235/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.12.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend
Gletscherverbauung in Tirol
Für die geplante Gletscherverbauung inklusive Verbindung bestehender Skigebiete des Pitztaler und Ötztaler Gletschers soll laut den Betreiber_innen nicht nur ein Berggrat um 120.000 Kubikmeter abgetragen, sondern auch erhebliche neue Erweiterungen in einer bisher unberührten hochalpinen Landschaft geschaffen werden (Zubringerbahn, asphaltierter Speicherteich, Restaurant, neue Pistenelemente etc.). Laut Angaben von Naturschutzorganisationen, die sich auf die Projektunterlagen beziehen, handelt es sich dabei um insgesamt 750.000 Kubikmeter Gestein, Erde und Eis, die abgetragen bzw. ausgehoben werden sollen und um die permanente Rodung eines Schutzwaldes und eines Waldlebensraumes in einem Natura 2000 Gebiet.
Diese Pläne haben nicht nur großen Widerspruch von Bevölkerung und Medien verursacht, sondern werden auch von Umwelt- und Naturschutzorganisationen aufgrund von Widersprüchen zu europarechtlichen Vorgaben, zum Tiroler Naturschutzgesetz und zum Tiroler Seilbahnprogramm (TSSP) stark kritisiert. Zusätzlich besteht eine mögliche Unvereinbarkeit dieses Projekts mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Alpenkonvention, die in den Verantwortlichkeitsbereich des Bundes fällt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Betrifft dieses Projekt und dessen Umweltauswirkungen laut Einschätzung des BMNT den Kompetenzbereich des Bundes, vor allem Hinsichtlich der Alpenkonvention?
2. Ist dieses Projekt aus Sicht des BMNT mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, die aus dem Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention hervorgehen, vereinbar?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Ist dieses Projekt aus Sicht des BMNT mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, die aus dem Protokoll „Bergwald“ der Alpenkonvention hervorgehen, vereinbar?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Ist dieses Projekt aus Sicht des BMNT mit den
völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, die aus
dem Protokoll „Bodenschutz“ der Alpenkonvention hervorgehen,
vereinbar?
a Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist dieses Projekt aus Sicht des BMNT mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, die aus dem Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention hervorgehen, vereinbar?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Schritte hat das BMNT in Bezug auf dieses Projekt bereits gesetzt?
7. Welche Schritte wird das BMNT in Bezug auf dieses Projekt in weiterer Folge setzen?
8. Welche Maßnahmen setzt der Bund, um die Einhaltung der Alpenkonvention vonseiten der Länder zu garantieren?