233/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familien und Jugend im Bundeskanzleramt

betreffend Indexierte Familienbeihilfe

 

Ab 1.1.2019 wurde die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder indexiert, also an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst. Dadurch hat sich die schwarz-blaue Bundesregierung Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr erhofft. Die Indexierung der Familienbeihilfe wird von vielen Expert_innen als EU-rechtswidrig eingeschätzt, die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Arbeitnehmer_innen, die in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, dürfen nach EU-Recht nicht diskriminiert werden. 

Fraglich ist, wie sich die Indexierung nun tatsächlich ausgewirkt hat und wie viele Kinder davon betroffen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Für wie viele Kinder, die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde 2018 und 2019 Familienbeihilfe ausgezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes)

a.    Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?

b.    Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?

2.    Wie hoch waren die Gesamtkosten in den Jahren 2018 und 2019 für die ausgezahlte Familienbeihilfe an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes)

3.    Wie viele Kinder mit österreichischer Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Wohnsitzstaat - innerhalb der EU/des EWR-Raumes/in der Schweiz - als Österreich leben, erhielten in den Jahren 2018 und 2019 eine Ergänzungsleistung aus Österreich und in welcher Höhe wurden diese Ergänzungsleistungen überwiesen? (Bitte um Auflistung getrennt nach den einzelnen Ländern, Anzahl der Kinder und jährliche Gesamtsummen)

a.    Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?

b.    Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?

4.    Für wie viele Kinder, die in den Jahren 2018 und 2019 in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde ein Mehrkindzuschlag ausgezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, sowie dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes/der Kinder)

a.    Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?

b.    Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?

5.    Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten in den Jahren 2018 und 2019 für den ausgezahlten Mehrkindzuschlag an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren und dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes bzw. der Kinder)

6.    Wie hoch sind die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe im Jahr 2019?

7.    Wofür wurden die eingesparten Mittel verwendet?

8.    Wie hoch sind die Rücklagen, die für etwaige fällige Strafzahlungen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens bereits gebildet wurden?