffentlicht?

3.    Wo wurden die vorangegangenen Berichte (2013, 2016) veröffentlicht?

4.    Welche Erkenntnisse brachte der Bericht?

5.    Wurden Maßnahmen aus dem Bericht abgeleitet?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt?

7.    Stellen Sie bitte die Inhalte des Berichts gem. § 31 Abs. 13 Z 1 dar, inklusive Vergleich zu den vorangegangen Berichten.

8.    Stellen Sie bitte die Inhalte des Berichts gem. § 31 Abs. 13 Z 2 dar, inklusive Vergleich zu den vorangegangen Berichten.

9.    Stellen Sie bitte die Inhalte des Berichts gem. § 31 Abs. 13 Z 3 dar, inklusive Vergleich zu den vorangegangen Berichten.